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Frage-Antwort: Müssen Probetage entschädigt werden?

    In unserer Ratgeber-Serie beantworten Experten des Kaufmännischen Verbands Fragen rund um das Thema Arbeitsplatz.

    Frage

    Ich habe mich kürzlich auf ein Stelleninserat gemeldet. Darin wurde u.a. auch darauf hingewiesen, vor dem eigentlichen Anstellungsbeginn könnten zwei bis drei Arbeitstage auf Probe gearbeitet werden. Ich habe diese Möglichkeit für eine probeweise Arbeitsaufnahme gerne wahrgenommen, vor allem natürlich deshalb, weil ich mir durch diesen Kurzeinsatz vor Unterzeichnung des eigentlichen Anstellungsvertrages einen besseren Überblick über die künftige Arbeit versprochen hatte. Tatsächlich hatte ich nach dem Kurzeinsatz einen guten Eindruck von der künftigen Arbeit, weshalb ich den unterbreiteten Anstellungsvertrag  unterzeichnet habe. Nun möchte ich wissen, ob ich für diesen Kurzeinsatz noch eine Entschädigung verlangen kann oder ob solche Einsätze entschädigungslos zu erbringen sind?

    Antwort

    Das Arbeitsgericht Zürich hat in einem ergangenen Urteil festgehalten, diese sogenannte Arbeit auf Probe sei zulässig und in der Regel unentgeltlich. Vorausgesetzt sei allerdings, dass die Unentgeltlichkeit vor dem Probeeinsatz vereinbart worden sei. Treffe dies nicht zu, so werde die Entgeltlichkeit vermutet.

    Ihren Angaben kann entnommen werden, dass Sie sich mit dem Arbeitgeber über die Entschädigungsfrage für den Probeeinsatz  nicht unterhalten haben. Die Unentgeltlichkeit dieses Einsatzes ist somit vertraglich nicht vereinbart worden. Sie können deshalb eine Entschädigung für die geleistete Arbeit auf Probe geltend machen. Was die Höhe der Entschädigung anbelangt, so kann diese tiefer liegen als der vertraglich vereinbarte Lohn für die Festanstellung. Dabei ist auch die Art des Probeeinsatzes zu berücksichtigen. Je mehr die während den Probetagen ausgeübte Tätigkeit anforderungsmässig der im Anstellungsvertrag vorgesehenen Arbeit entsprochen hat, desto eher ist der für die feste Anstellung vorgesehene Lohn auch für die Arbeit auf Probe massgebend.

    Erstmals veröffentlicht am 4.4.2018

    Gastautor

    • Felix Kuster

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