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Der demographische Wandel stellt das Umlageverfahren der ersten Säule massiv unter Druck. Nur weitreichende Reformen können die AHV-Renten auch für künftige Generationen gewährleisten. Auch in der zweiten Säule, die dem Kapitaldeckungsverfahren unterliegt, sind Anpassungen dringend notwendig. Das Zinsumfeld hat sich gewandelt und der gesetzlich vorgegebene Mindestumwandlungssatz wurde in den letzten 15 Jahren nur geringfügig angepasst. Die Umverteilung von jung zu alt ist in beiden Säulen massiv. Auch die Sparmöglichkeiten für tiefe Löhne und Teilzeitangestellte sind unzureichend. Der Kaufmännische Verband fordert daher grundlegende Reformen der ersten und zweiten Säule.

Forderung

Der Kaufmännische Verband verlangt eine umfassende Strategie zur Reform der Altersvorsorge, die der demographischen Entwicklung der Gesellschaft und den Ansprüchen aller Erwerbstätigen – insbesondere Teilzeiterwerbenden und Frauen – Rechnung trägt. Es darf keine Klientelpolitik zu Lasten der kommenden Generationen gemacht werden.

Analyse

Die Reformen der ersten und zweiten Säule sind verbunden. Durch eine Aufspaltung können Kompensationsmechanismen kaum ausgewiesen werden. Diese innerhalb der Säulen zu versuchen, führt dazu, dass das eigentliche Ziel, die finanzielle Sanierung, beeinträchtigt wird. Nur durch eine gemeinsame Betrachtung kann sichergestellt werden, dass sich die Situation für Geringverdienende, insbesondere Teilzeiterwerbende und Frauen, nach der Pensionierung verbessert und die unhaltbare Umverteilung in der zweiten Säule von den Aktiven zu den Rentnern gestoppt wird. Unabhängig von Beschäftigungsgrad und -form (Angestellte, Gig Worker, Selbstständige usw.) oder Zivilstand sollen Arbeitnehmende heute wie auch in Zukunft auf eine angemessene Rente zählen können.

AHV

Das Parlament hat in der Wintersession 2021 eine Reform der ersten Säule verabschiedet.  Sie soll die Finanzierung der AHV bis 2030 sicherstellen. Dazu soll das Referenzalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angeglichen werden und die Mehrwertsteuer um 0.4% erhöht werden. Hinzu kommt die Möglichkeit eines flexiblen Altersrücktritts, verbunden mit Anreizen zur Arbeit über das Referenzalter hinaus. Neun Jahrgänge der Übergangsgeneration von Frauen sollen mit lebenslangen Zuschlägen für die Anpassung des Rentenalters kompensiert werden. Auch ist für die Betroffenen ein erleichterter Vorbezug vorgesehen.

BVG

Im Anschluss an die Abstimmung zur Reform Altersvorsorge 2020 im September 2017 hat der Bundesrat die vier nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der Ausarbeitung eines Reformvorschlags für die berufliche Vorsorge (zweite Säule) beauftragt. Dieser wurde 2019 veröffentlicht und vom

Bundesrat unverändert übernommen worden. Er sieht eine Reduzierung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% vor. Um die Renten trotzdem auf dem gleichen Niveau wie heute zu halten, ist ein Rentenzuschlag für alle BVG-Bezüger vorgesehen. Dieser ist für die ersten 15 Jahre nach Inkrafttreten der Reform fix festgelegt und soll anschliessend vom Bundesrat und den Sozialpartnern festgelegt werden. Finanziert wird er über die Lohnprozente.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession einen eigenen Vorschlag verabschiedet. Dieser ist nun in der zweiten Kammer hängig. Die Gesetzesänderungen sollen ab 2023 in Kraft treten.

Der Kaufmännische Verband unterstützt eine Senkung des Umwandlungssatzes und eine faire Kompensation der betroffenen Versicherten in der obligatorischen Versicherung für eine Übergangsgeneration. Um die Situation von Frauen,  Geringverdienenden und älteren Arbeitnehmenden zu verbessern, fordert er aber bessere Sparmöglichkeiten niedrige Einkommen und eine Glättung der Pensionskassengutschriften. Der Erhalt des Leistungsniveaus für die Betroffenen der Übergangsgeneration soll aber über vorhandene Rückstellungen und Kapitalaufstockungen der einzelnen Pensionskassen geschehen, nicht über weitere Lohnprozente.

«Unabhängig von Zivilstand oder Beschäftigungsgrad und -form sollen Arbeitnehmende heute wie auch in Zukunft auf eine angemessene Rente zählen können.»
Ursula Häfliger

die plattform – Allianz für Angestellten- und Berufspolitik

Die Reform der Altersvorsorge wird als plattform-Thema betreut.

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