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Mit einer KV oder Detailhandelslehre legen junge Leute die ideale Basis für ihre berufliche Zukunft. Grundlage des Lehrverhältnisses bildet der Lehrvertrag, sagt Kathrin Ziltener, Fachverantwortliche Grundbildung und Jugendberatung beim Kaufmännischen Verband Schweiz. Er regelt die Art und Dauer der Ausbildung, den Lohn sowie die Arbeits- und Ferienzeiten. Über weitere Rechte und Pflichten zwischen Lernenden und Arbeitgebern informieren wir in diesem Artikel.

Frau Ziltener, was ist ein Lehrvertrag?

Ziltener: Der Lehrvertrag ist ein spezieller, befristeter Arbeitsvertrag – befristet auf die Dauer der Lehre. Lernende und der Betrieb handeln ihn aus und unterschreiben ihn. Das kantonale Amt für Berufsbildung kontrolliert und bewilligt den Vertrag. Alles, was im Vertrag geregelt wird, ist für beide Seiten verbindlich: zum Beispiel die Wochenarbeitszeit, der Ferienanspruch und der Lohn. Einmal unterschrieben, gilt der Inhalt, auch wenn eine Seite später damit nicht mehr einverstanden ist. Das heisst: Prüfe aufmerksam, was du unterschreibst und frage zurück, wenn dir etwas nicht klar ist! Schau dir den Lehrvertrag vorher schon mal an und besprich ihn auch mit deinen Eltern, Oberstufenkolleg/ innen oder Lehrpersonen. Bring in Erfahrung, wie einzelne Punkte bei deinen Kollegen/innen geregelt sind – zum Beispiel die Bezahlung der obligatorischen Lehrmittel – der Kaufmännische Verband empfiehlt die Übernahme dieser Kosten durch den Betrieb – und diskutier darüber mit dem künftigen Lehrbetrieb. Der Lehrvertrag ist für alle Berufe einheitlich. Er kann unter lv.berufsbildung.ch heruntergeladen werden. Wer besonders genau Bescheid wissen will, findet die gesetzlichen Grundlagen im Obligationenrecht unter Art. 344-346a.

Welche Pflichten hat der Lehrbetrieb?

Der Lehrbetrieb muss jedem Lernenden eine/n Berufsbildner/in, der/die die Ausbildung im Betrieb organisiert und koordiniert, zur Seite stellen. Sie ist deine wichtigste Ansprechperson während der gesamten Lehrzeit. Sie erklärt dir die Abläufe im Betrieb und führt dich in die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze ein. Zudem ist sie verantwortlich dafür, dass die Ausbildung im Betrieb möglichst gut mit dem Unterricht an der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen, den sogenannten üK, abgestimmt ist. Wenn du in einem grösseren Unternehmen die Lehre machst, wirst du normalerweise die Aufträge und Arbeiten von Vorgesetzten in den einzelnen Abteilungen erhalten. In der Abteilung wird dir erklärt, was du zu tun hast, die Resultate werden kontrolliert, du erhältst Feedback. Du hast Anrecht auf regelmässige Standortbestimmungen: Dein/e Berufsbildner/in spricht mit dir über deine Erfahrungen, deine Fortschritte werden beurteilt und die gesetzten Ziele gemeinsam überprüft.

Wie viel Lohn kann ich erwarten?

Im Lehrvertrag ist geregelt, wie viel Lohn du erhältst. Der Kaufmännische Verband gibt jedes Jahr Lohnempfehlungen für den KV-Bereich und den Detailhandel heraus. Sie betragen aktuell 770 für das erste, 980 für das zweite und 1480 Franken für das dritte Lehrjahr. Für andere Berufe fragst du bei den entsprechenden Berufsverbänden nach. Je nach Lehrberuf, Lehrdauer, Region, Branche und Betrieb gibt es in der Schweiz recht grosse Unterschiede.

«Der Kaufmännische Verband gibt jedes Jahr Lohnempfehlungen für den KV-Bereich und den Detailhandel heraus. Sie betragen aktuell 770 für das erste, 980 für das zweite und 1480 Franken für das dritte Lehrjahr.»
Kathrin Ziltener

Wie viele Stunden muss ich arbeiten?

Im Lehrvertrag wird deine Wochenarbeitszeit festgehalten. Das Gesetz gibt Richtlinien vor: Für kaufmännische Berufe und solche im Detailhandel in Grossbetrieben beträgt die Höchstarbeitszeit 45 Stunden. Für Klein- und Familienbetriebe im Detailhandel beträgt sie 50 Stunden.

Pro Tag dürfen Jugendliche unter 18 Jahren höchstens neun Stunden arbeiten – inklusive Schulbesuch. Der Unterricht an der Berufsfachschule gilt als Arbeitszeit. Ein Schultag mit acht Lektionen entspricht einem ganzen, ein solcher mit vier Lektionen einem halben Arbeitstag. Gilt im Betrieb eine Fünf-Tage-Woche, so gilt sie auch für dich als Lernende/r. Wird an mehr als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, wie das im Detailhandel üblich ist, hast du zusätzlich zum freien Sonntag Anspruch auf einen weiteren freien Halbtag.

Muss ich Überstunden leisten?

In jedem Betrieb gibt es Zeiten, in denen es mehr Arbeit gibt als normal, weshalb Überstunden geleistet werden. Für Lernende unter 18 Jahren müssen sie vom Gesetz her ein Ausnahmefall bleiben. Aber man darf von dir verlangen, mehr zu arbeiten, wenn das für den Betrieb absolut notwendig und für dich zumutbar ist. Auch dann darf ein Arbeitstag für dich als Minderjährige/r nicht länger als neun Stunden dauern. Überstunden muss der Lehrbetrieb ausgleichen – in der Regel mit gleich viel Freizeit.

Wie viele Ferien habe ich?

Bis zum 20. Geburtstag hast du gesetzlich Anspruch auf mindestens fünf, nachher sind es noch mindestens vier Ferienwochen. Der Kaufmännische Verband empfiehlt sechs Wochen in allen drei Lehrjahren. Einmal pro Jahr hast du Anrecht auf mindestens zwei zusammenhängende Ferienwochen. Die Ferien werden im Normalfall mit der Ferienzeit der Berufsfachschule abgestimmt. Besprich deine Ferienwünsche
möglichst frühzeitig mit dem/der Berufsbildner/in. Denn du darfst zwar Terminwünsche anbringen, letztlich bestimmt aber der Lehrbetrieb, wann du Ferien nehmen kannst.

Zusätzlich hast du bis zum 30. Altersjahr maximal fünf Tage für ausserschulische Jugendarbeit zugute. Bist du zum Beispiel Leiter/in in der Pfadi, erhältst du so eine Woche unbezahlten Urlaub. Einen Lohnanspruch hast du für diese Woche nicht, einige Betriebe zahlen den Lohn jedoch freiwillig weiter und unterstützen so dein Engagement.

«Bis zum 20. Geburtstag hast du gesetzlich Anspruch auf mindestens fünf, nachher sind es noch mindestens vier Ferienwochen. Der Kaufmännische Verband empfiehlt sechs Wochen in allen drei Lehrjahren.»
Kathrin Ziltener

Gibt es Arbeiten oder Aufträge, die ich nicht ausführen muss?

Dein Lehrbetrieb darf dir nur Aufträge und Arbeiten geben, die mit dem Beruf beziehungsweise den Ausbildungszielen in Zusammenhang stehen. Du musst also nicht jeden Tag für alle Kaffee und Znüni holen und Material auffüllen. Natürlich gehören solche Aufgaben auch zum Arbeitsalltag, und du wirst sie hie und da auch machen müssen – und manchmal als Ausgleich ganz bestimmt auch gerne machen wollen. Aber denk daran: Als Lernende/r bist du nicht einfach eine billige Arbeitskraft.

Muss ich mich an Kleidervorschriften halten?

Wenn im Betrieb Kleidervorschriften gelten, dann musst du dich auch als Lernende/r daran halten. Insbesondere bei Kundenkontakten ist meist ein bestimmtes Erscheinungsbild vorgeschrieben. Bist du unsicher, ob ein Kleidungsstück passend ist oder nicht, frag den/die Berufsbildner/in, Praxisbildner/in oder ältere Lernende. In jedem Betrieb gibt es geschriebene und ungeschriebene Gesetze bezüglich Verhalten und Auftreten. Das muss dich jedoch nicht einschüchtern. Wenn du unsicher bist, was in welcher Situation angebracht ist, kannst du nachfragen. Im Kontakt mit Kunden und anderen Anspruchsgruppen vertrittst du in erster Linie deinen Arbeitgeber und gibst ihm gegen aussen ein Gesicht. Dieser Hintergedanken hilft dir dein Auftreten und deine Kleiderwahl auf die Situation abzustimmen.

Habe ich das Recht bei vollem Lohn zusätzliche Kurse oder die Berufsmatura zu absolvieren?

Wenn du dich für Freifächer interessierst, ist ein Besuch sehr empfehlenswert. In den Freifächern kannst du zum Beispiel eine weitere Fremdsprache lernen oder einen Informatik-Abschluss erwerben. Pro Woche hast du Anrecht auf maximal einen zusätzlichen halben Tag, an dem du Freifächer besuchen darfst. Voraussetzung ist, dass du in der Schule und im Betrieb genügende Leistungen erbringst. Wenn du Freifächer besuchst, darf dir deswegen nichts vom Lohn abgezogen werden. Wenn dir das Lernen leicht fällt und du Lust auf mehr Schule und Wissen hast, dann ist die Berufsmaturität (BM) eine gute Möglichkeit. Die BM fordert dich mehr als der «normale» Unterricht an der Berufsfachschule. Sie ermöglicht es dir, nach der Lehre eine von vielen möglichen Weiterbildungen anzustreben oder ohne Aufnahmeprüfung an Fachhochschulen zu studieren. Weil du als Berufsmaturand/in insgesamt mehr Unterricht hast, beziehungsweise weniger oft im Betrieb bist, sind leider nicht alle Betriebe begeistert, wenn sie hören, dass du die BM machen willst. Grundsätzlich dürfen sie es dir aber nicht verbieten.

Was soll ich tun, wenn Probleme auftauchen?

Es gibt kleine Probleme, die schnell und einfach gelöst und bald wieder vergessen sind. Und es gibt grössere Probleme, bei denen sich persönliche und fachliche Schwierigkeiten häufig verknüpfen: Du hast Mühe mit deiner Chefin als Person, dein Arbeitskollege akzeptiert dich nicht. Die fachliche Anleitung ist nicht so, wie sie sein sollte, deine Leistung auch nicht, deine Motivation lässt nach, es gibt Auseinandersetzungen. In einer solchen Situation braucht es möglichst rasch ein klärendes Gespräch – abwarten, Probleme verdrängen und hoffen, dass es von alleine wieder besser wird, das bringt nichts. Versuch es so:

«Pro Woche hast du Anrecht auf maximal einen zusätzlichen halben Tag, an dem du Freifächer besuchen darfst. Voraussetzung ist, dass du in der Schule und im Betrieb genügende Leistungen erbringst.»
Kathrin Ziltener

Wo sehe ich das Problem?

Überlege dir zuerst genau, wo für dich die Schwierigkeiten liegen. Schreibe dir die einzelnen konkreten Punkte auf. Je konkreter sie sind, desto besser kannst du dann darüber verhandeln.

Wie sehen es andere?

Es ist nützlich, mit deinen Kollegen/innen, deinen Geschwistern oder deinen Eltern über die Probleme am Arbeitsplatz zu sprechen. Sie können dir vielleicht helfen dein Problem einzuordnen, dich unterstützen und dir Tipps geben. Auch die Profis vom Kaufmännischen Verband oder vom kantonalen Amt für Berufsbildung können dich unterstützen.

Gespräch führen

Mach mit deinem/deiner Berufsbildner/in einen Termin ab. Solche heiklen Gespräche soll man nie spontan führen. Entscheide zu Hause, welche von den Punkten, die du aufgeschrieben hast, für dich am wichtigsten sind und über welche du sprechen willst. Sage so genau wie möglich, was schwierig für dich ist. Erkläre es aus deiner Sicht («Mir macht es Mühe, dass …») und vermeide dabei Schuldzuweisungen («Frau XY kritisiert mich immer, weil …»). Macht gemeinsam konkrete Schritte oder Regeln für die Zukunft ab – am besten schriftlich.

Kann ich oder mein Betrieb den Lehrvertrag kündigen?

Der Lehrvertrag ist zeitlich befristet. Das Lehrverhältnis endet mit dem Termin, der im Lehrvertrag festgehalten ist – meistens ein, zwei Monate nach den Abschlussprüfungen. Während der Lehre und nach Ablauf der Probezeit ist eine Auflösung des Lehrvertrages nur in folgenden drei Fällen möglich:

  1. Im gegenseitigen Einverständnis: Dein/e Berufsbildner/ in ist mit der Auflösung einverstanden und muss dann das kantonale Amt für Berufsbildung und die Berufsfachschule informieren. Bis du volljährig bist, müssen auch deine Eltern einverstanden sein.
  2. Aus wichtigen Gründen: Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn deine Vorgesetzten nicht über die nötigen fachlichen Voraussetzungen verfügen, deine eigenen Fähigkeiten für die Lehre nicht ausreichen, deine Gesundheit am Arbeitsplatz gefährdet ist, du sexuell belästigt wirst oder weil die Bedingungen nicht mehr dem Lehrvertrag entsprechen.
  3. Das kantonale Amt für Berufsbildung kann den Vertrag von sich aus auflösen, wenn gesetzliche Vorschriften verletzt wurden.

Sollte es soweit kommen, dass du einen Lehrabbruch ins Auge fasst, löse das Lehrverhältnis nach Möglichkeit erst dann auf, wenn du dich von einer externen Fachstelle (Kaufmännischer Verband, Berufsbildungsamt, Jugendberatungsstelle) hast beraten lassen. Merkblätter und weitere Informationen auf kfmv.ch/lehrabbruch.

Erstveröffentlichung: Magazin Primus Juni 2021

Aktualisert am: 01.06.2021

«Der Lehrvertrag ist zeitlich befristet. Das Lehrverhältnis endet mit dem Termin, der im Lehrvertrag festgehalten ist – meistens ein, zwei Monate nach den Abschlussprüfungen.»
Kathrin Ziltener

Bessere Rahmenbedingungen für junge Berufseinsteiger

Junge Berufseinsteiger trifft die Corona-Pandemie besonders hart: Unternehmen schreiben weniger Lehr- und Arbeitsstellen aus und der Berufsalltag hat sich vermehrt ins Home- bzw. Remote Office verschoben. Damit jungen Menschen der Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingt und sie ausreichend Praxiserfahrung gewinnen können, hat der Kaufmännische Verband konkrete Tipps für die Stellensuche sowie mögliche Zwischenlösungen (Weiterbildung, Berufspraktika...) auf seiner Website zusammengetragen. Im Rahmen unserer Jugendberatung stehen wir Betroffenen ausserdem aktiv zur Seite. Auch auf politischer Ebene macht sich der Verband für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge Berufseinsteiger stark.

Im Rahmen der parlamentarischen Frühjahrssession hat Daniel Jositsch, Präsident des Kaufmännischen Verbands, im März 2021 einen neuen Vorstoss in Bundesbern eingereicht. Mit dem Postulat für mehr Fairness bei der Lehrstellenausschreibung und -vergabe wollen wir erreichen, dass junge Menschen trotz Wirtschaftskrise genügend Zeit haben, sich mit den verschiedenen Berufsausbildungen auseinanderzusetzen und die Berufe u.a. durch Schnupperlehren (alternativ auch Online) besser kennenlernen können. Auch die (Weiter-)Beschäftigung von jungen Lehrabgängern steht im Fokus. Dafür werden wir uns u.a. auf die Erkenntnisse unserer neuesten Lehrabgänger/innen-Umfrage (LAU) stützen, welche die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf junge KV-Lernende analysiert.

Die Jugendarbeitslosigkeit ist ein Thema, welches der Verband bereits letztes Jahr intensiv verfolgt hat: So wurde das Postulat, mit dem wir die Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgänger/innen in der Corona-Krise stärken wollen, im September 2020 im Ständerat angenommen. Die gleichzeitig eingereichte Motion zur Errichtung eines Fonds zur (Weiter-)Beschäftigung von Lehrabgängern wurde leider abgelehnt. Der Kaufmännische Verband wird sich weiterhin für die konsequente Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einsetzen. Nicht zuletzt, da sich die Auswirkungen der Corona-Krise noch über einige Jahre hinziehen könnten. Wir müssen jetzt in die Generation von morgen investieren.

kfmv.ch/berufseinstieg

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  • Kathrin Ziltener

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