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Lehrbetrieb werden

Wenn Ihr Unternehmen Lehrbetrieb werden will, muss es einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen vom kantonalen Berufsbildungsamt unter anderem eine Ausbildungsbewilligung anfordern. Die Kantone sind an neuen Ausbildungsbetrieben interessiert.

Wie werden Sie Lehrbetrieb?

Gewisse Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihr Unternehmen Lehrstellen anbieten kann und so zum Ausbildungsbetrieb wird.

  • Ihr Betrieb braucht vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt eine Ausbildungsbewilligung. Diese wird nach einer umgehenden Prüfung der Ausbildungsfähigkeit Ihres Betriebs erteilt. Je nach Kanton erhalten Sie diese Bewilligung auf der Basis Ihrer schriftlichen Unterlagen oder nach einem Betriebsbesuch durch das Berufsbildungsamt. Grundsätzlich haben alle Kantone grosses Interesse an neuen Ausbildungsbetrieben und sind sehr hilfsbereit.
  • Falls Sie in Ihrem Betrieb schon Lernende ausbilden, aber neu eine kaufmännische Lehrstelle anbieten möchten, müssen Sie eine weitere Ausbildungsbewilligung für die Lehre als Kaufmann/-frau (EFZ) beantragen.
  • Nebst der Ausbildungsbewilligung muss ein Mitarbeitender Ihres Betriebs die Ausbildung zum Berufsbildner machen. Ohne ausgebildete Berufsbildner/innen wird Ihr Betrieb auf Dauer keine Ausbildungsbewilligung erhalten. Die Ausbildungsbewilligung kann bereits vor dem Kursbesuch beantragt werden. Hinweis: Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner muss über ein Fähigkeitszeugnis als Kauffrau bzw. Kaufmann verfügen und mindestens 2 Jahre kaufmännische Praxis nachweisen können. In Frage kommen auch Personen, die eine einschlägige höhere Ausbildung nachweisen können. Selbstverständlich darf auch eine berufsfremde Person (z.B. Firmenchef/in) die Gesamtverantwortung für die Lernenden übernehmen; diese gilt aber nicht als Berufsbildner/in.


Zu den kantonalen Berufsbildungsämtern
 

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