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Lehrabbruch und Vertragsauflösung

Der Lehrvertrag ist insofern ein spezieller Arbeitsvertrag, als er auf die Dauer deiner Lehre beschränkt ist. Er kann nach der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, sondern endet automatisch an dem Termin, der in deinem Lehrvertrag schriftlich festgehalten ist. Der Kaufmännische Verband erklärt dir, in welchen Fällen eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich ist und was dabei zu beachten ist.
Den Lehrvertrag auflösen
Eine vorzeitige Auflösung des Lehrvertrags ist nur in folgenden Fällen möglich:
Während der Probezeit
- Unter Einhaltung einer siebentägigen Frist.
Nach der Probezeit
- Im gegenseitigen Einverständnis, auf den Zeitpunkt, den die Vertragsparteien miteinander vereinbart haben.
Fristlose Vertragsauflösung
- Wenn wichtige Gründe vorliegen kann der Lehrvertrag jederzeit auch einseitig vorzeitig aufgelöst werden – durch dich oder durch den Lehrbetrieb. Das kann der Fall sein, wenn die zuständigen Berufsbildner/innen fachlich oder persönlich zur Ausbildung unfähig sind, wenn du körperlich oder geistig überfordert, gesundheitlich oder sittlich gefährdet bist oder wenn die Ausbildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Bedingungen zu Ende geführt werden kann.
Wer kündigt, muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. Wird das Lehrverhältnis aufgelöst, muss dein Lehrbetrieb sofort die kantonale Behörde benachrichtigen. Diese wird versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien oder zumindest die Weiterführung der Lehre in einem anderen Betrieb zu erreichen. Das kantonale Amt für Berufsbildung kann dein Lehrverhältnis aufheben, wenn der Erfolg der Lehre infrage gestellt ist oder die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden.
Ratsam ist es, den Lehrvertrag erst dann aufzulösen, wenn du einen neuen Vertrag unterschrieben hast. Eine neue Lehrstelle kannst du mittels Lehrstellennachweis (LENA), bei der Berufsberatung oder im BIZ, in Zeitungen, Fachzeitschriften, im Internet oder durch direkte Anfragen bei Betrieben aus deiner Region finden. Sprich auch Bekannte in deinem Umfeld an. Vielleicht kennen sie einen Betrieb, der dich als Lernende/r übernehmen würde? Eventuell hilft auch das das kantonale Amt für Berufsbildung.
Kostenlose Merkblätter
Weiterführende Links
Hast du Fragen zur Lehrvertragsauflösung?
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Kathrin Ziltener
Fachverantwortliche Berufsbildung, Kaufmännischer Verband Schweiz