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Seit dem Sommer 2021 herrscht für das Betreten und die Teilnahme an Innenräumen und -aktivitäten (Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen usw.) eine Zertifikatspflicht. Was versteht man unter Zertifikatspflicht? Gilt diese Regelung auch am Arbeitsplatz? Und wer kommt für die Kosten auf? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Zertifikatspflicht

  1. Unter Zertifikatspflicht versteht man die Pflicht, ein Zertifikat vorzuweisen, welches eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis (die sogenannte 3G-Regelung: Geimpft, Genesen, Getestet) dokumentiert.

  2. Seit dem 1. Juni 2021 braucht es ein Zertifikat für die Teilnahme an Grossveranstaltungen ab 1000 Personen und in Clubs, Diskotheken und Tanzveranstaltungen (roter Bereich). Diese Pflicht ist seit 6.12.2021 ausgeweitet.

    Orte mit Zertifikatspflicht:

    • Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants.
    • Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe, wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos usw.
    • Proben und Training in fixen Gruppen
    • Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen).

    Ausgenommen sind Veranstaltungen draussen mit weniger als 300 Personen. 

  3. Ab 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um für private Zwecke ein Zertifikat zu erhalten, den Test selber bezahlen. Die Kostenpflicht wird jedoch nächstens wieder abgeschafft.

    Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht jedoch weiterhin.

  4. Nein, dies wird vom Bund nicht verlangt. Der Arbeitgeber muss nun entscheiden, ob er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und des Schutzkonzepts eine Zertifikatspflicht einführt. Die Überprüfung des Zertifikats ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese muss sachlich gerechtfertigt sein. Zudem müssen die Arbeitnehmenden (bei Vorhandensein: Personalkommissionen) vorgängig konsultiert und die Umsetzung des Testkonzepts muss schriftlich dokumentiert werden.

  5. Das Ergebnis der Überprüfung des Zertifikats darf vom Arbeitgeber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Zudem darf es zu keiner Benachteiligung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen.

    Bei einer öffentlich-rechtlichen Institution muss eine gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von Gesundheitsdaten vorliegen, um eine Zertifikatspflicht einzuführen.

  6. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten einer Massnahme übernehmen, die dieser anweist. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Der Bund übernimmt die Kosten nur für die repetitiven Tests.

    Werden diese nicht angeboten, aber andere differenzierte Massnahmen (z.B. Maskentragen oder Homeoffice für Personen ohne Zertifikat), muss der Arbeitgeber die Testkosten nicht übernehmen. Unter diesen Umständen tragen Arbeitnehmende ab dem 01.10.2021 die Kosten selber.

  7. Ja. Die übrigen Schutzmassnahmen gelten weiterhin.

  8. Nein, dies würde einer Impflicht gleichkommen. 2G könnte eingeführt werden, wenn für Personen ohne 2G die Möglichkeit zum Homeoffice besteht.

Letzte Aktualisierung: 9.12.2021

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