Seitennavigation & Suche

Aus den Verhandlungen der Paritätischen Kommission: Weiterentwicklung des Städtischen Lohnsystems

Die Personalverbände und die Stadt Zürich haben in gemeinsamen Verhandlungen die Weiterentwicklung des Städtischen Lohnsystems (SLS) erarbeitet. Diese bietet dem städtischen Personal im Vergleich zur aktuellen Lösung eine individuelle, noch gerechtere Entlöhnung und Lohnentwicklung. Der Mindestlohn soll neu auf CHF 4'100 pro Monat angehoben werden.

In einem Letter of Intent haben die Stadt Zürich sowie die an den Verhandlungen beteiligten Personalverbände die vereinbarten Verhandlungsergebnisse festgehalten:

  • Der Mindestlohn wird erhöht. Die Lohnuntergrenze für alle städtischen Funktionen soll neu bei monatlich 4100 Franken brutto (100 Prozent, 13 Monatslöhne, vorher: 3655 Franken brutto) festgesetzt werden.
  • Das städtische Personalrecht sieht ein Verhältnis von 1 zu 4,5 vom tiefsten zum höchsten Lohn vor. Dieses Verhältnis wird im neuen Städtischen Lohnsystem mehr ausgeschöpft.
  • Die nutzbare Erfahrung wird von 15 auf 25 erhöht., Bisher konnten nur 15 Jahre nutzbare Erfahrung angerechnet werden. Neu wird die Stadt Zürich bis zu 25 Jahre nutzbare Erfahrung für die Lohnentwicklung ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen. Diese Ausweitung bringt neue Lohnentwicklungsperspektiven.
  • Neu soll auch die direkte Lohnentwicklung vom Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch (ZBG) entkoppelt werden, was die bisherige automatisierte und teilweise nicht nachvollziehbare Lohnsteuerung aufhebt.

Auch wenn aus Angestelltensicht nicht sämtliche Punkte aufgenommen wurden, sind die Personalverbände mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden und sehen dieses als positives Signal für zukünftige Entwicklungen.

Kontakt

Downloads