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Bankenregulierung: Wettbewerbsnachteile vermeiden und Anschlussfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes sichern
30.09.2025 – Der Kaufmännische Verband Schweiz begrüsst die Anpassung der Eigenmittelverordnung zur Stärkung der Finanzstabilität. Dabei fordert er, dass sich die Regulierung an internationalen Standards orientiert und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden im Bankensektor nicht verschlechtert werden.
Der Kaufmännische Verband Schweiz vertritt als langjähriger Sozialpartner der Bankenbranche die Interessen der Bankangestellten – von Lernenden bis zu erfahrenen Fachkräften. Als Stimme der Mitarbeitenden setzt sich der Kaufmännische Verband Schweiz dafür ein, dass bei regulatorischen Anpassungen, wie aktuell bei der Eigenmittelverordnung, negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Belastung der Mitarbeitenden und Weiterbildung verhindert werden.
Regulierung ja – aber mit Augenmass
Der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützt die Zielsetzung des Bundesrats, die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise zu ziehen und die Stabilität systemrelevanter Institute zu erhöhen. Entscheidend ist dabei, dass sich die Regulierung an bewährten internationalen Standards orientiert. «Die Schweiz muss sich an bewährten internationalen Standards orientieren, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und die Anschlussfähigkeit des Finanzplatzes sicherzustellen», erklärt Sascha M. Burkhalter, CEO des Kaufmännischen Verbands Schweiz. «Der Bankenplatz Schweiz darf nicht durch eine Flut kleinteiliger Auflagen geschwächt werden, die weder die Finanzstabilität noch die Mitarbeitenden stärken», führt Burkhalter weiter aus.
Forderungen des Kaufmännischen Verbands Schweiz
Die Veränderungen dürfen nicht zulasten des Finanzplatzes und der Mitarbeitenden gehen, weder lang- noch kurzfristig durch Arbeitsplatzverluste, erhöhte Belastung oder fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten. Deshalb fordert der Kaufmännische Verband Schweiz:
Keine Reduktion von Arbeitsplätzen als direkte Folge der Regulierung.
Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Mitarbeitende bei der Implementierung.
Gestaffelte Umsetzung mit Übergangsfristen.
Verworfene Varianten bezüglich der Eigenmittelunterlegen sollen nochmals in die Analyse miteinbezogen werden.
Transparenz und Mitwirkung der Personalvertretungen.
Evaluation der Arbeitsmarktfolgen.
Kohärente Regulierung mit klaren Schwerpunkten.
Brückenbauer für eine konstruktive Umsetzung
Der Kaufmännische Verband Schweiz unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage – unter der Bedingung, dass sie kohärent ausgestaltet und praxisnah umgesetzt wird. Als Sozialpartner bietet der Kaufmännische Verband Schweiz seine aktive Mitwirkung im weiteren Gesetzgebungsprozess an, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.