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Die Corona-Situation ist besonders für Studierende, Lernende und Berufs- und Praxisbildner/innen eine Herausforderung. Wie sieht die Situation im Betrieb und an Berufsfach- und Weiterbildungsschulen aus? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Im Lehrbetrieb

  1. Seit 20.12.2021 gilt für alle Mitarbeitenden inklusive Lernende eine Homeoffice-Pflicht. Somit empfiehlt der Bund, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich ist.

    Für KV-Lernende ist Homeoffice in der Regel eine sinnvolle und praktikable Lösung, um sowohl den Gesundheitsschutz als auch die Weiterführung der Ausbildung zu gewährleisten. Der Kaufmännische Verband fordert alle Lehrbetriebe auf, ihren Lernenden das Arbeiten im Homeoffice, zu ermöglichen, sie bei der Einrichtung ihres Arbeitsplatzes zu Hause zu unterstützen und ihnen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen und Praxistipps dazu im Merkblatt Homeoffice für KV-Lernende.

    Fürs Homeoffice gilt: Die Berufs- und Praxisbildner/innen sollen den Lernenden klare Arbeitsaufträge mitgeben. Die Kommunikation und der Austausch von Informationen kann über E-Mail, Telefon, Videokonferenzen und Desktop-Sharing sichergestellt werden. Mittels Desktop-Sharing ist es auch möglich, einzelne Arbeitsschritte den Lernenden vorzuzeigen.

    Die Rahmenbedingungen, wie z.B. die Arbeitszeit, die Erreichbarkeit und Anleitungen für Videokonferenz-Tools (wie Zoom, Microsoft Teams, Whereby, Skype usw.) müssen durch die Betriebe vorgegeben und durch die Lernenden eingehalten werden.

  2. In gewissen Branchen besteht zum Teil ein besonderer Personalmangel mit entsprechenden potenziellen Mehreinsätzen von Lernenden. Trotz der Mehrbelastung rufen die Verbundpartner und der Kaufmännische Verband die Ausbildungsbetriebe dazu auf, den Bildungsauftrag nicht zu vernachlässigen. Die arbeitsrechtlichen Regelungen (insbesondere Arbeitszeit und Überstunden/Überzeit) sowie die Vorgaben des BAG sind einzuhalten.

    Die Jugendberatung des Kaufmännischen Verbands unterstützt Lernende in solchen Situationen jederzeit gerne.

  3. Soll der Lehrbetrieb geschlossen werden, hat der Berufsbildner oder die Berufsbildnerin das kantonale Berufsbildungsamt, die Berufsfachschule sowie die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen. Zudem sollte er oder sie sich gemeinsam mit der lernenden Person und ihren Eltern um die Fortsetzung der beruflichen Grundbildung in einem anderen Lehrbetrieb bemühen. Das Berufsbildungsamt ist bei der Suche nach einer neuen Lehrstelle behilflich.

    Der Lehrbetrieb ist unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet. Diese Forderungen einzuziehen, ist allerdings sehr schwer, da die betroffenen Betriebe meist nicht mehr zahlungsfähig sind. Wird die lernende Person erwerbslos, hat sie Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Bei Konkurs des Lehrbetriebs und in gewissen anderen Fällen deckt die Arbeitslosenkasse allfällige Lohnforderungen der lernenden Person für die letzten vier Monate vor der Konkurseröffnung (Insolvenzentschädigung).

  4. Schnupperlehren geben zukünftigen Lernenden Einblicke in ein Unternehmen. Meist dauern sie im kaufmännischen Bereich von einem halben Tag bis drei Tage. Auch Lehrbetriebe lernen dadurch ihre zukünftigen Lernenden kennen. Daher bieten Schnupperlehren eine optimale Eignungsüberprüfung für die Lehrstellenbesetzung. 

    Da aufgrund der aktuellen Corona-Situation das Schnuppern vor Ort nicht möglich ist, empfiehlt der Kaufmännische Verband, die Schnuppertage in angepasster Form durchzuführen.  

    Beispielsweise können Unternehmen virtuelle Betriebsführungen und Berufsinformationen per Video anbieten, bei denen die Lernenden Einblick in ihre Lehre im Betrieb geben. Zur Eignungsabklärung können zusätzlich Gespräche und Aufträge/Gruppenarbeiten per Videokonferenz durchgeführt werden.

In Berufsfach- und Weiterbildungsschulen

  1. Präsenzveranstaltungen auf der Sekundarstufe II (Berufsfachschulen) sind erlaubt, seit 20.12.2021 gilt jedoch eine Maskenpflicht in der gesamten Schweiz. Die Schulen und/oder der Kanton informieren gegenüber ihren Schüler:innen, welche Massnahmen sie darüber hinaus vorsehen (z.B. repetitive Tests). Alle Schulen haben zudem ein Schutzkonzept ausgearbeitet, das selbstverständlich einzuhalten ist.

    Bei Fragen zum Schulunterricht und dessen Weiterführung melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Berufsfachschule.

  2. Präsenzveranstaltungen an Bildungsinstituten für Weiterbildung und für die tertiäre Bildungsstufe sind erlaubt. Seit 20.12.2021 gilt für alle Bildungsangebote an Hochschulen, Höheren Fachschulen, für Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen sowie für eidg. Berufs- sowie eidg. Höhere Fachprüfungen eine Zertifikatspflicht (3G). Für beinahe alle anderen Weiterbildungsangebote gelten die Regelungen für Veranstaltungen in Innenräumen, sprich Zugang nur für genesene oder geimpfte Personen (2G-Pflicht). Bei Fragen zum Schutzkonzept und zum Unterricht (Möglichkeit von Distanzunterricht, hybride Unterrichtsformen etc.) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Schule.

QV und Prüfungen

  1. Sie werden als angemeldete:r Prüfungsteilnehmende direkt durch die Prüfungsträgerschaft oder die Prüfungsorganisation über den aktuellen Stand der Durchführung und das geltende Schutzkonzept informiert. Seit dem 20.12.2021 gilt feidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie für Prüfungen der nichtformalen Bildung gemäss Weiterbildungsgesetz eine Zertifikatspflicht (3G).

  2. Nein. Die Absolvierenden müssen die eidgenössische Prüfung abgelegt haben, damit sie ein Beitragsgesuch stellen können. Dies gilt auch, wenn eine Prüfung verschoben werden muss.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Teilbeiträge zu beantragen (Ausnahmefall). Die Bedingungen für einen Antrag auf Teilbeiträge vor der eidgenössischen Prüfung gelten wie bis anhin.

    Weitere Informationen (SBFI).

Lehrstellensuche

  1. Konkrete Tipps für den Eintritt in die Arbeitswelt und die erste Lehrstelle hat der Kaufmännische Verband hier zusammengetragen. 

    Die Berufsberatungsstellen (BIZ) stellen Bewerbungsunterlagen für die Lehrstellenbewerbung zur Verfügung und teilen Tipps auf der Seite «Berufe kennenlernen in Zeiten von Covid-19». Dort werden alternative Möglichkeiten zur klassischen Schnupperlehre aufgezeigt und entsprechende Links angegeben.

  2. Jugendliche, die keine Lehrstelle finden, müssen sich mit Brückenangeboten und Zwischenlösungen auseinandersetzen und melden sich dazu am besten beim nächsten BIZ. Informationen dazu hier.

Berufseinstieg

  1. Nach einer Berufslehre die erste Stelle zu finden, ist auch in Nicht-Krisenzeiten eine grosse Herausforderung. Insbesondere in den Corona-bedingt angespannten Branchen sind junge Berufsleute besonders gefordert. Die Jugendarbeitslosenquote in der Schweiz stimmt aktuell verhalten positiv: Sie hat sich inzwischen wieder auf dem niedrigen Vorkrisenniveau eingependelt.

    Jungen Arbeitnehmenden, die nach Abschluss keine Anschlusslösung gefunden haben, empfiehlt der Kaufmännische Verband, sich bezüglich ihrer Ansprüche auf Unterstützung zu informieren und sich beraten zu lassen. Als Angestelltenverband unterstützt der Kaufmännische Verband auch in dieser schwierigen Situation. Unseren Mitgliedern bieten wir verschiedene Beratungen an, welche eine erste Anlaufstelle sein können. Das Merkblatt "Wie weiter nach dem QV?", welches hilfreiche Anleitungen und Tipps für Lehrabgänger/innen beinhaltet, kann zudem kostenlos auf unserer Website bezogen werden.

  2. Klappt es mit dem Berufseinstieg nicht gleich auf Anhieb, möchtest du dich weiter qualifizieren und/oder suchst du eine zielführende Alternative? Nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung kannst du alternativ zu einer Anstellung auch eine Zwischenlösung wählen. 

    Denn der Abschluss einer beruflichen Grundbildung ist der erste Meilenstein auf deinem Karriereweg im Sinne des lebenslangen Lernens. Oft stellt sich schon bald die Frage nach möglichen und sinnvollen Weiterbildungen in deinem Berufsfeld. Eine solche kann dir dabei helfen dein Fachwissen zu vertiefen und neue Kompetenzen anzueignen. Dein Profil als Arbeitnehmer/in wird auf diesem Weg geschärft und du verbesserst deine Stellung auf dem Arbeitsmarkt. Damit du unter all den unzähligen Weiterbildungen genau das Angebot wählst, welches deinen Vorstellungen entspricht, ist es sinnvoll dich im Voraus zu informieren und beraten zu lassen. Zu den häufigsten Weiterbildungen direkt nach der Lehre gehört beispielsweise die Berufsmaturität (BM2) oder der Besuch eines Berufsbildner/innen Kurses.

Letzte Aktualisierung: 20.12.2021

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Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Rechtsdienst tatkräftig zur Seite. Rufen Sie uns an unter +41 44 283 45 10 oder schreiben Sie uns an rechtsdienst@kfmv.ch.

Bei spezifischen Fragen zur Situation in der Lehre  steht Lernenden, Eltern sowie Berufs- und Praxisbildner/innen unsere Jugendberatung zur Seite. Schreiben Sie uns an jugend@kfmv.ch.

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