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Erfolgreicher Abschluss der GAV-Verhandlungen in der Bankbranche

Die Sozialpartner der Bankbranche einigten sich in konstruktiven Verhandlungen auf verschiedene GAV-Anpassungen sowie auf eine Weiterführung der projektbasierten Zusammenarbeit. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Ausbau der Elternurlaube, die Erhöhung des Mindestlohnes sowie die Erleichterung der mobil-flexiblen Arbeit.

Die Sozialpartner der Bankbranche – Schweizerischer Bankpersonalverband, Kaufmännischer Verband Schweiz und Arbeitgeber Banken– erzielten nach acht GAV-Verhandlungsrunden zwischen Januar und Mai 2022 eine Einigung. Die Verbände bekräftigen damit ihr Bekenntnis zur sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit in gemeinsam definierten Schwerpunktbereichen. Dazu zählen namentlich der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die damit verbundene Kompetenzentwicklung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Unterstützung und Begleitung der Mitarbeitenden im Rahmen des technologischen, wirtschaftlichen und demografischen Wandels der Bankbranche.

Die Sozialpartner vereinbarten folgende Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) per 1. Januar 2023:

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Ausbau des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 16 Wochen bei voller Bezahlung.
  • Ausbau des Vaterschafts- sowie Adoptionsurlaubs von derzeit fünf Tagen auf zwei Wochen bei voller Bezahlung und Verankerung der gesetzlichen Urlaube zur Betreuung von Angehörigen und schwerkranken Kindern.
  • Mobil-flexibles Arbeiten: Aufnahme von Bestimmungen zur Flexibilisierung der Arbeitsweise und der Arbeitsmodelle (Förderung von Modellen wie Teilzeitarbeit oder Job-Sharing).
  • Löhne: Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 56'000 auf 58'000 Franken für gelernte Mitarbeitende.

Bei der Vereinbarung über den Verzicht auf Arbeitszeiterfassung (VAZ) wurden ebenfalls per 1. Januar 2023 verschiedene Anpassungen beschlossen, namentlich:

  • Freiwilligkeit: Betonung des Grundsatzes der Freiwilligkeit und der grossen Autonomie bei der Gestaltung der Arbeit für den Verzicht auf die Zeiterfassung.
  • Gesundheitsbefragung: Konkretisierung der Verpflichtung der Arbeitgebenden, allen Mitarbeitenden mit Verzicht auf die Zeiterfassung jährlich eine Gesundheitsbefragung vorzulegen.
  • Ergänzung des Verzichtskriteriums der Lohngrenze: Neu kann auch auf die Gesamtkompensation von 120'000 Franken in den letzten zwei Jahren abgestellt werden.

Neben den erwähnten Änderungen der VAB und der VAZ verständigten sich die Sozialpartner auch auf die Weiterführung der projektbasierten Zusammenarbeit zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit, mobil-flexibles Arbeiten und Gesundheitsschutz.