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Energiespar-Massnahmen: Arbeitsrechtliche Situation

Was gilt es in Bezug auf die behördlichen Energiespar-Massnahmen arbeitsrechtlich zu beachten? Was dürfen/müssen Arbeitnehmende und Arbeitgeber:innen? Der Kaufmännische Verband Schweiz klärt Arbeitnehmende über die wichtigsten Fragen auf und gibt Tipps wie jede:r Einzelne Energie sparen kann.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat vielfache geopolitische Folgen. So wurden in den letzten Monaten die Gasexporte von Russland nach Europa drastisch heruntergeschraubt. Auch in der Schweiz steigen die Preise. Vielerorts wird der Strom für das Jahr 2023 um 30% bis 40% teurer (vgl. Handelszeitung). Die Gaspreise haben sich bei einigen Anbietern bereits verdoppelt und befinden sich auf den höchsten Stand seit rund 15 Jahren. Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft reagieren.

Energiespar-Massnahmen

Ende August 2022 hat der Bundesrat zahlreiche  Energiespar-Massnahmen beschlossen. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche Reserven beim Gas und Strom sowie ein freiwilliges Sparziel von 15% für das Winterhalbjahr. Der Bund möchte damit sicherstellen, dass die Schweiz ihre Energieversorgung für den Winter 2022/23 stärkt und nicht erst in eine Mangellage kommt.

Nach dem Motto: «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» hat der Bund ausserdem die Kampagne nicht-verschwenden.ch lanciert. Sie zeigt, wie Bevölkerung und Wirtschaft mit einfach umsetzbaren Tipps Energie sparen können.

Nicht verschwenden: Helfen Sie mit, keine Energie zu verschwenden.

«Energiespar-Alliance»

Der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützt die Bemühungen des Bundesrats und möchte Berufsleuten in Dienstleistungs- und Wissensberufen zusätzliche Massnahmen nahelegen, wie Energie effizienter und sparsamer genutzt werden kann. Gemeinsam mit zahlreichen wirtschafts- und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist er deswegen der «Energiespar-Alliance» als Gründungsmitglied beigetreten.

Die «Energiespar-Alliance» bildet zusammen mit der Kampagne nicht-verschwenden.ch die Winter-Energiespar-Initiative – eine gemeinsame Initiative des UVEK und des WBF.

«Energiespar-Alliance»

Arbeitsrechtliche Situation

  1. Ein Unternehmen, das von behördlich angeordneten Stromspar-Massnahmen betroffen ist und seinen Angestellten daher nicht mehr im gewohnten Umfang Arbeit anbieten kann, sollte in erster Linie prüfen, ob den betroffenen Arbeitnehmenden eine andere zumutbare Arbeit zugewiesen werden kann.

    Ist dies nicht möglich und ist der Arbeitsausfall damit unvermeidbar, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung bei der Arbeitslosenkasse zu stellen – sofern die betroffenen Arbeitnehmer:innen damit einverstanden sind.

  2. Handelt es sich um einen längerdauernden Unterbruch bzw. wiederkehrende Einschränkungen in der Energieversorgung, bei der Arbeitnehmende ihre Arbeitsgeräte (z.B. Computer, Server) nicht bedienen können, ist die Kurzarbeitsentschädigung zu prüfen.

  3. Verweigern Arbeitnehmende ihre Zustimmung zur Kurzarbeit, so ist zu prüfen, ob der Arbeitsausfall aufgrund von Strommangel dem Betriebsrisiko und damit der Risikosphäre der Arbeitgeber:innen zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, auch bei einer auf behördliche Anordnung zurückzuführende Strommangellage, womit die Arbeitgeber:innen weiterhin den Lohn entrichten müssen.

    Anders wäre es dann, wenn höhere Gewalt im Spiel wäre und der Stromausfall aufgrund eines Unwetters entstanden wäre.

Wir beraten Sie gerne

Sie können ihrer Arbeit derzeit nicht mehr nachgehen, weil Ihr Unternehmen aufgrund der Stromspar-Massnahmen seine Tätigkeiten oder einen Teil seiner Tätigkeiten vorübergehend einstellen muss? Die Rechtsberatung des Kaufmännischen Verbands (für Mitglieder kostenlos) steht Ihnen gerne zur Seite.

Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung der arbeitsrechtlichen Situation und besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam.

Beratungsdienste des Kaufmännischen Verbands

Energiespar-Tipps für den Arbeitsalltag

  1. Abgestandene Luft in den Räumlichkeiten ist Anzeichen einer nicht optimal eingestellten Lüftung. Passen Sie die Betriebszeiten der effektiven Raumnutzung an und reduzieren Sie die Leistung zu ungenutzten Zeiten oder schalten Sie die Lüftung gleich ganz aus. Schalten Sie die Lüftung täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr aus, sinkt deren Energieverbrauch um bis zu 40%.

  2. Raumtemperatur auf höchstens 21 Grad Celsius einstellen. Sitzungsräume kühler einstellen. Nur Räume heizen, die auch tatsächlich genutzt werden. In Abstellräumen und im Treppenhaus Radiatoren abstellen. Mit einer Temperatur-Reduktion um 1 Grad Celsius kann man bereits 6% Energie sparen. Bei knappem Sauerstoff kurz und heftig lüften. Keine stetig gekippten Fenster. Im Winter einen Pullover tragen.

  3. Wenn die Vorlauftemperatur der Heizung ausserhalb der Nutzungszeiten (meist in der Nacht und am Wochenende) gleich hoch ist wie tagsüber, wird unnötig Energie verheizt. Senken Sie die Vorlauftemperatur der Heizung oder einzelner Heizkreise ausserhalb der Nutzungszeiten.

  4. Neue Computer brauchen bedeutend weniger Strom als ältere Modelle. Das Gerät über den Mittag herunterzufahren lohnt sich heutzutage kaum mehr. Auch bei Kaffeemaschinen und anderen Geräten konnte die technische Entwicklung den Standby-Verbrauch deutlich reduzieren. Tablets statt Desktops benutzen: Je kleiner das Gerät, desto sparsamer ist es. Grosse Netzwerkdrucker über Nacht und übers Wochenende ausschalten.

  5. Jeder Klick im Internet löst irgendwo auf dieser Welt einen Vorgang auf einem Server aus und beansprucht Übertragungsnetze. Gemäss Schätzungen soll die gesamte IT-Branche bereits rund 7% des weltweit verfügbaren Stroms beanspruchen. Besonders datenintensiv sind Videos. Deshalb Websites, auf denen Filme automatisch loslaufen, am besten wieder schliessen. Ad-Blocker installieren. Beim Beantworten und Weiterleiten von Mails Anhänge, die nicht mehr relevant sind, entfernen.

  6. Ausserhalb der Öffnungszeiten sollten Kühlmöbel konsequent geschlossen werden. Dafür eignen sich Nachtrollos, Abdeckungen oder Glastüren. So bleibt die Kälte in den Möbeln und Sie vermeiden unerwünschte Temperaturschwankungen. Stellen Sie sicher, dass alle Kühl- und Tiefkühlmöbel wie Vitrinen, Regale, Stolper- respektive Aktionstruhen ausserhalb der Öffnungszeiten (in der Nacht, am Wochenende) geschlossen sind.

  7. Auch in einem regelmässig gewarteten Druckluftnetz gehen oft 25% bis 60 % der Luft über Leckagen verloren. Überprüfen Sie das Druckluft-Leitungssystem jährlich auf Leckagen, kennzeichnen Sie die Stellen und dichten Sie alle ab.

  8. Sobald die Sonne scheint, daran denken, die Lichter wieder zu löschen. Ungenutzte Räume nicht beleuchten. Energieeffiziente Leuchten einbauen.

  9. Der Unterhalt einer älteren Beleuchtung mit Leuchtstoff-Lampen (Fluoreszenz- oder FL-Lampen) ist wartungsintensiv. Prüfen Sie in Räumen mit langen Nutzungszeiten, ob sich kurzfristig ein Ersatz der FL-Lampen durch LED-Tubes lohnt. Planen Sie langfristig am besten mit einer neuen, energiesparenden Beleuchtungsanlage.

  10. Dokumente nur wenn nötig ausdrucken. Alternativ auf einem Computer, Tablet oder USB-Stick abspeichern. So hat man auch an einer Sitzung alles dabei, ohne Papierberge anschleppen zu müssen.

  11. Der grösste Energieverbrauch fällt nicht am Arbeitsplatz selbst an, sondern auf dem Weg dorthin – vor allem, wenn man mit dem Auto pendelt. Überprüfen, ob eine Bus- oder Zugverbindung in Frage kommt. Manchmal dauert der Arbeitsweg etwas länger, dafür kann man aber Zeitung lesen oder eine Pause machen. Noch umweltfreundlicher als der ÖV sind natürlich das Velo, E-Bike oder die eigenen Füsse.

Erstmals veröffentlicht am: 6.10.2022

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