Seitennavigation & Suche

Frage-Antwort: Ist das Lehrzeugnis ein Vollzeugnis?

    In unserer Ratgeber-Serie beantworten Experten des Kaufmännischen Verbandes Mitgliedern Fragen rund um das Thema Arbeitsplatz.

    Frage

    Meine neue Arbeitskollegin meint, dass wir unseren Lernenden ein Lehrzeugnis im Sinne eines Vollzeugnisses ausstellen müssten.
    Stimmt das?

    Antwort

    Für eine optimale Unterstützung beim Start ins Berufsleben empfehlen wir ausdrücklich, Lernenden ein Vollzeugnis auszustellen. Per Gesetz muss ein Lehrzeugnis Auskunft geben über den erlernten Beruf und die Dauer der Lehre. Wenn die lernende Person oder ihre gesetzlichen Vertretenden ein Vollzeugnis verlangen, welches auch über Leistungen, Fähigkeiten und Verhalten Auskunft gibt, dann sind Sie dazu verpflichtet. Als wbp-Mitglied können Sie bei uns kostenlos ein Musterzeugnis anfordern und uns das von Ihnen verfasste Lehrzeugnis zur Prüfung zusenden.

    Expertin

    • Ruth Mory Winkler

      Ressortleiterin
      CRM / Beratungen / Jugend

    Mehr zur wbp-Fachgruppe

    Beliebte Inhalte