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Nein zum Angriff auf existenzsichernde Mindestlöhne!
7.7.2026 - Der Kaufmännische Verband Schweiz stellt sich entschieden gegen die Umsetzung der Motion Ettlin (24.4738). Gesamtarbeitsverträge (GAV) bleiben zentral für faire Arbeitsbedingungen. Sie dürfen aber nicht dazu dienen, demokratisch beschlossene kantonale oder kommunale Mindestlöhne zu unterlaufen. Der Kaufmännische Verband Schweiz ruft deshalb zur Unterschriftensammlung und Unterstützung des Referendums auf.
Lohnschutz darf nicht ausgehöhlt werden
Die Motion Ettlin (24.4738) sieht vor, dass Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV kantonalen oder kommunalen Mindestlöhnen vorgehen können – selbst dann, wenn sie tiefer liegen. Aus Sicht des Kaufmännischen Verbands Schweiz schwächt dies den Lohnschutz genau dort, wo er besonders wichtig ist: bei Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen, Teilzeitpensen, unregelmässigen Arbeitszeiten oder wenig Verhandlungsmacht.
GAV sind ein starkes Instrument der Sozialpartnerschaft. Sie sollen Arbeitsbedingungen verbessern – nicht demokratisch beschlossene Mindestlöhne aushebeln oder zur tieferen Untergrenze werden. «Sozialpartnerschaft heisst Verantwortung übernehmen. Wer arbeitet, muss vom Lohn leben können – unabhängig davon, ob ein kantonaler Mindestlohn oder ein Gesamtarbeitsvertrag zur Anwendung kommt», sagt Michel Lang, Leiter Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz.
Angriff auf Volksentscheide und Föderalismus
Die Vorlage untergräbt demokratische Prozesse. In mehreren Kantonen und Städten wurden Mindestlöhne politisch legitimiert, teils direkt an der Urne. Wenn solche Entscheide durch tiefere GAV-Mindestlöhne ausser Kraft gesetzt oder künftige Anpassungen an die Teuerung blockiert werden, verliert die Bevölkerung faktisch Handlungsspielraum. Gleichzeitig werden Kantone und Gemeinden geschwächt, obwohl sie die sozialpolitischen Folgen tiefer Löhne mittragen – etwa über Sozialhilfe oder Prämienverbilligungen.
«Direkte Demokratie darf nicht dort enden, wo es um die tiefsten Löhne geht. Wenn Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Mindestlöhne beschliessen, müssen diese Entscheide respektiert werden. Die Motion Ettlin stellt private Vereinbarungen über demokratisch legitimierte Schutzstandards – das ist staatspolitisch falsch», sagt Daniel Jositsch, Präsident des Kaufmännischen Verbands Schweiz.
Beispiele aus der Praxis
Die Folgen im Falle einer Annahme zeigen sich besonders in Branchen und Regionen mit tiefen Löhnen oder hohem Lohndruck. Besonders betroffen sind Frauen mit Teilzeitpensen. GAV sorgen für ausgewogene Lösungen, die den Besonderheiten einer Branche Rechnung tragen. Sie regeln Arbeitszeiten, Zulagen, Aus- und Weiterbildungen sowie weitere Arbeitsbedingungen. Mindestlöhne sind ebenfalls elementarer Bestandteil von GAV. Sie sind insbesondere dort relevant, wo keine vom Volk beschlossenen regionalen Mindestlöhne bestehen oder regionale Mindestlöhne die Branche nur ungenügend abbilden.
Ein Beispiel dafür sind die Tankstellenshops: Der GAV setzt schweizweite, auf drei Grossregionen bezogene, Mindestlöhne fest. Kommunale oder kantonale Mindestlöhne sollen aber nicht unterlaufen werden. «Gerade bei Teilzeit, Schichtarbeit und tiefen Einkommen machen solche Differenzen einen spürbaren Unterschied» betont Michel Lang. «Jeder Rappen zählt!»
Auch im GAV Holzbau zeigt sich: GAV sind wichtig, um faire Branchenlösungen zu sichern. Sie definieren nicht bloss einen Mindestlohn, sondern ein ausdifferenziertes Lohnsystem mit abgestuften Mindestlöhnen, welches die Qualifikationen, Funktionen und Anforderungen der Branche umfassend abbildet. Genau diese branchenspezifische Systematik ist eine Stärke der Sozialpartnerschaft. Sie dürfen aber nicht als Instrument genutzt werden, um demokratisch beschlossene Mindestlöhne zu untergraben.
Referendum unterschreiben und Lohn-Angriff stoppen
Der Kaufmännische Verband Schweiz positioniert sich klar gegen den Angriff auf existenzsichernde Löhne und auf den Schutz der Arbeitnehmenden. Zum Start der Unterschriftensammlung ruft der Kaufmännische Verband Schweiz seine Mitglieder, Partner:innen und Unterstützer:innen dazu auf, das Referendum zu unterschreiben und Unterschriften im eigenen Umfeld zu sammeln. Die Unterschriftenbögen können über die Kampagnen-Website bezogen und direkt heruntergeladen werden. Die Referendumsfrist läuft bis am 8. Oktober 2026.