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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Beitrag von der Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt

Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit – so steht es in der Bundesverfassung. Neben der Verfassung schreibt auch das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vor: Gleiche oder gleichwertige Arbeit wird unabhängig vom Geschlecht gleich entlohnt. In der Praxis ist dies aber bis heute nicht verwirklicht. Für Lohngleichheit setzt sich die Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt ein.

Weshalb gibt es Lohnunterschiede?

In der Schweiz verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nach wie vor ist die Berufs- und Studienwahl stark geschlechtertypisch geprägt. Frauen sind deshalb oft in Bereichen tätig, in denen die Löhne tief sind. Zudem übernehmen Frauen mehr unbezahlte Betreuungsarbeit und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit oder reduzieren ihr Pensum für die Betreuung der Kinder. Das vermindert die Chancen auf eine Beförderung und bessere Entlohnung. Insgesamt lassen sich aber nur 54,7 Prozent des durchschnittlichen Lohnunterschieds durch sogenannt objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildungsjahre, Dienstjahre und berufliche Stellung erklären. Die restlichen 45,3 Prozent sind nicht durch objektive Faktoren erklärbar und enthalten potenziell eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diese liegt beispielsweise vor, wenn eine Frau für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit weniger verdient als ein männlicher Kollege, obwohl beide über die gleiche Ausbildung und Arbeitserfahrung verfügen.

Was kann ich tun, wenn ich eine Ungleichbehandlung beim Lohn feststelle?

Wer den Eindruck hat, von einer Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen zu sein, sollte zunächst Folgendes klären: Ist die eigene Situation tatsächlich mit jener des Kollegen oder der Kollegin vergleichbar? Hierbei kann ein Lohnrechner unterstützen. Wenn sich die Vermutung erhärtet, sollte das Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten gesucht

werden. Wichtig ist, dieses Gespräch gut zu dokumentieren und die Ergebnisse festzuhalten. Was tun, wenn Sie mit Ihren Forderungen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nicht weiterkommen? Wenden Sie sich gegebenenfalls an die gleichstellungsverantwortliche Person im Betrieb, an den Personalverband oder an die Gewerkschaft. Auch die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen steht für Rechtsauskünfte zur Verfügung. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dieses ist kostenlos und niederschwellig. Als arbeitnehmende Person müssen Sie lediglich plausibel darlegen, weshalb Sie der Ansicht sind, dass eine Lohndiskriminierung vorliegt. Es liegt dann an der arbeitgebenden Partei, nachzuweisen, dass dem nicht so ist. Sie können die Erhöhung des Lohns verlangen und eine bis zu fünf Jahre rückwirkende Nachzahlung der Lohndifferenz fordern.

Wie unterstützt die Fachstelle Gleichstellung?

Sie zeigt Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie aufgrund des Geschlechts bei der Arbeit benachteiligt werden: beispielsweise im Fall von Lohndiskriminierung, Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder Elternschaft, sexueller Belästigung etc. Doch nicht nur Arbeitnehmende finden Rat. Arbeitgebenden bietet die Fachstelle regelmässig Weiterbildungskurse zum Gleichstellungsgesetz an. Neben der Beratung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gibt es weitere Instrumente und Massnahmen, um die Lohngleichheit umzusetzen. Zum Beispiel die vom Gleichstellungsgesetz vorgeschriebenen Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden. Oder die Regelung, dass der Kanton Basel-Stadt seine öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen vergibt, welche die Lohngleichheit einhalten. Ein Teil der durchschnittlichen Lohnunterschiede ist nicht durch Lohndiskriminierung, sondern durch sogenannt objektive Faktoren erklärbar. Darum setzt sich die Fachstelle Gleichstellung auch ein für eine Berufswahl frei von Geschlechterstereotypen, eine gerechte Aufteilung der bezahlten Berufsarbeit und der unbezahlten Familienarbeit sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, auch in Führungspositionen.