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Wie weiter nach einer Entlassung?

Entlassen zu werden, ist für Arbeitnehmende in jedem Lebensalter belastend und schwierig. Besonders in Krisen wie zu Zeiten von Corona ist es wichtig, sich vorzubereiten und rechtzeitig Hilfe zu holen.

In Krisen sehnen sich die Menschen nach Stabilität, doch meist bedeuten sie Unsicherheit. Regelmässig berichten Medien über Massnahmen wie Kurzarbeit oder Massenentlassungen. Dies kann Ängste und Stress auslösen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig auf eine mögliche Entlassung vorzubereiten, um die psychische Gesundheit zu stärken und Alternativen zu sehen. Denn mit einer Entlassung startet auch ein Neubeginn.

Gut zu wissen

Wir haben die wichtigsten Fakten zur Vorbereitung auf den Härtefall zusammengetragen und unterstützen Sie kompetent und persönlich.

  1. Die Erhaltung und Förderung der eigenen Arbeitsmarktfähigkeit wird immer wichtiger. Gelerntes Fachwissen ist in der heutigen Zeit schnell veraltet. Neue Kompetenzen wie beispielsweise Veränderungskompetenz, Selbstorganisation oder Entscheidungsfähigkeit sind nötig, um agil zu bleiben. Damit man in jedem Alter auf dem Arbeitsmarkt bestehen bleibt, muss die eigene Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und laufend gefördert werden.

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  2. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis ist unproblematisch. Nicht immer aber verläuft die Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Harmonie. Beispielsweise wenn Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Veränderungen Massenentlassungen aussprechen, gelten spezielle Regelungen zum Schutz der Mitarbeitenden.

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  3. Als langjähriger Sozialpartner in den grössten Wirtschaftsbranchen der Schweiz unterstützen wir Arbeitnehmende und Personalkommissionen beim Konsultationsverfahren oder bei Sozialplanverhandlungen und beraten Unternehmen. Ausserdem verhandeln wir Sozialpläne auch direkt mit dem Arbeitgeber und stellen den Vollzug und die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen sicher. Unsere Experten beraten Sie gerne.

    kfmv.ch/massenentlassung

    Kontakt: T +41 44 283 45 66 oder berufspolitik@kfmv.ch

  4. Bei Massenentlassungen werden für Mitarbeitende ab 58 Jahren oft auch Frühpensionierungen vorgeschlagen. Wie diese ausfallen, hängt vom jeweiligen Sozialplan und Pensionskassenreglement ab. Prüfen Sie diese, bevor Sie einer frühzeitigen Pensionierung zustimmen. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, riskiert unter Umständen negative Auswirkungen auf die Rente. Denn oft werden Rentenleistungen bei einer Frühpensionierung gekürzt.

    Pocket Guide: Zweite Halbzeit im Berufsleben

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  5. Um Entlassungen und Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird das Instrument der Kurzarbeit besonders in Zeiten von Corona in vielen Betrieben eingeführt. Andere Betriebe beantragen regelmässig Kurzarbeitsentschädigung, um Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erhalten zu können. Die Publikation des Verlag SKV bietet Personalverantwortlichen, Vorgesetzten und Geschäftsinhabern eine praxisbezogene Orientierungshilfe.

    Kurzarbeit – ein Leitfaden für KMU

Veröffentlicht am: 11.9.2020

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