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Die Zeit drängt! – Planen Sie jetzt den nächsten Lebensabschnitt

  • Hans Zeltner

    eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann und Präsident des Schweizerischen Verbands der Sozialversicherungs-Fachleute Region Nord-Ostschweiz (SVS N/O)

Die Sozialversicherungen sind im stetigen Wandel. Zurzeit sind die zahlreichen Sozialversicherungen in der Revision, unter anderem die AHV und das BVG. Am 1. Januar 2021 tritt zudem die neue Ergänzungsleistung-(EL-)Gesetzgebung in Kraft. Erben müssen dann die EL zurückzahlen! Der Vermögensverzehr wird neu höher sein.

Die finanzielle Lage der AHV verschlechtert sich seit mehr als zehn Jahren. Seit 2014 reichen die Lohnbeiträge und die Beiträge der öffentlichen Hand nicht mehr aus, um die laufenden Renten der AHV zu finanzieren. 2018 betrug das Umlagedefizit – die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben – 1,039 Milliarden Franken. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen.

Durch die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) fliessen ab 2020 jährlich 2 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV, womit das Ungleichgewicht verringert, jedoch nicht ausgeglichen werden kann. Es wird weiterhin eine Finanzierungslücke bestehen von 26 Milliarden Franken bis in das Jahr 2030. Mit der Reformvorlage «AHV 21» schlägt der Bundesrat einerseits Massnahmen auf der Ausgabenseite vor, beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Frauen, andererseits aber auch Mehreinnahmen. Geplant ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2022. «AHV 21» hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten.

«AHV 21 hat zum Ziel, das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten.»
Hans Zeltner

Im BVG steht der Umwandlungssatz zur Diskussion. Die Sozialpartner haben dazu einen Kompromiss erarbeitet: Die Eckwerte des Kompromisses sind: sofortige Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent, neu nur noch zwei Beitragssätze für die Altersgutschriften von 9 und 14 (ab Alter 45) Prozent, Halbierung des Koordinationsabzugs sowie ein solidarisch (dezentral) finanzierter Rentenzuschlag auf alle vom BVG erfassten Einkommen (bis 853 200 Franken). Die Übergangsgeneration wird 15 Jahrgänge umfassen. Das auffallendste Element des Vorschlags bildet der Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken, der im Umlagemodus finanziert werden soll und ein wesensfremdes Element in die 2. Säule einführt. Er dürfte am meisten zu reden geben.

«Im BVG steht der Umwandlungssatz zur Diskussion. Die Sozialpartner haben dazu einen Kompromiss erarbeitet.»
Hans Zeltner

Den Überblick zu wahren und zu wissen, wie der Lebensabend geplant werden sollte, ist eine grosse Herausforderung. Dank Pensionsplanung können wichtige Entscheidungen für den 3. und den 4. Lebensabschnitt fundierter gefällt werden. Am besten beginnt man damit im Alter von 50 bis 55 Jahren, damit genügend Zeit bleibt, alle Massnahmen (Steueroptimierung, Einkauf in die Pensionskasse usw.) in die Wege zu leiten. Die Pensionsplanung zeigt die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben auf der Zeitachse sowie die Vermögensentwicklung vor der Pensionierung, bei der Pensionierung sowie im 3. und im 4. Lebensabschnitt. Somit werden Betroffene unweigerlich mit verschiedenen Fragen und Aufgaben konfrontiert. Es gilt die Weichen frühzeitig richtig zu stellen und zu planen. Sei es die optimale Auszahlung der 3.-Säulen-Konti, die rechtzeitige Anmeldung bei der AHV oder der Entscheid, ob die Pensionskassengelder als Rente oder Kapital bezogen werden.

«Dank Pensionsplanung können wichtige Entscheidungen für den 3. und 4. Lebensabschnitt fundierter gefällt werden.»
Hans Zeltner