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Frage-Antwort: Wie wird der gesetzliche Vaterschaftsurlaub umgesetzt?

    Frage

    Bei meinem Arbeitgeber sind bisher fünf Tage Vaterschaftsurlaub zu 100% Bezahlung im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart worden. Per 1. Januar 2021 tritt das neue Gesetz zum Vaterschaftsurlaub in Kraft. Ich werde nächstes Jahr Vater. Mit welchem Anspruch kann ich rechnen?

    Antwort

    Das neue Gesetz sieht einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen mit einer Abrechnung von 80% des Bruttoeinkommens (max. 196 Franken pro Tag) über die Erwerbsersatzordnung (EO) vor. Es darf die bestehenden GAV-Regelungen grundsätzlich nicht ersetzen, sondern soll ergänzend wirken und dafür sorgen, dass die Möglichkeit für einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen besteht. Der im GAV geregelte Vaterschaftsurlaub hat ohne eine Anpassung, welche paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung angenommen werden muss, weiter seine Gültigkeit und wird weitergezogen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Umsetzung erfolgen kann.

    Es gibt bereits viele Firmen und GAV, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen und eine längere Urlaubsdauer ermöglichen und/oder diesen zu 100% bezahlen. Der Kaufmännische Verband ist der Ansicht, dass die zwei gesetzlichen Wochen Vaterschaftsurlaub wo immer möglich zu den bereits bestehenden betrieblichen sowie GAV-Lösungen dazu gerechnet werden sollte. Dies würde in Ihrem Beispiel einen Vaterschaftsurlaub von drei Wochen ergeben, welcher in der ersten Woche zu 100% bezahlt wird.

    Da das Erwerbsersatzgesetz EOG einen Höchstbetrag von 196 Franken pro Tag vorsieht, kann es bei Arbeitnehmenden zu markanten Lohneinbussen führen. Dieser Einkommensverlust für den Arbeitnehmenden kann zur Folge haben, dass der Vaterschaftsurlaub nicht bezogen wird. Der Vaterschaftsurlaub ist aus Sicht des Verbands ein wichtiges Werkzeug zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deshalb setzt er sich wann immer möglich für Lösungen ein, welche eine 100%-Bezahlung vorsieht und somit die Attraktivität des Vaterschaftsurlaubs in allen Branchen erhöht.

    Experte

    • Michel Lang

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