Lehrbetrieb werden
Mit einer Lehrstelle investieren Sie in junge Talente und gleichzeitig in die Zukunft Ihres Unternehmens. Sie entwickeln Fachkräfte von morgen, geben wertvolles Wissen weiter und ermöglichen jungen Menschen einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben. Erfahren Sie, was Sie als Lehrbetrieb mitbringen müssen und wie Sie gute Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausbildung schaffen.
Was Sie als Lehrbetrieb bewirken
Als Lehrbetrieb machen Sie berufliche Praxis direkt erlebbar. Ihre Lernenden wenden im Unternehmen an, was sie in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen lernen, übernehmen Schritt für Schritt Verantwortung und entwickeln sich zu qualifizierten Fachkräften.
Damit stärken Sie nicht nur junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben, sondern investieren auch in den eigenen Nachwuchs und die Zukunft Ihres Berufsfelds.
- Eine gute Ausbildung schafft Perspektiven – für Lernende, Unternehmen und die Arbeitswelt von morgen.
Vorteile für Unternehmen und Lernende
Eine Lehrstelle schafft Mehrwert auf beiden Seiten: Sie fördern Nachwuchskräfte, sichern Wissen im Unternehmen und begleiten junge Menschen dabei, ihre beruflichen Kompetenzen aufzubauen.
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Als Lehrbetrieb vermittelt Ihr Unternehmen nicht nur Fachwissen, sondern auch Kenntnisse über interne Abläufe, Produkte, Dienstleistungen und die Zusammenarbeit im Team. Dadurch lernen Nachwuchskräfte das Unternehmen von Grund auf kennen. Nach einem erfolgreichen Lehrabschluss besteht die Möglichkeit, geeignete Berufseinsteiger:innen weiterzubeschäftigen und langfristig zu fördern.
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Erfahrene Mitarbeitende geben ihr fachliches und betriebliches Wissen an die nächste Generation weiter. Gleichzeitig bringt die Begleitung von Lernenden neue Perspektiven ins Unternehmen und regt dazu an, Abläufe und Arbeitsweisen bewusst zu reflektieren.
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Eine Lehre ermöglicht jungen Menschen einen praxisnahen Einstieg ins Berufsleben. Berufs- und Praxisbildner:innen begleiten sie dabei, Verantwortung zu übernehmen, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und zunehmend selbstständig zu arbeiten.
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Lehrbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration junger Menschen und zur Ausbildung qualifizierter Fachkräfte. Mit einer kaufmännischen Lehrstelle engagiert sich Ihr Unternehmen zugleich für die Weiterentwicklung eines vielseitigen Berufsfelds. Die kaufmännischen Grundbildungen können aktuell in 19 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen absolviert werden.
In 6 Schritten zum Lehrbetrieb
1. Ausbildungsmöglichkeiten im Unternehmen prüfen
Klären Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen die beruflichen Handlungskompetenzen der gewünschten Grundbildung vermitteln kann. Dazu gehören geeignete Arbeitsplätze, genügend abwechslungsreiche Tätigkeiten sowie ausreichend Zeit und personelle Ressourcen für die Begleitung der Lernenden.
Die konkreten Anforderungen sind in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan des jeweiligen Berufs festgelegt. Diese bestimmen unter anderem, welche Kompetenzen vermittelt werden müssen und wie viele Lernende gleichzeitig ausgebildet werden dürfen.
Mehr dazu: Für Lehrbetriebe | Bildung Kaufleute Schweiz BIKAS
2. Kantonale Bildungsbewilligung beantragen
Damit Ihr Unternehmen Lernende ausbilden darf, benötigt es eine Bildungsbewilligung des zuständigen kantonalen Berufsbildungsamts. Die Bewilligung gilt für einen bestimmten Beruf.
Das Berufsbildungsamt prüft unter anderem, ob das Unternehmen die vorgesehenen Bildungsinhalte vermitteln kann, geeignete Arbeitsplätze bietet und über entsprechend qualifizierte Berufsbildner:innen verfügt. Je nach Kanton erhalten Sie diese Bewilligung auf der Basis Ihrer schriftlichen Unterlagen oder nach einem Betriebsbesuch durch das Berufsbildungsamt. Erst nach Erteilung der Bildungsbewilligung kann ein Lehrvertrag genehmigt werden.
Bildet Ihr Unternehmen bereits Lernende in einem anderen Beruf aus und möchte neu eine kaufmännische Grundbildung anbieten, muss es die entsprechende Bewilligung für diesen Beruf beantragen.
Grundsätzlich haben alle Kantone grosses Interesse an neuen Ausbildungsbetrieben und sind sehr hilfsbereit.
Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen kantonalen Berufsbildungsämtern.
3. Berufsbildner:in bestimmen und qualifizieren
Für die Ausbildung muss im Unternehmen ein:e verantwortliche:r Berufsbildner:in bezeichnet werden. Diese Person verfügt in der Regel über: ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im entsprechenden Gebiet oder eine gleichwertige fachliche Qualifikation, mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet, eine anerkannte berufspädagogische Qualifikation.
Selbstverständlich darf auch eine berufsfremde Person (z.B. Firmenchef:in) die Gesamtverantwortung für die Lernenden übernehmen; diese gilt aber nicht als Berufsbildner:in.
Für die berufspädagogische Qualifikation stehen ein Kurs mit 40 Kursstunden oder ein Bildungsgang mit 100 Lernstunden zur Verfügung. Beide Wege erfüllen die berufspädagogischen Voraussetzungen für die Bildungsbewilligung. Berufsspezifische Anforderungen und Sonderfälle beurteilt das zuständige kantonale Berufsbildungsamt.
Mehr dazu: SBFI | Berufspädagogische Bildungsgänge
4. Ausbildung planen
Nach der Bewilligung plant das Unternehmen die betriebliche Ausbildung. Dazu gehören unter anderem: die Aufgaben und Einsatzbereiche der Lernenden, die Zuständigkeiten und Qualifikationen der Berufs- und Praxisbildner:innen, die Abstimmung mit der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen sowie regelmässige Standort- und Qualifikationsgespräche.
Berufs- und Praxisbildner:innen übernehmen Verantwortung
Die Begleitung von Lernenden ist eine anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgabe. Berufs- und Praxisbildner:innen planen die Ausbildung, fördern die Kompetenzentwicklung und geben den Lernenden regelmässig Rückmeldung. Dabei unterscheiden sich ihre Rollen:
Berufsbildner:innen übernehmen in der Regel die übergeordnete Verantwortung sowie Koordinations- und Organisationsaufgaben.
Praxisbildner:innen begleiten die Lernenden bei der konkreten fachlichen Arbeit in den verschiedenen Abteilungen.
Die kaufmännische Grundbildung ist heute auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Das bedeutet, dass Lernende ihr Wissen in konkreten beruflichen Situationen anwenden, ihre Arbeit reflektieren und ihre Kompetenzen laufend weiterentwickeln. Berufs- und Praxisbildner:innen spielen bei dieser Verbindung von Wissen und betrieblicher Praxis eine zentrale Rolle.
Um eine gute Betreuung und Ausbildung der Lernenden sicherzustellen, sollten Lehrbetriebe ihren Berufs- und Praxisbildner ausreichend Zeit und Ressourcen für ihre Aufgabe zur Verfügung stellen:
Berufsbildungsverantwortliche: ca. 20 bis 30 Stellenprozente
Praxisbildner:innen: ca. 10 bis 20 Stellenprozente während des Lernendenaufenthalts in der Abteilung
Auch die Rahmenbedingungen für diese zusätzliche Verantwortung sollten frühzeitig geklärt werden. Der Kaufmännische Verband Schweiz begrüsst eine finanzielle Anerkennung durch Funktionszulagen sowie die Kostenübernahme von gezielten Weiterbildungen oder Fachgruppenmitgliedschaften, beispielsweise in der Fachgruppe wbp – Wir Berufs- und Praxisbildner:innen.
Mehr dazu: Fachgruppe wbp «Wir Berufs- und Praxisbildner:innen»
5. Lehrstelle besetzen
Anschliessend kann die Lehrstelle ausgeschrieben und das Auswahlverfahren durchgeführt werden. Der Lehrvertrag wird nach der Unterzeichnung beim zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt zur Genehmigung eingereicht. Die verantwortlichen Berufsbildner:innen überprüfen den Lernfortschritt regelmässig und orientieren sich dabei an der Bildungsverordnung und am Bildungsplan.
Weitere Informationen finden Sie bei den jeweiligen kantonalen Berufsbildungsämtern.
6. Berufs- und Praxisbildner:innen ein Netzwerk bieten
Die Fachgruppe wbp «Wir Berufs- und Praxisbildner:innen» unterstützt Berufs- und Praxisbildner:innen von KV-Lernenden dabei mit praxisnahen Hilfsmitteln, Beratung, Weiterbildungsangeboten und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. So erhalten sie konkrete Unterstützung für die Gestaltung ihrer Rolle und die Begleitung der Lernenden im Berufsalltag.
Mehr dazu: Fachgruppe wbp «Wir Berufs- und Praxisbildner:innen»
Bereit, Lehrbetrieb zu werden?
Mit einer kaufmännischen Lehrstelle schafft Ihr Unternehmen Perspektiven für junge Menschen und investiert in den Fachkräftenachwuchs. Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt begleitet Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und erteilt die notwendige Bildungsbewilligung. Der Kaufmännische Verband Schweiz steht Unternehmen bei Fragen zur kaufmännischen Grundbildung und zur Begleitung von KV-Lernenden zur Verfügung.
Kontakt
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Bildung
Kaufmännischer Verband Schweiz