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Coronavirus: sicher durch die zweite Welle

Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen im Kampf gegen Covid-19 sind ein Balanceakt zwischen der Eindämmung der zweiten Welle der Epidemie und der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Um einer Zuspitzung der Lage entgegenzuwirken und gleichzeitig weitere Einschränkungen zu vermeiden, ruft der Kaufmännische Verband zu einer konsequenten Umsetzung der betrieblichen sowie ausserbetrieblichen Schutzkonzepte auf. Auch die Stärkung der psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden muss in den Vordergrund rücken.

11.11.2020

Der Kaufmännische Verband kann die Absicht des Bundesrats, einen zweiten nationalen Lockdown möglichst zu verhindern, nachvollziehen. Die negativen Folgen der ersten Corona-Welle sind immer noch beträchtlich (vgl. KOF) und die sozio-ökonomischen Konsequenzen eines zweiten Lockdowns wären tiefgreifend: erneuter Anstieg der Arbeitslosigkeit, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, weitere Konkursmeldungen usw. Ganz zu schweigen von den psychischen Folgen einer Isolation für breite Bevölkerungsgruppen und der mit Covid-19 verbundenen Unsicherheit, welche sich während den Wintermonaten noch verschärfen dürften. Um die Fallzahlen langfristig zu reduzieren und dennoch einen zweiten nationalen Lockdown zu vermeiden, ruft der Kaufmännische Verband deswegen zu einer konsequenten Umsetzung der Schutzkonzepte – im Betrieb wie auch im Homeoffice – auf (vgl. Chang, S., Pierson, E., Koh, P.W. et al.) und steht Arbeitnehmenden mit entsprechenden Angeboten tatkräftig zur Seite. Dabei muss neben der physischen Gesundheit der Arbeitnehmenden auch die psychische Gesundheit in den Vordergrund rücken.

Schutzkonzepte besser umsetzen und begleiten

Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen sehen vorwiegend Einschränkungen mit empfehlendem Charakter vor, kaum aber Verbote. Letztere vor allem im Zusammenhang mit grösseren Menschenansammlungen, sei es bei Veranstaltungen oder im Unterricht. Hinzu kommen zum Teil abweichende Regelungen auf kantonaler Ebene. «Die vom Bundesrat und den Kantonen angeordneten Massnahmen müssen unbedingt besser bekannt, verstanden und konsequent umgesetzt werden» sagt Caroline Schubiger, Leiterin Beruf und Beratung beim Kaufmännischen Verband. Zwar sind die meisten Massnahmen nicht neu und zum grössten Teil schon erprobt, dennoch tauchen gerade in der Arbeitswelt noch zahlreiche Unsicherheiten zwischen den behördlich angeordneten und betrieblich erarbeiteten Schutzkonzepten auf (vgl. Corona-FAQ). Auch daraus resultierende Lohneinbussen müssen unbedingt finanziert werden. «Arbeitnehmenden ist nicht klar, was nun tatsächlich gilt und wie sie sich im Zweifelsfall verhalten sollen.»

Betrieben empfiehlt der Kaufmännische Verband, klar und transparent über all ihre Schutzmassnahmen zu kommunizieren und interne Ansprechpersonen zu definieren, die sowohl dem Betrieb bei der Einhaltung der Massnahmen, wie auch Mitarbeitenden tatkräftig zur Seite stehen. «Wichtig ist, dass Arbeitnehmende Ansprechpersonen im Betrieb haben, bei denen sie ihre Sorgen deponieren können und die auf die jeweiligen Ängste eingehen» erklärt Schubiger. «Diese Rolle können beispielsweise die Sicherheitsbeauftragten oder Fachpersonen für Betriebliches Gesundheits-Management einnehmen. Auch der Weg über das HR, die Personalkommissionen oder den Kaufmännischen Verband, als Sozialpartner, ist möglich.» Sollte es Anzeichen dafür geben, dass Schutzkonzepte nicht richtig umgesetzt oder eingehalten werden, empfiehlt der Kaufmännische Verband Mängel zu dokumentieren und umgehend zu melden. Allenfalls müssten auch die Kontroll-Mechanismen der regionalen Arbeitsinspektorate verstärkt werden.

Die psychische Gesundheit nicht aus den Augen verlieren

Doch nicht nur an der Front und im Büro sind klare Schutzkonzepte vonnöten. Auch Berufsleute im Homeoffice sowie jene, die sich in Kurzarbeit befinden und seit Wochen zum Teil nicht mehr arbeiten können, erfordern einen angepassten (wenn nicht sogar einen personalisierten) Gesundheitsschutz. Psychosoziale Risiken müssen – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate – angemessen berücksichtigt werden. «Anders als beim ersten nationalen Lockdown können wir derzeit nicht von langen Sommernächten profitieren. Auch das Ausweichen auf Outdoor-Aktivitäten als Alternative zu Fitness und Kultur ist eingeschränkt. Gerade deswegen müssen Betriebe auch auf das Wohlbefinden ihrer Angestellten achten, damit Arbeitnehmende ein ausgewogenes Verhältnis der eigenen Ressourcen und Belastungen entwickeln können» betont Schubiger. Diese Balance beeinflusst weitgehend die Motivation und den Gesundheitszustand.

Arbeitnehmenden empfiehlt der Kaufmännische Verband, einen neuen Tagesrhythmus für das Arbeiten im Homeoffice zu erproben und sich genügend Zeit für persönliche Aktivitäten zu nehmen (vgl. Leitsätze für mobiles Arbeiten). So kann regelmässig neue Energie getankt und langfristig die Gesundheit gestärkt werden. In Zusammenarbeit mit seinem Partner SWICA hat der Kaufmännische Verband deswegen konkrete Tipps im Umgang mit Self Management, Achtsamkeit und Ergonomie am Arbeitsplatz erarbeitet. Diese werden in seinem neuen Ratgeber «Gesundheit am Arbeitsplatz» formuliert. Auch der Weg über die psychologische Beratung, wie sie der Kaufmännische Verband anbietet, kann wertvoll sein, um gute Lösungen im Kampf gegen den Winter- bzw. Corona-Blues zu erhalten und Ängste oder Frustrationen professionell aufzuarbeiten.

 

Engagement in Zeiten der Krise

Sowohl auf politischer und sozialpartnerschaftlicher Ebene, wie auch gegenüber seinen Mitgliedern, wird der Kaufmännische Verband weiterhin sein bestmögliches tun, um gute Lösungen während der Corona-Krise zu finden. Er steht Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, KV-Lernenden sowie Berufs- und Praxisbilder/innen tatkräftig zur Seite.

In seinem Corona-FAQ beantwortet der Kaufmännische Verband die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Was können Erwerbstätige von ihrem Arbeitgeber und ihrem Vorgesetzten erwarten, wenn sie weiterhin vor Ort im Betrieb arbeiten müssen? Was muss man im Homeoffice oder bei Kurzarbeit beachten? Wie kann man die Lernenden-Ausbildung auch remote sicherstellen? Das Corona FAQ steht Mitgliedern sowie Nichtmitgliedern des Verbands kostenlos zur Verfügung.

Kontakte

Kaufmännischer Verband Schweiz, Kommunikation

T +41 44 283 45 13
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Kaufmännischer Verband Schweiz, Kommunikation

Michel Lang

Leiter Sozialpartnerschaft, Kaufmännischer Verband Schweiz
T T +41 44 283 45 53
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