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Höhere Löhne und bessere Planbarkeit

18.11.2025 - Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Tankstellenshops konnte erfolgreich neu verhandelt werden. Der neue GAV bringt u. a. Verbesserungen bei den Mindestlöhnen, der Arbeitsplanung und der Arbeitssicherheit mit.

Die Sozialpartner, der Verband Tankstellenshops Schweiz VTSS und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz, konnten die Verhandlungen zur Erneuerung des GAV der Tankstellenshops erfolgreich abschliessen. Dieser gilt für die nächsten drei Jahre und bringt folgende Verbesserungen mit sich.

Höhere Mindestlöhne

Die Mindestlöhne werden bis 2028 in der ganzen Schweiz um CHF 120.- erhöht. Dies wird mit einer Erhöhung um jeweils CHF 40.- pro Jahr und Kategorie gewährleistet.

Bessere Planbarkeit und bezahlte Weiterbildungstage

Den Sozialpartnern war es wichtig, in einer Branche mit verlängerten Öffnungszeiten die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu verbessern. Die Arbeitspläne müssen neu drei Wochen vorher bekannt sein und die Mindesteinsatzzeit wurde auf zwei Stunden festgelegt. Gleichzeitig bietet der neue GAV denjenigen Mitarbeitenden, die in niedrigen Pensen angestellt sind, mehr Flexibilität bei der Planung der Einsatzzeiten. Und zuletzt werden, um die Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken, neu bis zu fünf bezahlte Weiterbildungstage gewährt.

Die Sozialpartner freuen sich, dass der neue GAV per 1. Januar 2026 in Kraft treten wird und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurde, weshalb er für sämtliche Tankstellenshop-Betriebe in der gesamten Schweiz gilt.

Kontakt

Kommunikation

Kaufmännischer Verband Schweiz
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M Mail
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Sozialpartnerschaft

Kaufmännischer Verband Schweiz
T +41 44 283 45 66
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