d’attività del settore commerciale (HR, marketing, digital, contabilità, art. 33, event manager, ...). In questo ambito, offre consulenze mirate allo sviluppo professionale e di ...
Verbandsvorstandes. Statuten und Reglemente sind vom Verbandsvorstand zu genehmigen. Art. 33 Auflösung: Die Auflösung des Verbands kann nur durch
Verbandsvorstandes. Statuten und Reglemente sind vom
Verbandsvorstand zu genehmigen.
Art. 33
Auflösung: Die Auflösung des Verbands kann nur durch
Anfangslohn 14 Art. 31 Teuerungsausgleich 15 Art. 32 Kinderzulage 15 Art. 33 Dienstaltersgeschenk 15 Art. 34 Spesenentschädigung 15 Art. 35 Nutzung des
Anfangslohn 14
Art. 31 Teuerungsausgleich 15
Art. 32 Kinderzulage 15
Art. 33 Dienstaltersgeschenk 15
Art. 34 Spesenentschädigung 15
Art. 35 Nutzung des
= Angestelltenkongress DV = Delegiertenversammlung ZV = Zentralvorstand OGL = Operative Gesamtleitung 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 1 Der
= Angestelltenkongress
DV = Delegiertenversammlung
ZV = Zentralvorstand
OGL = Operative Gesamtleitung
2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 1 Der
Massenentlassungen gemäss Art. 335d OR nicht verhindert werden, so gelten die diesbezüglichen Bestimmun
Massenentlassungen gemäss Art.
335d OR nicht verhindert werden, so gelten die diesbezüglichen Bestimmun
Verlängerung der Probezeit zur Folge? Antwort In Art. 336c OR ist klar festgehalten, dass die sogenannten Sperrfristen, während denen keine Kündigung
mindestens einem Viertel richtet. Art. 335b 1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen
mindestens einem Viertel richtet.
Art. 335b
1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen
STATUTEN Kaufmännischer Verband Luzern Sektion des Kaufmännischen Verbandes Schweiz 2 I. Allgemeine Bedingungen Art. 1 Der Kaufmännische Verband
STATUTEN
Kaufmännischer Verband Luzern
Sektion des Kaufmännischen Verbandes Schweiz
2
I. Allgemeine Bedingungen
Art. 1 Der Kaufmännische Verband
Massenent lassungen (Art. 335d OR) sowie die Bestimmungen gemäss Ab schnitt D dieser Ver einbarung (Verfahren bei Bankschliessungen und Entlassung von
Massenent
lassungen (Art. 335d OR) sowie die Bestimmungen gemäss Ab schnitt D dieser Ver
einbarung (Verfahren bei Bankschliessungen und Entlassung von
Teuerungsausgleich 14 Art. 32 Kinderzulage 15 Art. 33 Dienstaltersgeschenk 15 Art. 34 Spesenentschädigung 15 3/18 Allgemeine Baugenossenschaft Zürich
Teuerungsausgleich 14
3/18
Allgemeine
Baugenossenschaft
Zürich