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Seit 2012 ist der Kaufmännische Verband Sozialpartner im Bereich Personalverleih – der Vermittlung von Personal durch Dritte. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih bringt zahlreiche Verbesserungen für rund 380 000 Arbeitnehmende. Der Bundesrat hat den GAV als allgemeinverbindlich erklärt – er gilt somit für alle Betriebe der Schweiz.
Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih
Der aktuelle GAV Personalverleih gilt seit Juli 2021 bis Ende 2023. Mit rund 800 unterstellten Firmen und 380 000 unterstellten Angestellten ist dieser GAV einer der bedeutendsten in der Schweiz.
Weiterbildung stärkt die Arbeitsmarktfähigkeit
Die Weiterbildung für Temporärarbeitende geniesst bei den Sozialpartnern einen grossen Stellenwert. Seit dem 1.1.2021 profitieren beispielsweise sämtliche Arbeitnehmende mit einer Tätigkeitsdauer von 88 Stunden und mehr von einer Weiterbildungsunterstützung und Lohnausfallentschädigungen.
Fordern Sie Ihr Geld zurück
Wenn Sie Mitglied des Kaufmännischen Verbands und einem von uns ausgehandelten GAV unterstellt sind, können Sie die auf den Lohnabrechnungen belasteten Solidaritäts- und Vollzugskostenbeiträge bis fünf Jahre rückwirkend (Personalverleih 3 Jahre) zurückfordern. Die Höhe der Rückerstattungen hängt von den Bestimmungen des jeweiligen GAV ab.
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Senden Sie eine Kopie der Lohnabrechnungen Ihrer Einsatzperiode/n an untenstehende Adresse.
Kaufmännischer Verband
Sozialpartnerschaft
Reitergasse 9
Postfach
CH-8021 ZürichGeben Sie bitte bei erstmaliger Rückerstattung auch Bank- oder Postkontoverbindung an.
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Berufspolitik
Kaufmännischer Verband Schweiz