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Rund 15 000 kaufmännische Lernende werden 2020 ihre Ausbildung abschliessen und erhalten ihr Lehrzeugnis. Darf darin ein Vermerk auf die Corona-Pandemie stehen?
Eines vor weg: Nein, dies ist nicht erlaubt! Es ist das erste Arbeitszeugnis, welches die Berufseinsteiger/innen vorweisen können und muss den Grundsätzen Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und Wohlwollen entsprechen. Mit diesem Merkblatt erhalten Sie ein nützliches Hilfsmittel und können mittels den sechs Bausteinen ein korrektes Lehrzeugnis ausstellen.
Zielgruppe
Dieses Merkblatt richtet sich an
- Berufs- und Praxisbildner/innen
- HR-Verantwortlichen, welche Lehrzeugnisse erstellen
Kontakt
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Nina Meier
Projektmitarbeiterin Grundbildung und Jugendberatung (-31.3.2021)