Kündigungstermin zu beachten ist. Mit schriftlicher Vereinbarung kann auch eine kürzere oder längere Kündigungsfrist festgelegt werden (Art. 335b OR). Nach
Verhandlungsbereitschaft 14 Art. 33 Inkrafttreten und Dauer der Empfehlungen 14 3 Allgemeines Art. 1 Zweck 1.1 Die Empfehlungen
Verhandlungsbereitschaft 14
Art. 33 Inkrafttreten und Dauer der Empfehlungen 14
3
Allgemeines
Art. 1 Zweck
1.1 Die Empfehlungen
zu Informationen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (Art. 333a OR) oder mit einer Massenentlassung (Art. 335f. OR) werden neben der
zu Informationen im Zusammenhang mit einem
Betriebsübergang (Art. 333a OR) oder mit einer Massenentlassung (Art. 335f. OR) werden neben der
Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei Entlassung einer grösseren Zahl von Arbeitnehmenden bzw. bei einer Massenentlassung (Art. 335d OR) 58 Art
Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei Entlassung
einer grösseren Zahl von Arbeitnehmenden bzw. bei einer
Massenentlassung (Art. 335d OR) 58
Art
Massenentlassungen gemäss Art. 335d OR nicht verhindert werden, so gelten die diesbezüglichen Bestimmun
Massenentlassungen gemäss Art.
335d OR nicht verhindert werden, so gelten die diesbezüglichen Bestimmun
Praktikum absolviert, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Jede:r Arbeitnehmende darf ein solches verlangen (Art. 330a OR). Das Zeugnis muss
Praktikum absolviert, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Jede:r Arbeitnehmende darf ein solches verlangen (Art. 330a OR). Das
Zeugnis muss
Beendigung des GAV unverändert fort. 2.5 Betriebssch liessu ngen Können bei betrieblichen Umstrukturierungen Massenentlassungen gemäss Art. 335d OR
Beendigung des GAV unverändert fort.
2.5 Betriebssch liessu ngen
Können bei betrieblichen Umstrukturierungen Massenentlassungen gemäss Art.
335d OR
30 Unfall 21 Art. 31 Berufliche Vorsorge 22 3. Schuldrechtliche Bestimmungen 23 Art. 32 Vollzug 23 Art. 33 Regionale Paritätische Berufskommissionen
30 Unfall 21
Art. 31 Berufliche Vorsorge 22
3. Schuldrechtliche Bestimmungen 23
Art. 32 Vollzug 23
Art. 33 Regionale Paritätische Berufskommissionen
Geschenken und Vergünstigungen 15 32. Nebenerwerb 15 33. Übertragung immaterieller Güter 15 3 SEITE Arbeitszeit, Zuschläge 34. Normale
Geschenken und Vergünstigungen 15
32. Nebenerwerb 15
33. Übertragung immaterieller Güter 15
SEITE
Arbeitszeit, Zuschläge
34. Normale
gemäss Art. 335d OR Kündigungen (Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Änderungskündigung), die der/die Arbeitgeber:in innerhalb 30 Tagen in einem