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Frage-Antwort: Dürfen Lernende früher abtreten?

    Frage

    Wir beschäftigen bei uns im Betrieb eine 3. Lehrjahr-Lernende. Ihre Lehrabschluss-Prüfungen hat sie bereits hinter sich, der Lehrvertrag läuft am 15.8. aus. Die Lernende können wir bei uns im Betrieb nicht weiterbeschäftigen. Beim letzten Gespräch hat sie mir – ich bin ihr Berufsbildner – eröffnet, dass sie eine Stelle gefunden hat, diese jedoch bereits am 5.8. antreten will. Wie sollen wir als Betrieb damit umgehen?

    Antwort

    Rechtlich gesehen handelt es sich beim Lehrvertrag um einen befristeten Vertrag. Ein solcher dauert bis zum Datum, das bei Vertragsbeginn vereinbart wurde und kann einseitig nicht einfach so aufgelöst oder frühzeitig gekündigt werden.

    Theoretisch hat Ihre Lernende also keinen Anspruch darauf, früher aus einem befristeten Vertrag entlassen zu werden und Sie als Lehrbetrieb sind nicht verpflichtet, sie früher gehen zu lassen. Ein vorzeitiges Lehrvertragsende ist in beidseitigem Einverständnis jedoch möglich. Wenn Betriebe die Lernenden nach Lehrvertragsende nicht weiterbeschäftigen können, raten wir bei Gesuchen um eine vorzeitige Lehrvertragsauflösung zu Kulanz. Denn: Nach Ablegen der Lehrabschlussprüfungen und deren Bestehen ist die eigentliche Lehrzeit grundsätzlich abgeschlossen. Im vorliegenden Fall handelt es sich lediglich um zehn Arbeitstage, die die Lernende früher gehen möchte. Im gemeinsamen Gespräch sollte sich eine gute Lösung finden lassen. Vielleicht gibt es noch Ferientage, die von der Lernenden am Ende der Lehrzeit eingezogen werden können? Eventuell hat sie auch noch einige Überstunden zu kompensieren? Fehlende Arbeitstage können anteilsmässig von der letzten Lohnabrechnung abgezogen werden.

    Das Antreten einer ersten Stelle nach Lehrabschluss ist für Ihre Lernende der entscheidende Einstieg in ihre berufliche Zukunft. Nach Möglichkeit sollten Sie als Betrieb Ihre Lehrabgängerin bei diesem unterstützen.

    Expertin

    • Vera Class

      Eidg. dipl. Kommunikationsleiterin, MAS in Wirtschaftspsychologie FHNW, Ausbildnerin mit eidg. FA, langjährige Erfahrung als Berufsbildnerin und Berufsbildungsexpertin

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