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«Kern der Beziehungen Schweiz- EU ist die Personenfreizügigkeit»

2020 ist ein wichtiges Jahr für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Am 27. September 2020 wird über die SVP-Begrenzungsinitiative (BGI) abgestimmt, welche die Kündigung der Personenfreizügigkeit und somit aller Abkommen der Bilateralen I mit sich ziehen könnte und der Schweizer Wirtschaft enorm schaden würde.

Die Schweiz ist auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Entsprechend hat der Zentralvorstand des Kaufmännischen Verbands die NEIN-Parole beschlossen. Eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der inländischen Bevölkerung ist aber ebenfalls dringend notwendig – allen voran der Frauen und der älteren Arbeitnehmenden. Wie wichtig die Personenfreizügigkeit für die Bereiche Bildung und Forschung sind und wie die BFI-Botschaft 2021- 2024 die inländischen Fachkräfte weiter fördern will, erklärt Martina Hirayama, Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), im Interview.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer möglichen Annahme der SVP-Begrenzungsinitiative (BGI) und der künftigen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in den Bereichen Bildung und Forschung?

Ja. Grundlage der Forschungszusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU sind die Bilateralen Verträge I. Deren «Kern» ist das Abkommen zur Personenfreizügigkeit, von dem sechs spezifische Sektorialverträge abhängen, darunter das Forschungsabkommen.

Der Bundesrat müsste bei Annahme der BGI gemäss Initiativtext das Freizügigkeitsabkommen kündigen, seitens EU wäre gemäss «Guillotine-Klausel» innerhalb der Bilateralen I eine Kündigung des Abkommens zum aktuellen Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020» die juristisch konsequente Folge. Für die wissenschaftliche Kooperation Schweiz-EU entscheidend wäre aber weniger die Kündigung des Ende 2020 sowieso auslaufenden Forschungsabkommens als vielmehr die Frage nach der Möglichkeit einer Teilnahme der Schweiz als assoziierter Staat auch an der nächsten Programmgeneration «Horizon Europe» ab 2021. Dabei ist davon auszugehen, dass ein Assoziierungsabkommen nicht oder nur mit grossen Schwierigkeiten möglich wäre und sich die Schweiz nur mit Status «Drittstaat» am neuen Rahmenprogramm beteiligen könnte.

Ähnlich sieht es in Sachen Bildungsmobilität aus, obwohl wir derzeit nicht an das EU-Programm «Erasmus+» assoziiert sind, sondern daran als «Drittstaat» beteiligt. Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit wäre kaum hilfreich bei Verhandlungen um eine Assoziierung an das Nachfolgeprogramm von «Erasmus+» ab 2021.

Bereits heute herrscht in vielen Branchen ein akuter Fachkräftemangel, der sich mit dem demographischen Wandel in den kommenden Jahren zunehmend verschärfen wird. Ist die Schweiz ausreichend gerüstet, um die erforderlichen Arbeitskräfte in sinnvoller Zeit zu generieren und was sind die damit verbundenen Kosten?

Die Fachkräftesituation präsentiert sich je nach Branche und teilweise auch je nach Region differenziert, und gleichzeitig findet gerade auch im Kontext der Digitalisierung insgesamt ein rasanter Wandel in der Arbeitswelt statt. Unser Bildungs- und Forschungssystem ist gefordert, aber insgesamt gut aufgestellt und mit jährlich knapp 40 Mia. CHF seitens Kantone und Bund auch gut dotiert. Es bietet den Individuen bedürfnisgerechte, aufeinander abgestimmte und auf das lebenslange Lernen ausgerichtete Bildungsangebote im berufspraktischen und akademischen Bereich. Die Hochschulen erzielen im internationalen Vergleich exzellente Leistungen in Lehre und Forschung. Den Unternehmen stehen darum Fach- und Führungskräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen zur Verfügung. Dieser Qualifikationsmix zählt zu den Stärken der Schweiz. Er verschafft ihr einen breit abgestützten Standortvorteil. Aber bei all dem muss klar sein, dass die Schweiz nicht alle ihre Fachkräfte selber ausbilden kann.

Ausländische Arbeitskräfte können nur einen Teil des Schweizer Fachkräftemangels decken. Eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung der inländischen Bevölkerung ist dringend notwendig. Dabei sind Frauen das grösste inländische Fachkräftepotenzial.

Zur Person
Martina Hirayama ist seit dem 1. Januar 2019 Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Anlässlich der BFI-Botschaft 2021- 2024 erklärte der Bundesrat Ende Februar 2020 die Chancengerechtigkeit als zentrales Thema, doch werden Frauen in der Kreditsprechung nicht erwähnt. Sind Frauen die Leidtragenden der aktuellen Legislaturplanung?

Nein, sicher nicht! «Chancengerechtigkeit» ist ein transversales wichtiges Thema über den Zeithorizont 2021-2024 hinaus. Der Bundesrat erachtet es als zielführend, es möglichst im Rahmen des bewährten Förderinstrumentariums zu behandeln und Massnahmen über bestehende Strukturen und Prozesse abzuwickeln. Entsprechende Mittel finden sich darum implizit bei der Finanzierung der Berufsbildung, des ETH-Bereichs, der kantonalen Hochschulen oder der Forschungsförderung durch den Schweizerischen Nationalfonds. Dabei haben wir ein breites Verständnis von «Chancengerechtigkeit»: Individuen sollen während ihres gesamten Lebens Optionen abwägen und Entscheidungen treffen können, die auf ihren Fähigkeiten und Talenten und nicht auf Stereotypen, verzerrten Erwartungen oder Diskriminierungen basieren.

Ende 2019 hat die politische Allianz der unabhängigen und lösungsorientierten Arbeitnehmer- und Berufsverbände «die plattform» eine Mitgliederumfrage zum Umgang mit älteren Arbeitnehmenden im Unternehmen durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass sich ältere Arbeitskräfte sehr wohl für eine Frühpensionierung oder eine Pensums-Reduktion sowie für flexible Arbeitsmodelle interessieren. Hingegen sind Massnahmen zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit, wie z.B. kontinuierliche Boxenstopps, nur auf wenig Interesse gestossen.

In der BFI-Botschaft 2021- 2024 sind u.a. Massnahmen zur Standortbestimmung und Laufbahnberatung für Personen ab 40 Jahren vorgesehen. Wie kann man sicherstellen, dass ältere Arbeitnehmende für die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Karriereplanung sensibilisiert sind und diese Angebote auch nutzen?

Ein liberaler Staat kann lediglich für Rahmenbedingungen sorgen, die Bildung und Weiterbildung ermöglichen. Darauf basierend ist das private Engagement jedes Einzelnen und vor allem auch die Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber entscheidend für den Erfolg.

Gerade deshalb ist die Corona-Krise, so schlimm sie insgesamt ist, eine grosse Chance für die Weiterbildung. Sie hat Lücken in unseren Kompetenzen aufgezeigt und uns zum Lernen gebracht. Sie hat auch aufgezeigt, dass man sich neue Kompetenzen nicht zwingend über mehrjährige Ausbildungen aneignen muss. Die Neugier ist bei vielen Menschen geweckt und das sind beste Voraussetzungen für das persönliche Engagement in Sachen Weiterbildung.

Veröffentlicht am 9.9.2020

«Individuen sollen während ihres gesamten Lebens Optionen abwägen und Entscheidungen treffen können, die auf ihren Fähigkeiten und Talenten und nicht auf Stereotypen, verzerrten Erwartungen oder Diskriminierungen basieren.»
Martina Hirayama

Infobox

  1. Martina Hirayama ist seit dem 1. Januar 2019 Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Sie absolvierte ein Studium der Chemie an der ETH Zürich, an der Universität Fribourg und am Imperial College London, das sie als Dr. sc. techn. an der ETH Zürich abschloss und durch ein Nachdiplomstudium in Betriebswissenschaften an der ETH Zürich ergänzte. 2003 wechselte Martina Hirayama als Dozentin für industrielle Chemie an die damalige Zürcher Hochschule Winterthur ZHW. Später war sie Direktorin der ZHAW School of Engineering, Mitglied der Hochschulleitung der ZHAW (2011-2018) und auch Leiterin des Ressorts Internationales der ZHAW (seit 2014). Zudem war Martina Hirayama unter anderem Präsidentin des Institutsrates des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS (2012-2018), Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der Förderagentur Innosuisse (2011-2018) sowie Mitglied des Stiftungsrates des Schweizerischen Nationalfonds (2016-2018).

  2. Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Der Arbeitsmarkt wird immer flexibler und der Trend zur Dienstleistungsgesellschaft hält an. Ende Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für 2021- 2024 ans Parlament verabschiedet. Ziel der BFI-Botschaft ist, dass die Schweiz im Hinblick auf den digitalen Wandel in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation international führend bleibt. Auch die Berufsbildung, welche sich am Arbeitsmarkt orientiert und besonders praxisnah ist, muss sich diesen Entwicklungen stellen. So stellt beispielsweise die Reform «Kaufleute 2022» sicher, dass junge Erwachsene mit der kaufmännischen Grundbildung weiterhin gut ausgebildet werden, auf dem Arbeitsmarkt begehrt bleiben und aus einer Vielzahl an Karrieremöglichkeiten auswählen können. Wie wichtig der Reformprozess für den Berufsnachwuchs und für den Schweizer Arbeitsmarkt ist und wie das duale Bildungssystem auch in Zukunft attraktiv bleiben kann, erklären wir auf kfmv.ch/kaufleute2022.

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