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«Die STAF ist im Interesse von uns allen»

    Am 19. Mai stimmen wir über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ab. Dabei handelt es sich um zwei wichtige Vorhaben, die zur Stabilisierung unseres Landes beitragen, sagt Daniel Jositsch.

    kfmv-Blog: Steuerreform und AHV-Finanzierung: Ist die Verknüpfung dieser beiden eigentlich sachfremden Vorlagen gut?

    Daniel Jositsch: Die Erfahrung mit grossen Vorlagen in der Schweiz zeigt, dass es breit abgestützte Kompromisse braucht, wenn eine Vorlage Erfolg haben soll. Die Steuerreform/AHV-Finanzierung ist ein solcher Kompromiss. Auch das Beispiel der Kantone zeigt, dass Steuerreformen beim Stimmvolk dort eine Chance haben, wo sie mit sozialen Ausgleichsmassnahmen verknüpft sind. Kommt eine Steuerreform hingegen ohne solche Massnahmen zur Abstimmung ist sie – wie beispielsweise im Kanton Zürich – chancenlos.

    Warum braucht es eine Steuerreform?

    Die heutige steuerliche Privilegierung von Statusgesellschaften in der Schweiz wird kritisiert. Diese Privilegien müssen aufgehoben werden, sonst riskieren wir Sanktionen anderer Staaten, die sich volkswirtschaftlich sehr negativ auswirken werden.

    Welche Auswirkungen hat die Steuerreform auf die Arbeitsplätze?

    Die STAF sichert Arbeitsplätze. Mit den steuerlichen Entlastungen der STAF werden gezielt Unternehmen begünstigt, die auf Innovation setzen. Die Entlastung für Patentboxen und für die Aufwendungen in Forschung und Entwicklung tragen dazu bei, dass der Werkplatz Schweiz auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibt. Ohne STAF riskieren wir hingegen, dass grosse internationale Unternehmen die Schweiz verlassen oder Teile der Produktion ins Ausland verlagern.

    Inwiefern trägt die Vorlage zur Sicherung der AHV-Renten bei?

    Schon die Sicherung von Arbeitsplätzen ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten. Ausserdem bringt die STAF der AHV ab 2021 Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Sicherung der AHV Renten. Mit der STAF wird im Übrigen auch die Dividendenbesteuerung verschärft. Damit wird ein Stück weit die Unternehmenssteuerreform II korrigiert, welche dazu geführt hat, dass selbstständig Erwerbende durch Gründung von Aktiengesellschaften die Belastung durch AHV-Beiträge optimiert haben.

    Die STAF sichert Arbeitsplätze.
    Daniel Jositsch

    Erübrigt sich im Fall einer Annahme die geplante Reform der AHV 21?

    Mit der STAF wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf in der AHV bis 2030 um über die Hälfte gesenkt. Dies verschafft uns etwas Luft und gibt uns mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Reform der AHV, denn der Reformbedarf bleibt.

    Wer profitiert von einer Annahme der Vorlage am meisten?

    Die Wirtschaft profitiert von der Rechts- und Planungssicherheit durch die Unternehmenssteuerreform. Die Verbesserung der AHV-Finanzierung ist im Interesse aller Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. Mit der STAF werden also zwei für die Zukunft der Schweiz wichtige Vorhaben angepackt: die Unternehmenssteuerreform und die Sicherung der AHV. Damit leistet die STAF einen Beitrag zur Stabilisierung unseres Landes, was im Interesse von uns allen liegt.

    Welche Konsequenzen hätte eine Ablehnung?

    Die Ablehnung der STAF löst kein einziges der Probleme, für welche wir tatsächlich eine Lösung finden müssen. Ich denke an den teilweise ruinösen Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Mit der Ablehnung der STAF würden wir zudem die einmalige Chance verlieren, nach über 40 Jahren die solidarische Beitragsfinanzierung der AHV zu stärken. Wird die STAF abgelehnt, wird die Schweiz bezüglich der Besteuerung von Statusgesellschaften Sanktionen zu erwarten haben, was dazu führen wird, dass Statusgesellschaften ins steuergünstige Ausland abwandern werden. Und was die AHV betrifft: Deren Finanzierung würde durch Mehrwertsteuereinnahmen in der vom Bundesrat vorgelegten Reform Altersvorsorge eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 statt um 0,7 Prozent beinhalten.

    Abstimmungsempfehlung des Kaufmännischen Verbands

    Der Kaufmännische Verband empfiehlt, das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) anzunehmen.

    Die Ablehnung der STAF löst kein einziges der Probleme, für welche wir tatsächlich eine Lösung finden müssen.
    Daniel Jositsch

    Autorin

    • Therese Jäggi

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