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Gesamtarbeitsverträge Zürich

Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Vereinbarungen sichern Ihnen bessere Arbeitsbedingungen. Dafür setzt sich auch der Kaufmännische Verband Zürich ein.
Mit Gesamtarbeitsverträgen und anderen Vereinbarungen handelt der Kaufmännische Verband Zürich über die gesetzlichen Minimalanforderungen hinausgehende Arbeitsbedingungen für Sie aus.
Ist ein Unternehmen einem GAV angeschlossen, gibt der GAV den Rahmen für Ihren individuellen Arbeitsvertrag vor. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag Regelungen enthalten, die dem GAV widersprechen, kommen diese nur zur Anwendung, wenn sie für Sie vorteilhafter sind. Ansonsten gilt der GAV.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein GAV für Sie gilt oder eine Regelung nicht verstehen und Mitglied beim Kaufmännischen Verband Zürich sind, nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf.
Gesamtarbeitsverträge und Vereinbarungen der Sektion Zürich
Arbeitgeber Zürich (VZH) – Kaufmännischer Verband Zürich
Gültig ab 1. Januar 2021
Ergänzung zum GAV: Salärregulativ 2021 (pdf)
Gültig ab 1. Januar 2021
Gültig ab 1. Januar 2016 (nachgeführt Januar 2021)
Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisation – Kaufmännischer Verband Zürich – Kaufmännischer Verband Winterthur
Gültig ab 1. Mai 2015
Ergänzung zur Vereinbarung: Salärregulativ (pdf)
Gültig ab 1. Mai 2015
Zürcher Anwaltsverband – Kaufmännischer Verband Zürich – Kaufmännischer Verband Winterthur
Gültig ab 1. Januar 2021
Ergänzung zur Vereinbarung: Salärregulativ 2021 (pdf)
Gültig ab 1. Januar 2021
Einkaufszentrum Shopville – Kaufmännischer Verband Zürich
Arbeiten Sie im Shop Ville? Erfahren Sie, ob Sie genug verdienen! (pdf)
Gültig ab 1. Januar 2017
Allgemeine Baugenossenschaft – Kaufmännischer Verband Zürich – VPOD
Gültig ab 1. Juli 2021
Zusammen mit unseren Sozialpartnern setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen und Gesundheit am Arbeitsplatz ein.Sabina Erni, Leiterin Beruf & Innovation
Kontakt
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Kaufmännischer Verband Zürich
Pelikanstrasse 18
8001 Zürich