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Reform der kaufmännischen Grundbildung – Impulse für die Zukunft setzen

Grünes Licht für die neue kaufmännische Grundbildung: Die Anhörung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zeigt, dass die Reform der kaufmännischen Grundbildung als notwendig erachtet wird und auf breite Akzeptanz stösst. Die Rückmeldun-gen zum Einführungszeitpunkt sind unterschiedlich ausgefallen. Das SBFI legt diesen nun auf 2023 fest – ein Jahr später, als ursprünglich geplant. Sobald der bis Ende Juni 2021 erwartete Entscheid des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zum Fremdsprachkonzept vorliegt, werden die Bildungsverordnung und der Bildungsplan erlassen.

04.06.2021

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und der Kaufmännische Verband Schweiz (kfmv) stellen sich geschlossen hinter die Reform. Damit die Unternehmen auch künftig kompetente Fachleute ausbilden, braucht es attraktive Grundbildungen. Diese müssen regelmässig und umfassend an die veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden.

Fit für die Zukunft

Die neue kaufmännische Grundbildung gibt Impulse für die Jugend von morgen. Die beruflichen Handlungskompetenzen sind auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet. Sie befähigen die Jugendlichen, ihr Leben selbstständig zu gestalten. In einem sich stetig verändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld ist dies sowohl für die Jugendlichen wie auch für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. Neue Möglichkeiten zur Individualisierung und Differenzierung wie Optionen und Wahlpflichtbereiche erlauben es, zukünftig besser auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Stärken der Lernenden sowie auf die Bedürfnisse der Lehrbetriebe und Branchen einzugehen. All dies sowie die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) und die gezielte Förderung von Fremdsprachkompetenzen machen die hohe Qualität der neuen kaufmännischen Grundbildung aus. Der Reformprozess wurde 2017 initiiert und von der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) als Träger der beruflichen Grundbildung Kaufmann-/ Kauffrau EFZ geleitet. Sämtliche Akteure und Branchen hatten gemäss dem vorgesehenen Berufsentwicklungsprozess die Möglichkeit, sich einzubringen.

Erfolgreiche Umsetzung gewährleistet

Die Ergebnisse der Anhörung zeigen, dass die von der Trägerschaft revidierte kaufmännische Grundbildung bei Kantonen und Dritten insgesamt auf ein positives Echo stösst. Zwischenzeitlich hat die Trägerschaft zusammen mit dem SBFI und den weiteren Verbundpartnern verschiedene Anpassungsvorschläge von Bildungsverordnung und Bildungsplan berücksichtigt. Wichtige ergänzende Konzepte, wie das weiterentwickelte Fremdsprachenkonzept oder die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1), stehen kurz vor Abschluss.

Die Umsetzungsmassnahmen kommen gut voran (vgl. Mitteilung der Verbundpartner vom 4. Juni 2021 zu den Grundlagen der Totalrevision), werden durch die Verbundpartner weiterhin mit aller Kraft unterstützt und durch das Nationale Koordinationsgremium für die Umsetzung der Reform – ein Novum in der Berufsbildung – begleitet. Sämtliche Kriterien für eine Einführung zum vorgesehenen Zeitpunkt 2022 wurden seitens der Trägerschaft erfüllt. Da der Einführungszeitpunkt nun verbundpartnerschaftlich auf 2023 fixiert wurde und die Bildungserlasse zeitnah in Kraft gesetzt werden, haben alle Akteure die erforderliche Planungssicherheit, um die kaufmännische Grundbildung erfolgreich und qualitativ hochstehend umzusetzen.

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