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Homeoffice-Pflicht: Nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden

Im Kampf gegen Covid-19 gilt ab heute, Montag 18. Januar 2021, eine schweizweite Homeoffice-Pflicht. Der Kaufmännische Verband unterstützt diese Massnahme: Sie schützt Arbeitnehmende vor einer Ansteckung im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg und erlaubt zahlreichen Berufsleuten, ihren Tätigkeiten weiterhin nachzugehen. Das Arbeiten von zuhause darf jedoch keinesfalls auf Kosten der Arbeitnehmenden geschehen. Unternehmen müssen jetzt die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Homeoffice nicht nur als vorübergehende Krisen-Alternative, sondern als Arbeitsmodell der Zukunft etablieren kann. Dazu gehört auch die Entschädigung der Mehrkosten.

18.01.2021

Im Kampf gegen Covid-19 gilt ab heute, Montag 18. Januar 2021, eine schweizweite Homeoffice-Pflicht. Der Kaufmännische Verband unterstützt diese Massnahme: Sie schützt Arbeitnehmende vor einer Ansteckung im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg und erlaubt zahlreichen Berufsleuten, ihren Tätigkeiten weiterhin nachzugehen. Das Arbeiten von zuhause darf jedoch keinesfalls auf Kosten der Arbeitnehmenden geschehen. Unternehmen müssen jetzt die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Homeoffice nicht nur als vorübergehende Krisen-Alternative, sondern als Arbeitsmodell der Zukunft etablieren kann. Dazu gehört auch die Entschädigung der Mehrkosten.

An seiner letzten Medienkonferenz hat der Bundesrat eine Verlängerung und Verschärfung der bisher geltenden Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 beschlossen. Unter anderem wird ab Montag 18. Januar 2021 eine schweizweite Homeoffice-Pflicht eingeführt: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo es aufgrund der beruflichen Tätigkeiten möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Kaufmännische Verband kann diese Massnahme aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage nachvollziehen: Die Gesundheit der Arbeitnehmenden muss so gut wie möglich geschützt werden. Die Arbeit im Homeoffice reduziert mögliche Verbreitungswege des Virus im Betrieb und auf dem Arbeitsweg.

Vom vorübergehenden Krisen-Homeoffice…

Die Arbeit im Homeoffice braucht aber auch eine minimale Infrastruktur. Sind Arbeitnehmende bereits im Besitz des zur Verrichtung ihrer Arbeit benötigten Materials (z.B. Laptop, Handy, Bildschirm) und ist dieses angemessen und tauglich, macht es durchaus Sinn, dass Arbeitnehmende dies auch vorübergehend benutzen. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Beschaffungskosten. Auch die Betriebskosten (z.B. Strom, Internet, Telefonie) dürften bei einer kürzeren Homeoffice-Pflicht kaum zu signifikanten Mehrkosten für Arbeitnehmende führen.

Wenn Arbeitnehmende nicht über das notwendige Material verfügen und dies auch nicht im Büro ausleihen können, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende über dessen Bereitstellung bzw. Beschaffung einigen. «Das Arbeiten von zuhause darf keinesfalls auf Kosten der Arbeitnehmenden geschehen», betont Caroline Schubiger, Leiterin Beruf und Beratung beim Kaufmännischen Verband Schweiz. «Dieser Punkt ist in der neuen Covid-Verordnung zu wenig klar und muss nachgebessert werden.»

…zum geregelten Arbeitsmodell

Dauert das Homeoffice länger als ein paar Monate an oder wird regelmässig verrichtet, müssen nicht nur die Mehrkosten abgerechnet werden, zahlreiche weitere Punkte müssen ausserdem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geklärt werden. Diese reichen von der Implementierung ausreichender Datenschutz-Massnahmen bis hin zu zusätzlichen Diebstahl- oder Haftpflichtversicherungen.

So stösst sich der Kaufmännische Verband an der Formulierung des Bundesrats, dass Arbeitgeber ihren Angestellten keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten schulden. Ursula Häfliger, Verantwortliche Politik beim Kaufmännischen Verband Schweiz, erklärt: «Was während einer kurzfristigen Krise verantwortbar sein mag, gilt nicht auf längere Sicht. Angesichts der mit Covid-19 verbundenen Planungsunsicherheit, mit der wir nun seit knapp einem Jahr leben, kann von vorübergehenden Anordnungen kaum noch die Rede sein». Es ist wichtig, dass Unternehmen jetzt die nötigen Rahmenbedingungen für das Arbeiten von zuhause schaffen, damit sich Homeoffice als langfristiges Arbeitsmodell etablieren kann. «Es entspricht einem verbreiteten Bedürfnis, wie unsere Mitglieder-Umfrage vom Mai 2020 bereits gezeigt hat. Gerade bei Familien, kann Homeoffice die Vereinbarkeit enorm begünstigen. Wenn Homeoffice aber nur in Krisenzeiten Beachtung findet, wird es zu einem rechtlichen Niemandsland.»

Wir fordern: transparente und geregelte Vereinbarungen

Unternehmen und Arbeitnehmende müssen bei der Einführung flexibler Arbeitsformen gleichermassen unterstützt und beraten werden. Schubiger stellt fest: «Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Und dieser wurde mit Covid-19 beschleunigt. Das mobile Arbeiten ist heute nicht mehr aus unserer Arbeitskultur wegzudenken und muss unbedingt geregelt werden.»

Entsprechend hat der Kaufmännische Verband eine Mustervereinbarung für mobiles Arbeiten sowie die Berechnungstabelle «Remote-Work-Calculate» für alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem mobilen Arbeiten erstellt. Diese lassen sich sowohl für das Mobile-Office, wie auch für das Arbeiten im Homeoffice oder in Coworking-Spaces anwenden. Neben den Vorlagen für mobiles Arbeiten und der Team-Charta stehen sie Arbeitgebern und Angestellten kostenlos zur Verfügung. Im Entscheidungsdiagramm zeigen wir ausserdem zwei Beispiele der Kostenübernahme via Pauschale oder Spesenabrechnung auf.

Kontakt

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Kaufmännischer Verband Schweiz, Kommunikation

Michel Lang

Leiter Sozialpartnerschaft, Kaufmännischer Verband Schweiz
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Ursula Häfliger

Verantwortliche Politik beim Kaufmännischen Verband Schweiz und Geschäftsführerin die plattform
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Ursula Häfliger

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