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Sie haben Ihre Grundbildung in einem anderen Berufsfeld absolviert und möchten nun das Qualifikationsverfahren (QV) für Kaufmann/-frau berufsbegleitend nachholen? Sie haben sich in Ihrem Berufsleben Kompetenzen aus dem kaufmännischen Berufsfeld angeeignet, aber noch kein Fähigkeitszeugnis? Mit der kaufmännischen Nachholbildung und dem Validierungsverfahren für Erwachsene stehen Ihnen alle Türen offen.

Nachholbildung für Erwachsene

Sie haben eine Berufslehre ausserhalb des kaufmännischen Bereichs gemacht, konnten aber bereits Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich sammeln? Sie möchten nun das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kauffrau/-mann erwerben? Kein Problem: Die kaufmännische Nachholbildung (gemäss Berufsbildungsverordnung Artikel 32) vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten.  

Das Wichtigste im Überblick:

Nachholbildung

Die Nachholbildung ist eine rein schulische Ausbildung, die gut berufsbegleitend gemacht werden kann. Sie dauert in der Regel zwei Jahre.
 

Ist eine Lehrstelle notwendig?

Sie machen keine Lehre in einem Lehrbetrieb und benötigen daher keine Lehrstelle.

Schulen

Die Module für den schulischen Teil der Ausbildung werden von verschiedenen Berufsfachschulen in der ganzen Schweiz angeboten.

Abschlussprüfungen

Zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen (QV) braucht man fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei im kaufmännischen Bereich.

Validierung für Erwachsene

Die Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht es Erwachsenen, die sich in ihrem Berufsleben schon zahlreiche Kompetenzen aus dem kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld angeeignet haben, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kauffrau/-mann zu erhalten – ohne eine Lehre oder eine Nachholbildung absolvieren zu müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Sie weisen in einem speziellen Verfahren Ihre vorhandenen Kompetenzen aus dem kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld nach. Dazu erstellen Sie, unter Begleitung von Fachpersonen, ein Dossier. Ihr Dossier wird anschliessend von Expertinnen und Experten beurteilt und durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt bestätigt.
  • Fehlende oder nicht erfüllte Kompetenzen können durch ergänzende Bildung nachgeholt werden.
  • Sind alle Qualifikationen nachgewiesen und erfüllt, erhalten Sie das EFZ als Kauffrau/-mann. Es handelt sich dabei um den gleichen Ausweis, den man nach der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung erhält.
  • Je nach Anzahl nachzuholender Kompetenzen dauert das Verfahren ein Jahr bis maximal fünf Jahre.

In der Deutschschweiz führt der Kanton Bern das Validierungsverfahren für die kaufmännischen Berufe durch, unabhängig vom Wohnkanton des Bewerbers oder der Bewerberin.

Infoportal des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Bern

Weiterführende Links

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  • Beratungsstellen des Kaufmännischen Verbands

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