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Frage-Antwort: Wann gilt die Pause als Arbeitszeit?

    In unserer Ratgeber-Serie beantworten Experten des Kaufmännischen Verbandes Mitgliedern Fragen rund um das Thema Arbeitsplatz.

    Frage

    Ich bin während meiner Arbeitszeit alleine verantwortlich für eine Verkaufsstelle und kann daher während Pausen meinen Arbeitsplatz nicht verlassen. Gilt diese Pause als Arbeitszeit?

    Antwort

    Das Arbeitsgesetz setzt je nach Dauer der Tagesarbeitszeit verschiedene Mindestpausen fest und stellt zudem klar, dass Pausen als Arbeitszeit gelten, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen. Eine klare Ansage, welche in der Praxis oft für schwierige Situationen sorgt.

    Die Arbeitsgesetzverordnung 1 präzisiert zudem weiter, dass mit Arbeitsort jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb des Betriebes gemeint ist, an dem sich Arbeitnehmende zur Ausübung der ihnen zugewiesenen Arbeit aufzuhalten haben. Es handelt sich hier um eine allgemeine Formulierung, welche den speziellen Bedürfnissen von gewissen Branchen und Sektoren nicht vollständig gerecht wird.

    Der Kaufmännische Verband ist unter anderem Sozialpartner in verschieden Gesamtarbeitsverträgen im Detailhandel. In dieser Branche werden unzählige kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Kioske und Tankstellenshops betrieben, welche pro Arbeitseinsatz nur von einer Person geführt werden. Für diese Shops ist eine reibungslose Umsetzung der Mindestpausenregelungen oft eine Herausforderung.

    Bei guter Organisation durch den Arbeitgeber, zum Beispiel mit Pausenablösungen in Form von Springer/innen, welche den Weg (Arbeitszeit und Fahrkosten) zwischen den verschiedenen Einsatzorten bezahlt erhalten, kann diese aber erfolgreich umgesetzt werden. Dieser Lösungsansatz setzt ein hohes Mass an Flexibilität aller Beteiligten (Angestellte und Vorgesetzte) sowie kurze Distanzen zwischen den verschiedenen Einsatzorten voraus. Klappt dies nicht, gilt generell: Die Organisation und Durchführung von Pausenregelungen ist Sache des Arbeitgebers, somit muss Letzterer diese auch vergüten, falls der Arbeitsplatz nicht verlassen werden kann. Ferner sind Pausen – unabhängig von der Frage, ob der Arbeitsplatz während Pausen verlassen werden kann – von mehr als einer halben Stunde separat in der täglichen Arbeitszeiterfassung auszuweisen.

    Wird die Pausenregelung von Ihrem Arbeitgeber nicht wie beschrieben umgesetzt? Generell empfehlen wir Betroffenen, das Gespräch mit der vorgesetzten Person oder der Personalabteilung zu suchen. Falls dies nicht zum gewünschten Resultat führt, beraten wir Sie gerne. Melden Sie sich bei uns!

    Merkblatt zu Arbeits- und Ruhezeiten

    Neben unserem Ratgeber ‚Die Anstellung‘ stellen wir neu auch das Merkblatt ‚Ruhe- und Arbeitszeiten‘ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Darin sind alle rechtlichen Aspekte zum Thema kurz zusammengefasst.

    Gastautorin

    • Sybille Di Lorenzo

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