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Zu den Kernaufgaben eines Arbeitnehmenden-Verbands gehören die Mitwirkung in berufspolitischen Gremien sowie das Aushandeln von Gesamtarbeitsverträgen mit den Sozialpartnern. Wir vertreten tausende von Mitarbeitende und setzen uns für Chancen- und Lohngleichheit und fortschrittliche Anstellungsbedingungen ein.

Aktuell

   

JA zum Mindestlohn-Kompromiss in der Stadt Zürich

Rund 17 000 Menschen verdienen trotz Vollzeitjob weniger als CHF 4000. Wie kann das sein? Am 18.6.2023 stimmen die Stadtzürcher:innen sowie die Winterthurer:innen über einen Mindestlohnkompromiss in diesen beiden Städten ab. Der kfmv Zürich sowie diverse Arbeitnehmerorganisationen unterstützen die dazugehörige Kampagne «Ein Lohn zum Leben». Aus guten Gründen:

  1. Bekämpfung von Niedriglöhnen: Ein Mindestlohn würde sicherstellen, dass alle Menschen ein Einkommen erhalten, das zum Leben ausreicht und ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit bietet.
     
  2. Armutsbekämpfung: Mit steigenden Lebenshaltungskosten und explodierenden Mieten ist es immer schwieriger geworden, mit einem niedrigen Lohn über die Runden zu kommen. Ein Mindestlohn würde helfen, Armut zu bekämpfen und den betroffenen Menschen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen.
     
  3. Geschlechtergerechtigkeit: Zwei Drittel der Menschen, die weniger als CHF 4000 verdienen, sind Frauen. Ein Mindestlohn würde dazu beitragen, die geschlechterbezogenen Einkommensunterschiede zu verringern und Frauen eine gerechtere Bezahlung für ihre Arbeit zu gewährleisten.
     
  4. Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft: Studien haben gezeigt, dass Mindestlöhne keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen haben. Im Gegenteil, sie führen zu einer erhöhten Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was wiederum den lokalen Handel und die Wirtschaft ankurbeln kann.
     
  5. Vorbild für andere Städte und Kantone: Die Einführung eines Mindestlohns in Zürich und Winterthur könnte als positives Beispiel für andere Städte und Kantone dienen, um ähnliche Regelungen einzuführen und die Lebensbedingungen der Menschen insgesamt zu verbessern.

Wir sind überzeugt: Gemeinsam können wir einen Unterschied machen und sicherstellen, dass jeder arbeitende Mensch in unserer Gesellschaft ein ausreichendes Einkommen zum Leben hat.

Wir unterstützen die Kantonale Initiative «Gesunde Jugend Jetzt!»

37% der Jugendlichen in der Schweiz leiden unter psychischen Problemen. Jede:r Elfte hat schon versucht, sich das Leben zu nehmen.
Suizid ist die häufigste Todesursache unter Jugendlichen.
Die Wartefrist für einen Platz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beträgt 6 Monate.

Der Behandlungsstau führt zu

  • einer gesundheitlichen Verschlechterung,
  • hohen Kosten und
  • zusätzlichem Bedarf an Fachpersonal.


Ende Februar wurde die Initiative mit der benötigten Anzahl Unterschriften von der «Jungen Mitte Kanton Zürich» eingereicht. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

News aus der Berufspolitik

Unsere Arbeit

Sozialpartnerschaft

Als Sozialpartner von Unternehmen und Arbeitgeberverbänden handelt der Kaufmännische Verband Zürich zeitgemässe und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende aus und legt diese in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fest. Als Verhandlungspartner legt der Kaufmännische Verband Zürich Wert auf eine gute Diskussionskultur. Nur auf der Basis von langfristig guten Beziehungen können wir gemeinsam konstruktive Lösungen finden.

Gesamtarbeitsvertrag GAV

Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder für ein Unternehmen, schweizweit oder für eine bestimmte Region. Dabei können Sozialpartner ihre Gesamtarbeitsverträge autonom und rasch neuen Entwicklungen anpassen. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen profitieren demnach von einer individuellen und flexiblen Regelung. Im Unterschied dazu beanspruchen Gesetzesänderungen und deren Umsetzung viel Zeit. Ein GAV schafft ausserdem Rechtssicherheit und Transparenz für alle Mitarbeitenden und trägt zur Förderung des Wirtschaftsstandorts bei. Heute profitieren in der Schweiz rund 2.1 Millionen Erwerbstätige von einem Gesamtarbeitsvertrag.

Regionale GAV Zürich

Berufspolitik

Vertreter:innen des Kaufmännischen Verbandes Zürich nehmen Einsitz in verschiedenen berufs- und bildungspolitischen Gremien und Kommissionen und wirken dort aktiv mit. Dabei setzt sich der Kaufmännische Verband Zürich im Besonderen für faire Löhne, Chancen- und Lohngleichheit sowie fortschrittliche und gute Anstellungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt ein.

So vertritt der Kaufmännische Verband Zürich z.B. mit 14 Beisitzer:innen die Arbeitnehmerseite am Kollegialgericht des Arbeitsgerichts Zürich und ist arbeitnehmerseitiges Mitglied der Paritätischen Schlichtungsstelle der Stadt Zürich. Zudem wirken wir in verschiedenen paritätischen Kommissionen mit, wie z.B. der paritätischen Arbeitsgruppe mit der Stadt Zürich.

Berufspolitische Schwerpunkte

Zürcher Wirtschaftsmonitoring

  • Aktuelle Wirtschaftsanalysen

    Das Zürcher Wirtschaftsmonitoring des Amts für Wirtschaft und Arbeit erscheint viermal im Jahr und berichtet mit volkswirtschaftlichen Analysen und Schwerpunktthemen über das Wirtschaftsgeschehen im Kanton Zürich. Die Fachstelle Volkswirtschaft zeigt dazu auch Auswirkungen nationaler und internationaler Entwicklungen auf.

Berufspolitische Vertretungen durch den Kaufmännischen Verband Zürich

  1. Das Arbeitsgericht Zürich urteilt als erste Instanz nach dem Friedensrichter über Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Kaufmännische Verband Zürich vertritt mit 14 Beisitzer:innen die Arbeitnehmer:innenseite am Kollegialgericht (Streitwerte über chf 20'000) des Arbeitsgerichts Zürich.

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  2. Der Schweizerische Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz) erarbeitet Branchenlösungen mit modularem Aufbau gemäss der EKAS-Richtlinie 6508, setzt diese um und entwickelt sie weiter. Als Träger ist der Kaufmännische Verband Zürich Mitglied im Vorstand.

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  3. Das BGM Forum Zürich fördert die Verbreitung von betrieblichem Gesundheitsmanagement im Kanton Zürich, deren Qualität, Effizienz und Wirksamkeit, um die Gesundheit der erwerbstätigen Bevölkerung zu stärken. Als Träger ist der Kaufmännische Verband Zürich Mitglied im Steuerungsausschuss.

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  4. legt Gesamtarbeitsverträge in Streitfällen aus, begutachtet Gesamtarbeitsverträge, deren Allgemeinverbindlichkeit verlangt wird und verfasst Normalarbeitsverträge mit Gültigkeit im Kanton Zürich. Der Kaufmännische Verband Zürich vertritt die Arbeitnehmer:innenseite als Beisitzer:in im Kantonalen Einigungsamt Zürich.

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  5. «KMU konkret +» ist ein umfassendes Präventionsangebot für Unternehmen. Dabei wird das konkrete Angebot auf den Kontext und auf die Bedürfnisse eines KMU zugeschnitten. Der Kaufmännische Verband Zürich ist Mitglied in der Resonanzgruppe, in der das Rahmen-Angebot regelmässig überprüft und angepasst wird.

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  6. Die Kommission berät in allen Fragen, die mit Familienzulagen im Zusammenhang stehen. Der Kaufmännische Verband Zürich ist auf Arbeitnehmer:innenseite Mitglied in der Kommission für Familienausgleichskassen Zürich.

    Zum Regierungsratsbeschluss

  7. Die KPV vertritt die Mitgliederinteressen der städtischen Mitarbeitenden gegenüber den Arbeitgeber:innen. Die KPV setzt sich aus verschiedenen autonomen Verbänden zusammen. Auch der Kaufmännische Verband Zürich ist Mitglied bei der KPV.

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  8. In der paritätischen Arbeitsgruppe mit der Stadt Zürich verhandeln und diskutieren Personalverbände und Gewerkschaften sämtliche Mitgliederinteressen des städtischen Personals direkt mit dem Vorsteher des Finanzdepartements sowie der Direktorin Human Resources Management (HRZ). Der Kaufmännische Verband Zürich ist Mitglied in der paritätischen Arbeitsgruppe Stadt Zürich.

  9. Die paritätische Kommission wacht über den Vollzug des GAV VAZE (Gesamtarbeitsvertrag über den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung zwischen dem Kaufmännischen Verband Zürich und Arbeitgeber Zürich VZH) und führt einen regelmässigen Austausch über Fragen der Arbeitszeiterfassung und des Gesundheitsschutzes. Die Kommission wird paritätisch mit Mitgliedern des Kaufmännischen Verbands Zürich sowie Arbeitgeber Zürich VZH besetzt.

  10. Die Paritätische Schlichtungsstelle der Stadt Zürich ist Anlaufstelle für Mitarbeitende, wenn über die Funktionsstufe oder die Anrechenbarkeit der nutzbaren Erfahrung Uneinigkeit besteht. Der Kaufmännische Verband Zürich ist auf Arbeitnehmer:innenseite Mitglied der Schlichtungsstelle.

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  11. Von Diskriminierungen betroffene Arbeitnehmende können sich im Kanton Zürich an die zentrale "Paritätische Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz" wenden. Der Kaufmännische Verband Zürich ist auf Arbeitnehmer:innenseite Mitglied der Schlichtungsstelle.

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  12. Die Tripartite Kommission (TPK) beobachtet den Arbeitsmarkt in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, führt bei Lohnunterbietungen durch Arbeitgebende Verständigungsverfahren durch, kann u.a. Normalarbeitsverträge erlassen und die Allgemeinverbindlicherklärung bestehender GAV beantragen. Der Kaufmännische Verband Zürich ist auf Arbeitnehmer:innenseite Kommissionsmitglied in der TPK.

    Weitere Informationen

  13. Die VPV sind ein Zusammenschluss von 16 Fachverbänden und ihren Unterverbänden. Die VPV vertreten rund 18‘000 von ca. 38‘000 Staatsangestellten. Die VPV sind offizielle Sozialpartner für das Staatspersonal und verhandeln regelmässig mit der Regierung über die Arbeits- und Anstellungsbedingungen und die Interessen von Personen, die dem Personalrecht indirekt, zum Beispiel in den Gemeinden, unterstehen. Der Kaufmännische Verband Zürich ist Mitglied im VPV und u.a. im Präsidium aktiv tätig.

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