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Kaufmännischer Verband Schweiz prüft weitere Schritte nach Entscheid zu GAV-Mindestlöhnen

19.6.2026 - Der Kaufmännische Verband Schweiz nimmt den Entscheid des Parlaments zur Änderung des Bundesgesetzes (24.096) über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen mit Besorgnis zur Kenntnis. Er prüft nun die weiteren Schritte.

Die Vorlage geht auf die Motion Ettlin (20.4738) zurück und sieht vor, dass Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kantonalen oder kommunalen Mindestlöhnen grundsätzlich vorgehen können, auch dann, wenn der im GAV festgelegte Mindestlohn tiefer liegt. 

Aus Sicht des Kaufmännischen Verbands Schweiz betrifft diese Gesetzesänderung zentrale Fragen des Lohnschutzes, der Sozialpartnerschaft und der Verbindlichkeit demokratisch beschlossener Mindeststandards. Gesamtarbeitsverträge sind ein wichtiges Instrument der Sozialpartnerschaft. Gleichzeitig dürfen sie kantonale oder kommunale Mindestlohnregelungen nicht unterlaufen, wenn diese demokratisch beschlossen wurden und dem Schutz von Arbeitnehmenden dienen. Zudem ermöglichen lokale oder kantonale Mindestlöhne Kantonen und Gemeinden, auf regionale Lebenshaltungskosten und tiefe Branchenlöhne zu reagieren. Die Vorlage würde diesen sozialpolitischen Handlungsspielraum künftig verunmöglichen auch mit der vorgesehenen Besitzstandswahrung. 

Lohnschutz sichern und Sozialpartnerschaft stärken 

Der Kaufmännische Verband Schweiz hat sich im parlamentarischen Prozess bereits kritisch zur Vorlage geäussert. Insbesondere in Tieflohnbranchen sowie in Regionen mit einem hohen Anteil an Grenzgängern besteht aus Sicht des Verbands das Risiko, dass Löhne unter das politisch festgelegte Mindestniveau geraten könnten. 

Das Ergebnis der Schlussabstimmung wird nun sorgfältig analysiert und die weiteren Schritte geprüft. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie der Lohnschutz für Arbeitnehmende gesichert und die Sozialpartnerschaft gestärkt werden kann, ohne demokratisch legitimierte Mindeststandards zu schwächen. 

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