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Es gibt viele verschiedene Wege, wie Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung erhalten können: von kantonalen Stipendienstellen und Bundesbeiträgen in der Höheren Berufsbildung, über Weiterbildungsvereinbarungen mit Ihrem Betrieb, bis hin zu Darlehen bei privaten Stiftungen und Organisationen. Der Kaufmännische Verband Schweiz zeigt Ihnen die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten auf und unterstützt Sie gerne.

Weiterbildungsvereinbarung mit Ihrem Betrieb

Ihr Arbeitgeber profitiert in der Regel ebenfalls von Ihrer Weiterbildung. Befinden Sie sich in einem Anstellungsverhältnis, empfiehlt Ihnen der Kaufmännische Verband daher, im Vorfeld gemeinsam eine Weiterbildungsvereinbarung aufzusetzen. In dieser wird unter anderem festgehalten, zu welchen Teilen sich die/der Arbeitnehmende und das Unternehmen Kosten und Zeit teilen sowie wie lange sich der Arbeitnehmende verpflichtet, in der aktuellen Anstellung zu bleiben. Besprechen Sie Ihre Weiterbildungspläne vorab mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und der Personalabteilung und klären Sie ab, welche Unterstützung Sie erwarten können. Der Kaufmännische Verband empfiehlt eine Beteiligung des Unternehmens an Kosten und Zeitaufwand zu je 50%.

Möchten Sie eine Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung ablegen, können Sie für die Vorbereitungskurse zusätzlich Bundesbeiträge beantragen, über die sogenannte Subjektfinanzierung. Hierbei ist wichtig, dass die Rechnungsadresse der Kursgebühren auf Ihre Privatadresse lautet und nicht auf Ihren Arbeitgeber

Weiterbildungen bringen Sie persönlich weiter, aber auch Ihr:e Arbeitgeber:in profitiert davon. Deshalb beteiligen sich Betriebe häufig finanziell an den Kosten oder erlauben Ihnen, einen Teil der Weiterbildung während der Arbeitszeit zu absolvieren.

Befinden Sie sich in einem Anstellungsverhältnis, empfiehlt Ihnen der Kaufmännische Verband Schweiz daher, im Vorfeld gemeinsam eine Weiterbildungsvereinbarung aufzusetzen. Darin wird unter anderem festgehalten, zu welchen Teilen sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in Kosten und Zeit teilen und wie lange sich Arbeitnehmende verpflichten, in der aktuellen Anstellung zu bleiben. Besprechen Sie Ihre Weiterbildungspläne vorab mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten oder HR-Verantwortlichen und klären Sie ab, welche Unterstützung Sie erwarten können.

Der Kaufmännische Verband Schweiz empfiehlt eine Beteiligung des Unternehmens an Kosten und Zeitaufwand zu mindestens 50%.

Die richtigen Argumente für eine Weiterbildung

Sie haben die passende Weiterbildung gefunden und möchten Ihre:n Arbeitgeber:in davon überzeugen, sich finanziell an den Kosten zu beteiligen oder Ihnen Zeit für die Weiterbildung zur Verfügung zu stellen? Ergreifen Sie Initiative: Sprechen Sie mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten oder HR-Verantwortlichen. Erklären Sie, weshalb Sie sich weiterbilden möchten, und zeigen Sie auf, was eine Weiterbildung dem Unternehmen bringen kann.

Prüfen Sie auch, ob Ihr Unternehmen über ein Weiterbildungsreglement verfügt. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Argumenten zu finden.

Bundesbeiträge für Weiterbildungen der höheren Berufsbildung

Möchten Sie eine Berufsprüfung (BP) oder höhere Fachprüfung (HFP) ablegen, können Sie über die sogenannte Subjektfinanzierung Bundesbeiträge für die Vorbereitungskurse beantragen. Der Kaufmännische Verband Schweiz erklärt Ihnen, ob Sie finanzierungsberechtigt sind und wie Sie die Rückerstattung von Kursgebühren beantragen können.

  1. Die Finanzierung gilt nur für die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP/Fachausweise) oder höhere eidgenössische Fachprüfungen (HFP/Diplome). Sie gilt nicht für Kurse, die von einer höheren Fachschule oder Fachhochschule angeboten werden.

  2. Der Bund hat eine Liste mit den beitragsberechtigten Vorbereitungskursen publiziert. Sie können sich aber auch bei der von Ihnen gewählten Schule erkundigen.

    1. Der Vorbereitungskurs darf nicht kantonal subventioniert werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Schule.
    2. Ihr Wohnsitz muss beim Erhalt der Prüfungsverfügung (des Prüfungsergebnisses) in der Schweiz liegen.
    3. Die anrechenbaren Kursgebühren müssen sich auf mindestens CHF 1000.- belaufen.
    1. Zahlungsbestätigungen und Kursrechnungen der Schule
    2. Verfügung zum Bestehen oder Nichtbestehen der absolvierten eidgenössischen Prüfung (werden von der Prüfungsorganisation ausgehändigt)

    Die Beiträge werden Ihnen in jedem Fall rückerstattet, unabhängig davon, ob Sie bestanden haben oder nicht. Die oben genannten Dokumente können über ein Onlineportal auf der Webseite des Bundes eingereicht werden.

    Hierbei ist wichtig, dass die Rechnungsadresse der Kursgebühren auf Ihre Privatadresse lautet.

  3. Nachdem Sie die Zahlungsbestätigung der Schule eingereicht haben, erstattet Ihnen der Bund 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurück.

    Spesen wie Verpflegung, Reisen, Übernachtungen und weitere Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der eidgenössischen Prüfung in Zusammenhang stehen, werden finanziell nicht unterstützt. Prüfen Sie deshalb, ob Sie diese Kosten durch Ihre:n Arbeitgeber:in entschädigt erhalten.

    Pro Prüfung gelten folgende Obergrenzen: CHF 19 000.- für Berufsprüfungen (BP) und CHF 21 000.- für höhere Fachprüfungen (HFP). Bei nicht bestandener Prüfung können die Kursgebühren für Repetitionskurse bis zu dieser Obergrenze angerechnet werden.

    Eine Einreichung ist auch im Nachhinein möglich. Das Gesuch muss aber spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Prüfungsverfügung eingereicht werden.

  4. Grundsätzlich werden die Kursgebühren nicht vom Bund vorfinanziert. Bis zum Erhalt des Bundesbeitrags müssen Sie oder Dritte für die anfallenden Kosten aufkommen. Bei Dritten kann es sich um den oder die Arbeitgeber:in (Weiterbildungsvereinbarung), Branchenverbände (Branchenfonds), den Kanton (kantonales Stipendium), die Bank (Darlehen) u.Ä. handeln. Zusätzlich empfiehlt der Kaufmännische Verband Schweiz Ihnen, sich bei der Schule direkt über weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu erkundigen.

    Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn Sie gemäss letzter Steuerveranlagung weniger als CHF 88.- direkte Bundessteuer geleistet haben. In diesem Fall können Sie Ihren Rückzahlungsantrag bereits vor Abschluss der eidgenössischen Prüfung einreichen. Im Gegenzug müssen Sie sich aber schriftlich dazu verpflichten, die eidgenössische Prüfung abzulegen. Schliesslich müssen die anrechenbaren Kursgebühren höher als CHF 3500.- sein.

  5. Der Bund leistet nur dann einen Beitrag an die Kursgebühren, wenn diese in Ihrem und nicht im Namen eines Dritten an die Schule bezahlt werden. Arbeitgebende sollen sich jedoch weiterhin an den Weiterbildungskosten beteiligen. Daher ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in eine Weiterbildungsvereinbarung treffen. Darin muss klar geregelt sein, welchen Kostenanteil diese:r übernimmt und inwiefern bzw. in welcher Form Sie den erhaltenen Bundesbeitrag zurückzahlen müssen.

    Vorsicht: Zahlt Ihr:e Arbeitgeber:in seinen respektive ihren Anteil der Kursgebühren direkt an die Schule, so sinkt Ihr Subventionsanspruch um den entsprechenden Betrag. Anders sieht es hingegen aus, wenn Ihr:e Arbeitgeber:in seinen respektiven ihren Beitrag direkt an Sie und nicht an die Schule auszahlt. Dann haben Sie Anrecht auf den vollen Bundesbeitrag und erhalten 50% der angefallenen Kurskosten zurück.

    Weiteres zur Finanzierung durch Dritte, insbesondere Arbeitgeber:innen, finden Sie hier.

Kantonale Stipendienstellen

Für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen der öffentlichen Hand sind die Kantone zuständig. Damit fördern sie die Chancengerechtigkeit beim Zugang zu Bildung.

Bei den kantonalen Stipendienstellen können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Ein Stipendiengesuch wird in der Regel beim Wohnsitzkanton der Eltern eingereicht. Die kantonalen Stipendienstellen prüfen die eingereichten Gesuche und entscheiden darüber, wer Stipendien und Darlehen erhält. Sie können auch Auskunft geben über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Die Adressen der kantonalen Stipendiendienststellen und weitere Informationen über öffentliche Fördergelder erhalten Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des Kaufmännischen Verbands.

Mehr dazu: Kantonale Stellen — EDK

Stiftungen und Organisationen

Private Stiftungen und Organisationen können ebenfalls Finanzierungsmöglichkeiten anbieten.

EDUCA SWISS

Die gemeinnützige Stiftung EDUCA SWISS engagiert sich für die Bildungsförderung und -finanzierung und unterstützt ambitionierte Personen, die eine Aus- oder Weiterbildung in Angriff nehmen möchten. Die Kandidierenden müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllen: Sie wohnen in der Schweiz, sind volljährig und verfolgen ein konkretes Berufsziel. In einem vorgefertigten Dossier planen und budgetieren die Kandidierenden ihr Bildungsprojekt und optimieren dieses anschliessend mit einem ehrenamtlichen Coach. Wird ein fehlender Finanzbedarf festgestellt, vermittelt EDUCA SWISS auf Wunsch zinsgünstige Bildungsdarlehen.

Mehr dazu: educaswiss.ch

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