Punkte 1 PunkteWIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT TEIL 2 SERIE WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT 2 PROFIL E TEIL 2 BILI Nummer der Kandidatin / des Kandidaten Name Vorname Datum der Prüfung
Punkte 1 PunkteWIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT TEIL 2
SERIE
WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT
2
PROFIL E
TEIL 2 BILI
Nummer der Kandidatin / des Kandidaten
Name
Vorname
Datum der Prüfung
für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel richtet. Art. 335b 1 Das
für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten,
der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel richtet.
Art. 335b
1 Das
dieses Gesamtarbeitsvertrags 33 31. Inhaltsverzeichnis der OR-Artikel über den Einzelarbeitsvertrag 34 6 | Gesamtarbeitsvertrag Präambel Im Bestreben
dieses Gesamtarbeitsvertrags 33
31. Inhaltsverzeichnis der OR-Artikel über den Einzelarbeitsvertrag 34
6 | Gesamtarbeitsvertrag
Präambel
Im Bestreben
Punkte 1 EB A ABSchluSSprüfung 2022 BüroASSiStEntin und BüroASSiStEnt nach bivo 2019 wirtSchAft und gESEllSchAft SEriE 2 nummer der Kandidatin / des Kandidaten name vornam
Punkte
1
EB
A ABSchluSSprüfung 2022
BüroASSiStEntin und BüroASSiStEnt
nach bivo 2019
wirtSchAft
und gESEllSchAft
SEriE 2
nummer der Kandidatin / des Kandidaten
name
vornam
Punkte 1 WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT SERIE 2/2EB A SCHULISCHES QUALIFIKATIONSVERFAHREN Kandidatennummer Name Vorname Datum der Prüfung PUNKTE
SERIE 2/2EB
A
SCHULISCHES
QUALIFIKATIONSVERFAHREN
Kandidatennummer
PUNKTE
Monatslohn und Regeln der Auszahlung 23 F. Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung 32. Kurzabsenzen 33. Arbeitsverhinderung wegen Erfüllung von
Monatslohn
und Regeln der Auszahlung
23 F. Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
32. Kurzabsenzen
33. Arbeitsverhinderung wegen Erfüllung von
Fall 1 Erreichte Punkte / Max. Total 1 / 7 / 100 2 / 12 3 / 33 4 / 9 5 / 13 6 / 12 7 / 14 PUNKTE UND BEWERTUNG
Fall 1 Erreichte Punkte / Max. Total
1 / 7 / 100
2 / 12
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4 / 9
5 / 13
6 / 12
7 / 14
UND BEWERTUNG
GESAMTARBEITSVERTRAG FÜR MITARBEITENDE DER SWISSPORT INTERNATIONAL AG IM MONATSLOHN AUSGABE 2019 ZWISCHEN SWISSPORT INTERNATI
GESAMTARBEITSVERTRAG
FÜR MITARBEITENDE DER SWISSPORT INTERNATIONAL AG IM MONATSLOHN
AUSGABE 2019
ZWISCHEN
SWISSPORT INTERNATI
17 ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN ............................................................. 18 33
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ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN ............................................................. 18
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d a s A rb e it s z e u g n is Das Arbeitszeugnis im Obligationenrecht Art. 330a Absatz 1: Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein
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Das Arbeitszeugnis im Obligationenrecht
Art. 330a
Absatz 1: Der Arbeitnehmer kann jederzeit
vom Arbeitgeber ein