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Stossender Stellenabbau bei Julius Bär

Am Montag 03. Februar 2020 gab Julius Bär ein umfassendes Kostensenkungsprogramm bekannt. Damit sollen bis 2022 weltweit 300 Arbeitsstellen – davon 200 in der Schweiz – abgebaut werden. Der Kaufmännische Verband als Sozialpartner fordert im Rahmen des für morgen angesetzten Konsultationsverfahrens Klarheit und sozialgerechte Anschlusslösungen für alle betroffenen Mitarbeitenden.

04.02.2020

Ähnlich wie im Vorjahr, hat die Zürcher Privatbank Julius Bär anlässlich der Präsentation ihres Jahresabschlusses am 03. Februar 2019 ein strukturelles Kostensenkungsprogramm annonciert. Die Gruppe will ihre Kostenbasis durch Produktivitäts- und Effizienzmassnahmen um insgesamt CHF 200 Millionen senken. Bis 2022 werden somit weltweit 300 Stellen abgebaut – davon 200 in der Schweiz. So könnten bis zu 140 Stellen in Zürich wegfallen; weitere Massnahmen entfallen auf die Standorte in Genf, Lugano, Kreuzlingen, Sion usw. Betroffen sind vor allem Kundenberater/innen.

Der Entscheid von Julius Bär kommt leider wenig überraschen, da seit Amtsantritt des neuen CEO, Philipp Rickenbacher bekannt war, dass dieser eine umfangreiche interne Reorganisation zum Zweck der Gewinnoptimierung anstrebt. Dennoch findet der Kaufmännische Verband es besonders stossend, dass nach dem Kostensparprogramm von 2019, bei dem bereits rund 180 Stellen in der Schweiz abgebaut wurden, nun weitere Sparmassnahmen, welche Entlassungen mit sich bringen, folgen. Lorenz Gerber, Verantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband erklärt: "Solch mittelfristige Strategien, die alle Jahre wieder Restrukturierungsmassnahmen mit sich ziehen, sorgen für grosse Unsicherheit bei den Angestellten und stellen die Stabilität der Bankenbranche in Frage."

Heute eröffnet die Geschäftsleitung der Julius Bär Gruppe ein ordentliches Konsultationsverfahren. Dieses wird ca. drei Wochen andauern und soll den betroffenen Mitarbeitenden die Gelegenheit geben, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Entlassungen vermieden werden könnten. Gemäss Julius Bär fallen alle von der Restrukturierung betroffenen Angestellten unter den bestehenden Sozialplan, welcher per Anfang 2019 in Kraft getreten ist. Dieser legt finanzielle Entschädigungsmassnahmen fest und soll Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung bieten.

Der Kaufmännische Verband steht bereits in Kontakt mit den Verantwortlichen bei Julius Bär und wird das Konsultationsverfahren begleiten. Als engagierter Sozialpartner der Bankenbranche fordert er die Umsetzung aller gesetzlichen und in der VAB verankerten Bestimmungen sowie das Einhalten des bestehenden Sozialplans. In Anbetracht dieses wiederholten Stellenabbaus fordert der Kaufmännischer Verband faire und sozialgerechte Anschlusslösungen.

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