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Mit einer Lehre trittst du ins Berufsleben ein. Als aktiver Sozialpartner setzt sich der Kaufmännische Verband für faire Löhne ein und gibt jährlich Lohnempfehlungen für Lernende im kaufmännischen Bereich und im Detailhandel sowie für Praktikant:innen heraus.

Lernendenlohn – kurz erklärt

Bei einer Lehre gibt das Gesetz keinen Mindestlohn vor. Wie viel Lohn du am Ende des Monats erhältst, verhandelst du als Lernender zusammen mit deinem zukünftigen Lehrbetrieb und zwar vor Unterzeichnung des Lehrvertrags regelt dein Lehrvertrag. Einmal unterschrieben, gilt der abgemachte Lernendenlohn für alle Lehrjahre und kann nicht nachverhandelt werden. Im Lehrvertrag können auch weitere Leistungen vereinbart werden, wie z.B. Gratifikationen oder Zulagen verschiedenster Art (Teuerungszulagen, Kleiderzulagen, oder Fahrtzulagen, Beiträge an die Verpflegung, elektronische Geräte / BYOD usw.). Dein Lehrbetrieb muss aber immer die orts- und branchenüblichen Ansätze einhalten.

Lohnempfehlungen

Jedes Jahr verabschiedet der Kaufmännische Verband Empfehlungen für Lernende im Büro und Detailhandel. Neben den nationalen Empfehlungen kann es regionale Vereinbarungen geben, welche ebenfalls den Charakter von Empfehlungen haben (Schaffhausen) oder die Mindestentschädigungen für Lernende verbindlich regeln (Zürich). Im Kanton Tessin gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, spezifisch für alle Lehrberufe.

  1. 1. Lehrjahr: CHF 820.00
    2. Lehrjahr: CHF  1030.00
    3. Lehrjahr: CHF 1500.00

    Diese Empfehlungen beziehen sich immer auf 13 Monatslöhne.

  2. 1. Lehrjahr: CHF 820.00
    2. Lehrjahr: CHF  1030.00

    Diese Empfehlungen beziehen sich immer auf 13 Monatslöhne.

  3. Ein EBA-Abschluss ermöglicht bei guten Leistungen und je nach Beruf den Einstieg ins 2. Lehrjahr der dazugehörigen 3-jährigen EFZ-Grundbildung. Als Büroassistent/in mit EBA-Abschluss kannst du beispielsweise den EFZ-Abschluss als Kaufmann/-frau erlangen. Eine solche Zusatzlehre dauert aufgrund der Vorbildung im entsprechenden Berufsfeld nur 2 Jahre und wird mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen.

    1. Lehrjahr: CHF 1500.00
    2. Lehrjahr: CHF 1880.00

    Diese Empfehlungen beziehen sich immer auf 13 Monatslöhne.

  4. Wer nach einer beruflichen Grundbildung EFZ eine weitere Lehre (Zweitlehre) absolviert, wird von den allgemeinbildenden Fächern in der Berufsfachschule dispensiert. Die Zweitlehre dauert deshalb 2 Jahre. Sie kann nach abgeschlossener Grundbildung in einem anderen Berufsfeld getätigt werden und wird mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen. Der Lohn im 1. Lehrjahr der Zweitlehre sollte nicht niedriger als der Lohn im letzten Lehrjahr der Erstlehre sein.

    • Orientierung an den Ansätzen der zweijährigen Zusatzlehre
    • Detailempfehlungen im Einzelfall auf Anfrage
  5. Möchtest du die Empfehlungen weitersenden? In diesem PDF sind alle Angaben zu den Empfehlungen 2023-2024 für Lernende und Praktikant:innen zusammengefasst.

  6. Je nach Praktikum, welches du in deiner Ausbildung absolvierst, unterscheiden sich die Praktika-Lohnempfehlungen des Kaufmännischen Verbands. Unsere detaillierten Empfehlungen findest du unter kfmv.ch/praktikum

Lohnabzüge und Auslagen

Die Abzüge sind in deinem Lehrvertrag zu regeln. Abzüge vom Bruttolohn können für Versicherungsprämien sowie für bezogene Leistungen des Arbeitgebers (z.B. für Verpflegung) vorgenommen werden. Für die obligatorische Berufsunfallversicherung, den Schulbesuch oder den Besuch von Einführungs- und überbetrieblichen Kursen sowie für das Qualifikationsverfahren (QV) dürfen keine Abzüge gemacht werden. Diese Kosten trägt vollumfänglich dein Lehrbetrieb.

Abzüge für Sozialversicherungen

Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 18 wirst, werden von deinem Lernendenlohn mindestens die Abzüge für folgende Sozialversicherungen vorgenommen:

  • Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV
  • Invalidenversicherung IV
  • Erwerbsersatzordnung EO
  • Arbeitslosenversicherung ALV

Möglicherweise kommen dazu noch Abzüge für die berufliche Vorsorge (BVG) oder eine Krankentaggeldversicherung. Dein Lehrbetrieb darf dir auch Beiträge für die Nichtberufsunfallversicherung abziehen. Was und wie viel dir vom Lohn abgezogen wird, muss auf deiner monatlichen Lohnabrechnung aufgelistet sein.

Auslagen im Lehrvertrag

Der Kaufmännische Verband empfiehlt, die Auslagen im Lehrvertrag wie folgt zu regeln:

  • Obligatorische Lehrmittel und allfällige Diplome: Dein Lehrbetrieb sollte die Kosten vollständig übernehmen.
  • Sprachaufenthalte: Dein Lehrbetrieb sollte die Hälfte der Kosten tragen und die Hälfte der Arbeitszeit gewähren. Als Lernende/r übernimmst du den zweiten Teil (50/50-Aufteilung).

Kostenlose Merkblätter

Hast du Fragen zu deinem Lernendenlohn?

Ratgeber

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