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Coronavirus: Homeoffice-Pflicht schützt jetzt am effektivsten

1.12.2021 –Der Bundesrat hat am 30.11.2021 an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert und entschieden, eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen zu starten. Der Kaufmännische Verband Schweiz hat die vorgeschlagenen Massnahmen für Arbeitsstätten geprüft und unterstützt die Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht zur Eindämmung der Pandemie. Der Gesundheitsschutz im Homeoffice, klare Abmachungen zur Verfügbarkeit der Angestellten sowie die Kostenübernahme von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial müssen dabei unbedingt thematisiert und geregelt sein.

01.12.2021

Der aktuelle Kenntnisstand über die neue Virusvariante Omikron ist noch tief. Der Bundesrat geht jedoch davon aus, dass sie hochansteckend ist, und es möglich ist, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte daher für die Schweiz problematisch werden. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich die Kantone, die Sozialpartner sowie die zuständigen Parlamentskommissionen zur Wiedereinführung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt hatten, zu konsultieren. Der Kaufmännische Verband Schweiz hat die vorgeschlagenen Massnahmen für Arbeitsstätten geprüft und unterstützt die Wiedereinführung einer vorübergehenden Homeoffice-Pflicht.

Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie verstärken

Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkommens im öffentlichen Verkehr hat der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten erarbeitet:

  • Variante 1: Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen.
  • Variante 2: Homeoffice-Pflicht und Maskenpflicht in Innenräume für Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind.
  • Variante 3: Generelle Homeoffice-Pflicht und Maskenpflicht für alle in Innenräumen verbunden mit einem Testkonzept.

Der Kaufmännische Verband erachtet die Variante 3 als die effektivste Massnahme zur Eindämmung der Pandemie (siehe Detail-Argumentation in unserer Konsultationsantwort/1.12.2021). Social Distancing und Testen haben sich als wirksame Massnahmen im bisherigen Verlauf der Pandemie bestätigt. Selbstverständlich handelt es sich beim vorliegenden Vorschlag nur um eine Light-Version des Social Distancing und wird deswegen auch nicht so effektiv sein wie ein Lockdown. Aktivitäten im privaten Bereich und entsprechende Schutzmassnahmen sind mindestens genauso wichtig. Die Variante 3 reduziert aber die Pendlermobilität und mögliche Ansteckungspunkte auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit auf eine mittlerweile leicht umsetzbare Art.  

Gesundheitsschutz im Homeoffice sicherstellen

Wird die Variante 3 gewählt, ist es aus Sicht des Kaufmännischen Verbands unumgänglich, Arbeitgebende und Arbeitnehmende nochmals auf die Wichtigkeit des Gesundheitsschutzes im Homeoffice hinzuweisen.  Das betriebliche Gesundheitsmanagement deckt die Situation im Homeoffice nicht ab. Es braucht vielmehr einen individualisierten Gesundheitsschutz, der psychosoziale Risiken angemessen berücksichtigt. Der Ratgeber «Gesundheit am Arbeitsplatz» den der Kaufmännische Verband gemeinsam mit seinem Partner SWICA erarbeitet hat, bietet Unterstützung für einen gesunden und ausgewogenen Umgang mit den eigenen Ressourcen – ob im Büro oder im Homeoffice.

Klare Abmachungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden

Zudem muss die Verfügbarkeit und die Kostenübernahme von Ausrüstung und Verbrauchsmaterial für die Arbeit im Homeoffice klar zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden geregelt sein. Nur so verfügen beide über die notwendigen Ressourcen für die Arbeit im Homeoffice.

Der Kaufmännische Verband hat dazu eine Mustervereinbarung für mobiles Arbeiten sowie die Berechnungstabelle «Remote-Work-Calculate» für alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem mobilen Arbeiten erstellt. Diese lassen sich sowohl für das Mobile Office, wie auch für das Arbeiten im Homeoffice oder in Coworking Spaces anwenden. Die Vorlagen für mobiles Arbeiten und einer Team-Charta stehen Arbeitgebenden und Angestellten kostenlos zur Verfügung.

Mittelfristig fordert der Kaufmännische Verband im Rahmen seiner politischen Allianz die plattform eine Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen – sowohl im geltenden Arbeitsgesetz wie auch im Obligationenrecht. Homeoffice ist mittlerweile Tatsache und schon lange nicht mehr nur eine Alternative zu einer Krisensituation.

Engagement in Zeiten der Krise

Sowohl auf politischer und sozialpartnerschaftlicher Ebene, wie auch gegenüber seinen Mitgliedern, wird der Kaufmännische Verband Schweiz weiterhin sein bestmögliches tun, um gute Lösungen während der Corona-Krise zu finden. Er steht Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, KV-Lernenden sowie Berufs- und Praxisbilder/innen tatkräftig zur Seite. In seinem Corona FAQ beantwortet der Kaufmännische Verband Schweiz die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das Corona FAQ steht Mitgliedern sowie Nichtmitgliedern des Verbands kostenlos zur Verfügung.

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