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Fragen und Antworten zu den neuen kaufmännischen Grundbildungen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die KV-Reform.

  1. Die Lernergebnisse einer beruflichen Grundbildung werden in Form von Handlungskompetenzen festgelegt. Die im Qualifikationsprofil beschriebenen Handlungskompetenzbereiche bilden die Struktur der Ausbildung und des Qualifikationsverfahrens ab. Hinter dem Qualifikationsprofil und den einzelnen Handlungskompetenzen steht das Tätigkeitsprofil, welches als Ergebnis einer umfassenden Berufsfeldanalyse aus allen für die kaufmännische Grundbildung relevanten Arbeitssituationen besteht.

     Es gibt fünf Handlungskompetenzbereiche (A bis E), die für alle Lernorte identisch sind:

        A Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen
        B Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld
        C Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen
        D Gestalten von Kunden- und Lieferantenbeziehungen
        E Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt

    Für die kaufmännische Grundbildung EBA stehen ebenfalls fünf Handlungskompetenzbereiche fest, welche exakt auf diejenigen der kaufmännischen Grundbildung EFZ abgestimmt sind:

        A Gestalten der beruflichen und persönlichen Entwicklung
        B Kommunizieren mit Personen unterschiedlicher Anspruchsgruppen
        C Zusammenarbeiten in betrieblichen Arbeitsprozessen
        D Betreuen von Infrastrukturen und anwenden von Applikationen
        E Aufbereiten von Informationen und Inhalten

    Dank der Fokussierung auf die Praxis und Schlüsselkompetenzen des Berufs sowie einer tätigkeitsbezogenen und von den Lernenden ausgehenden Herangehensweise wird die Berufsidentität gestärkt. Das ist wichtig im Hinblick auf eine erfolgreiche berufliche Integration der ausgebildeten Kaufleute in den Arbeitsmarkt.

  2. Der Lehrbetrieb trägt über Praxis und Erfahrung zum Erwerb von Handlungskompetenzen bei. Die Berufsfachschulen vermitteln Berufskunde und Allgemeinbildung, die überbetrieblichen Kurse branchenspezifisches Wissen und Knowhow.

    Sie alle unterstützen und ergänzen gegenseitig das handlungskompetenzorientierte Lernen, indem sie:

    • sich verstärkt auf Handlungskompetenzen ausrichten (vgl. Qualifikationsprofil).
    • Aus- und Weiterbildung der Berufs-/Praxisbildner:innen, Lehrpersonen und üK-Leitende ermöglichen.
    • praxisorientierte Lehr- und Lernformen sowie Instrumente zur Unterstützung der Ausbildenden bieten.
    • die Qualifikationsverfahren ebenfalls handlungskompetenzorientiert aufbauen und neue Prüfungsformen einbauen.
  3. Es werden keine Fächer abgeschafft, sondern es wird neu in den genannten Handlungskompetenzbereichen unterrichtet. Fachwissen bleibt wichtig. Doch die Lehr- und Lernformen und Aufgaben werden sich ändern. Die Lehrpersonen sind nach wie vor Fachspezialisten und -spezialistinnen in ihren Gebieten, ihre Rolle wird jedoch ergänzt und aufgewertet, da sie vermehrt als Coach und Wegbegleiter im Einsatz sind und das selbstorganisierte Lernen (SOL) unterstützen.

  4. Die Rolle wird vielschichtiger. Lehrpersonen wie auch Berufs- und Praxisbildner:innen agieren als Vorbild und als Coach, indem sie authentisch sind, beobachten, antizipieren, Empathie und Engagement zeigen und eine grosse Bereitschaft zur Veränderung aufweisen. Gleichzeitig sind sie Expertinnen und Experten und bringen ihr fachliches und methodisch-didaktisches Wissen gezielt ein. Sie haben einen Wissensvorsprung und können dadurch Leistung und Kompetenzen fordern, fördern und beurteilen. Für die Lernenden sind sie zudem Coaches, unterstützen sie im Lernprozess und vermitteln Kompetenzen zur Selbstorganisation. Die Information und die Schulung der Berufsbildungsverantwortlichen an den drei Lernorten Betrieb, Berufsfachschule und üK sowie von weiteren für die Umsetzung zuständigen Personen haben eine hohe Wichtigkeit und sind bereits fortgeschritten.

  5. Im dritten Lehrjahr müssen die Lernenden in Absprache mit dem Lehrbetrieb zwischen den folgenden vier Optionen wählen  :

    1. Kommunikation mit Anspruchsgruppen in der Landessprache
    2. Kommunikation mit Anspruchsgruppen in der Fremdsprache
    3. Finanzen
    4. Technologie.

    Mit diesen vier Optionen wird auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Lehrbetriebe und auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Stärken der Lernenden eingegangen. Zudem erhalten die Auszubildenden in ihrer Vertiefungsrichtung ein stärkeres Verständnis der Thematik. Die Berufsfeldanalyse hat gezeigt, dass es eine fachliche Differenzierung und Vertiefung braucht. Durch die Wahl einer Option  wird praxis- und realitätsnah vermittelt. Das heisst:  Es wird keine Theorie auf Vorrat gelernt, sondern die neu erworbenen Kompetenzen können im Betrieb praktisch und konkret eingesetzt werden.

  6. Alle Lernenden erwerben in zwei Fremdsprachen praxisnahe Kompetenzen. Mindestens eine dieser Fremdsprachen ist eine zweite Landessprache. Der meistgewählte Lehrberuf der Schweiz leistet damit einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Sprachregionen.

    In der ersten Fremdsprache, welche durch den Kanton vorgegeben wird, erwerben die Lernenden vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen. Gelernt wird im beruflichen Kontext. Die Lernenden befassen sich zum Beispiel auch in der Fremdsprache mit wirtschaftlichen Fragen.

    Die zweite Fremdsprache, welche auch der Kanton vorgibt, wird im Rahmen der Wahlpflichtbereiche vermittelt (vgl. nächste Frage).

  7. Die Lernenden entscheiden sich zu Beginn der Lehre für einen von zwei Wahlpflichtbereichen. Die Wahlpflichtbereiche haben zum Ziel, Lernende individuell, ihrem Talent entsprechend, zu fördern. Während der Wahlpflichtbereich A "Zweite Fremdsprache" die Förderung von Sprachtalenten zum Ziel hat, bezweckt der Wahlpflichtbereich B "Individuelle Projektarbeit" die Förderung von Talenten im kaufmännischen Bereich.

    • Im Wahlpflichtbereich A "Zweite Fremdsprache" erwerben die Lernenden wie in der ersten Fremdsprache fundierte mündliche und schriftliche Kompetenzen.
    • Im zweiten Wahlpflichtbereich "B Individuelle Projektarbeit" werden individuelle, interdisziplinär angelegte Projekte bearbeitet und Fertigkeiten im Projektmanagement erworben. Zudem werden interkulturelle Kompetenzen in einer zweiten Fremdsprache vermittelt. Dabei stehen die mündliche Kommunikation, also Sprechen und Verstehen, sowie der Erwerb kultureller Kompetenzen im Zentrum.

    Mehr Informationen dazu sind unter diesem Link zu finden.

  8. Ja. Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM 1) ist auf der Basis der Anforderungen des Rahmenlehrplans Berufsmaturität, welcher zwei Fremdsprachen beinhaltet, verankert. Dies bedeutet, dass man sich für den Wahlpflichtbereich a "Zweite Fremdsprache" einschreiben muss. Ein detailliertes Konzept, welches durch die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) im Juni 2021 genehmigt und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) abgenommen wurde, regelt die konkrete Umsetzung der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1).

  9. Die Verbundpartner sind der Ansicht, dass sich die Profile in der bisherigen Form nicht ausreichend bewährt haben. Obwohl sich das B-Profil vom E-Profil seit 2012 nur im schulischen Teil der Ausbildung unterscheidet, war die Wahrnehmung bei den Lehrbetrieben und auf dem Arbeitsmarkt teilweise eine andere. Mit der neuen KV-Lehre wird es vielfältige und weniger starre Möglichkeiten geben, um auf die individuellen Stärken der Lernenden und die Anforderungen der Lehrbetriebe einzugehen. Etwa mittels Optionen, Wahlpflichtbereichen und einer digitalen Lerndokumentation.

  10. Das neue Qualifikationsverfahren wird handlungskompetenzorientiert ausgerichtet sein: Die Lernenden sollen zeigen, dass sie ihr erworbenes Können im Berufsalltag anwenden und analysieren können.

    Alle drei Lernorte generieren über die gesamte Lehrzeit Erfahrungsnoten, welche insgesamt 40% der QV-Gewichtung ausmachen.

    In den schulischen Abschlussprüfungen (30% der QV-Gewichtung) gegen Ende der Lehre werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft:

    Abschlussprüfungen Berufsfachschule / Berufskenntnisse im Umfang von 4.75 Stunden (davon 1 Stunde mündlich und 3.75 Stunden schriftlich). Die schriftlichen Prüfungen dauern damit deutlich weniger lang als bisher. Verschiedene Handlungen werden branchenübergreifend und mit vorgegebenen Hilfsmitteln und gemäss den «Ausführungsbestimmungen QV» simuliert.

    Im betrieblichen Teil gibt es nur noch eine praktische Arbeit (30% der QV-Gewichtung) in Form einer branchenspezifischen geleiteten Fallarbeit im Umfang von 50 Minuten exkl. Vorbereitung. Zur Prüfung der Berufspraxis wird es somit keine schriftliche Prüfung mehr geben. Die Umsetzung erfolgt in der Branche (nicht im Lehrbetrieb) und ebenfalls gemäss «Ausführungsbestimmungen QV».

    Die gewählte Option und der Wahlpflichtbereich sind nicht Bestandteil der Abschlussprüfung, sondern kommen in den Erfahrungsnoten zum Tragen. Zusätzliche Kompetenznachweise (wie Sprachzertifikate, Auslandsaufenthalte, Auszeichnungen, Computerkurse, branchenspezifische Zertifikate) werden in einem persönlichen E-Portfolio mitgeführt. Die konkreten Ausführungsbestimmungen zum QV können unter diesem Link abgerufen werden.

  11. Es handelt sich um national einheitliche und praxisorientierte Lernmedien für den berufskundlichen Unterricht an den Schulen, um die Praxis aus den Lehrbetrieben direkt ins Schulzimmer zu holen. Mit diesem Handlungsbausteinen wird eine branchenneutrale Brücke geschlagen zwischen den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die betrieblichen Arbeitssituationen stehen im Zentrum.

    Die Lernmedien sind didaktisch und technologisch konsequent auf einen handlungskompetenzorientierten Unterricht ausgelegt und unterstützen komplementär zu Verlagslehrmitteln bei der Unterrichtsgestaltung und beim Lernen. Die Trägerschaften der beiden Berufe haben auf Wunsch der Kantone diese digitalen Lernmedien für den berufskundlichen Unterricht entwickelt.

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