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Das Praktikum – eine Alternative?

Praktika sind in der Schweiz im dualen Bildungssystem nur in Ausnahmefällen vorgesehen. In diesen Fällen kann ein Praktikum die berufliche Laufbahn durchaus bereichern.

  1. Das Praktikum ist eine Erwerbstätigkeit mit Ausbildungscharakter. Es ergänzt entweder eine theoretische Bildung oder überbrückt eine vorübergehende Ausbildungs­ bzw. Erwerbslosigkeit. Es vermittelt praktische Erfahrungen und ist zeitlich befristet. Entsprechend steht das Lernen und nicht das tägliche Verrichten der Arbeit im Vordergrund. Die Praktikantinnen und Praktikanten haben Anspruch auf angemessene Entlöhnung.

  2. Ein Praktikum macht dann Sinn, wenn dieses ergänzend zu einer theoretischen Ausbildung absolviert wird:

    • im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Handels- oder Wirtschaftsmittelschule
    • nach dem Gymnasium
    • während oder nach dem Hochschulstudium
    • bei einem Berufs- oder Branchenwechsel (vor und nach der Lehre)

    Es kann aber auch in Form einer sogenannten arbeitsmarktlichen Massnahme zur Überbrückung einer vorübergehenden Ausbildungs- bzw. Erwerbslosigkeit dienen.

  3. Praktikantinnen und Praktikanten nehmen dem Betrieb Arbeit ab, weshalb sie Anspruch auf eine angemessene Entlöhnung haben. Die Höhe des Praktikumslohns orientiert sich in erster Linie am Ausbildungsstand – je nach Abschluss müssen Praktikantinnen und Praktikanten mehr oder weniger in das neue Arbeitsfeld eingearbeitet werden. Weitere lohnrelevante Kriterien sind das Alter und die Anzahl Jahre Berufserfahrung.

    Die Lohnempfehlungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz für die verschiedenen Formen von Praktika finden Sie im Merkblatt «Praktikaformen mit Lohnempfehlungen».

    Zur Orientierung empfiehlt der Kaufmännische Verband folgende Ansätze:

    • Praktika während der Handelsmittelschule (HMS): CHF 1880.- x 13
    • Praktika während der Handelsschule (HS):
      Gemäss Minimallohnempfehlungen Lernende (abhängig vom Zeitpunkt des Praktikums):
      Jahr: CHF 820.-
      Jahr: CHF 1030.-
      Jahr: CHF 1500.-

    • Praktika nach der Matura (Gymnasium): Mind. CHF 2000.- x 13
  4. In einem Praktikum sollen theoretisch erlernte Kenntnisse praktisch vertieft oder Erfahrungen im Hinblick auf eine neue Ausbildung gesammelt werden. Die praktische Erfahrung ist der wichtigste Bestandteil dieser Anstellungsform. Die Tätigkeit im Praktikum soll für die Arbeitnehmenden von Nutzen sein. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten im Arbeitsvertrag definiert werden. Dies verhindert Auseinandersetzungen und Frustration.

  5. Aus dem Ausbildungscharakter des Praktikums ergeben sich die markantesten Unterschiede zu einem «normalen», unbefristeten und ordentlichen Anstellungsverhältnis:

    • Das Praktikum ist ein Ausbildungsgefäss. Es verlangt von den Unternehmen, dass notwendige Ressourcen bereitgestellt werden. Praktikantinnen und Praktikanten zu beschäftigen, bedeutet zu Beginn nicht eine Entlastung, sondern einen Mehraufwand für den Betrieb. Als Orientierung gilt folgende Faustregel: Während eines Praktikums sollten durchschnittlich 10 bis 20 Prozent einer Vollzeitstelle für die Betreuung der Praktikantin bzw. des Praktikanten aufgewendet werden. Zu Beginn des Praktikums ist der Betreuungsanteil in der Regel grösser als am Ende. Auch wenn mehrere Personen die Betreuung wahrnehmen, muss zu jedem Zeitpunkt eine feste Ansprechperson definiert sein.
    • Wegen des Ausbildungscharakters ist ein geringerer Lohn gerechtfertigt. In diesem Punkt ähneln sich Praktikum und berufliche Grundbildung. Wenn Praktikantinnen oder Praktikanten als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt werden, sind sie entsprechend zu entlöhnen.
  6. Mit fortschreitender Praktikumsdauer wird der Ausbildungsgehalt geringer. Die Prozesse sind bekannt, Hilfestellungen sind kaum mehr notwendig. Um die Funktion als Ausbildungsgefäss nicht zu verlieren, muss das Praktikum daher zeitlich befristet sein. Praktikantinnen und Praktikanten sollten (bei einem Vollzeitpensum) nicht länger als sechs Monate in dieser Funktion arbeiten.

    Ausnahmen bilden Praktika mit integriertem schulischem Teil wie etwa bei der Vorlehre und dem Motivationssemester. Hier macht eine Erstreckung der Dauer Sinn. Auch Praktika, welche im Rahmen der Handelsschule oder Handelsmittelschule absolviert werden, dauern je nach Reglement länger als sechs Monate.

    Ferner sollte eine Dauer von zwei Monaten nicht unterschritten werden: Die Übernahme komplexer Aufgaben ist bei weniger als zwei Monaten kaum möglich. Eine Ausnahme stellen jene Praktika dar, welche gemäss Schul- oder Studienreglement kürzer dauern sollen. Beispiele sind etwa obligatorische Praktika während des Hochschulstudiums oder Praktika, wie sie das integrierte Modell (3i) an der Handelsmittelschule vorsieht. Merkblatt «Parktikaformen mit Lohnempfehlungen»

  7. Ein Auslandspraktikum nach der Lehre ist die ideale Wahl, um erlernte Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen und sich im Berufsleben dank Auslandserfahrung von anderen zu unterscheiden. Weitere Informationen zu Auslandspraktika können unter movetia.ch gefunden werden.

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