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Whistleblowing: Missstände aufdecken

Gesetzesverstösse und Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz sollen nicht unter den Teppich gekehrt, sondern Vorgesetzten und Behörden offiziell gemeldet werden. Das ist im Interesse der Wirtschaft und Gesellschaft und zeichnet liberale und demokratische Staatsstrukturen aus. Entsprechend muss Whistleblowing gesetzlich geregelt werden.
Ein Whistleblower ist eine Person, welche einen Missstand aus einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich – meistens handelt es sich dabei um den Arbeitsplatz – an die Öffentlichkeit bringt. Dabei geht es typischerweise um Delikte wie Korruption, Insiderhandel, Datenmissbrauch oder andere Vorgänge, von denen der Whistleblower erfährt. Schauplatz können Unternehmen, Behörden oder die Politik sein.
Whistleblower sind umstritten. In der Öffentlichkeit erfahren sie oft Bewunderung, weil sie etwas ans Licht der Öffentlichkeit bringen, das ohne ihr Engagement verborgen geblieben wäre. Am Ort des Geschehens jedoch werden sie oft als Verräter empfunden. Die von ihnen gelieferten Informationen sind meist sensibler Natur und können zur Rufschädigung von Organisationen führen. Am Arbeitsplatz erfahren Whistleblower oft Mobbing. Nicht selten verlieren sie ihre Stelle.
Doch wer beurteilt, wann das Melden von Missständen rechtmässig ist, und wann nicht? In der Schweiz sind das die Gerichte. Die aktuelle Gesetzgebung ist jedoch höchst umstritten.
Während Whistleblower in der Europäischen Union durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie von 2019 einen besonderen Schutz geniessen, haben sie in der Schweiz einen schweren Stand, wenn sie illegales oder unethisches Verhalten im Unternehmen melden. Seit rund 15 Jahren debattiert die Schweiz bereits über Gesetze, die Whistleblowern einen arbeits- und strafrechtlichen Schutz gewähren sollen. Die seitdem vorgeschlagenen Gesetzesentwürfe, wurden bereits mehrfach vom Parlament abgelehnt.
Seit 2015 drohen Whistleblowern und Journalisten Strafverfahren, wenn sie zwecks Aufdeckung von Due-Diligence-Versäumnissen Bankdaten weitergeben, bzw. über geleakte Bankdaten berichten d.h. über Daten, die sie (illegal) über eine Person erhalten haben, die das Bankgeheimnis verletzt. Auch wenn die Daten von öffentlichem Interesse sind und erhebliche Missstände (auch krimineller Natur) aufdecken.
Laut UNO verstossen solche Strafverfahren gegen internationale Menschenrechtsvorschriften. In keinem anderen demokratischen Land ist es mitunter ein Verbrechen, über solche Missstände zu berichten, solange die Enthüllungen im öffentlichen Interesse sind.
Die strafrechtliche Verfolgung von Whistleblowern, u.a. von Journalisten, schränkt die Meinungs- und Pressefreiheit in der Schweiz drastisch ein. Dies gilt es unbedingt zu ändern. In der Schweiz laufen deswegen zahlreiche Bemühungen, um das rechtmässige Vorgehen bei der Meldung von Missständen und Gesetzesverstössen zu regulieren und Whistleblower vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Auch der Kaufmännische Verband setzt sich bereits seit mehreren Jahren aktiv für einen besseren Schutz von Whistleblowern ein – sowohl gegenüber einzelnen Berufsleuten und Branchen wie auch auf politischer Ebene (vgl. Teilrevision des Obligationenrechts von 2014, an dem auch Daniel Jositsch, als Präsident des Kaufmännischen Verbands massgeblich beteiligt war.) Nicht zuletzt hat Nik Gugger, Nationalrat EVP Zürich und Mitglied des politischen Beirats des Kaufmännischen Verbands, in der Wintersession 2021 eine Motion zum straffreien Melden von Compliance-Verstössen im Parlament eingebracht.
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Sozialpartnerschaft
Kaufmännischer Verband SchweizAls langjähriger Sozialpartner in den grössten Wirtschaftsbranchen der Schweiz unterstützen wir Arbeitnehmende und Personalkommissionen beim Konsultationsverfahren oder bei Sozialplanverhandlungen und beraten Unternehmen. Ausserdem verhandeln wir Sozialpläne auch direkt mit dem Arbeitgeber und stellen den Vollzug und die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen sicher. Unsere Experten beraten Sie gerne.