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Swiss-Bodenpersonal: Klares Ja zum «Krisen-GAV»

Nach langwierigen, schwierigen Verhandlungen konnten die Gewerkschaften/Personalverbände und die Swiss am 29. Januar 2021 eine «Krisenvereinbarung» über temporäre Kostensenkungsmassnahmen zur Meisterung der Corona-Krise mit Verlängerung des GAV bis 2026 unterzeichnen. Diese wurde im Februar den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis ist eindeutig: Das bei SEV-GATA, VPOD und dem Kaufmännischen Verband Schweiz organisierte Swiss-Bodenpersonal hat die «Krisenvereinbarung» in drei separaten Abstimmungen deutlich angenommen.

26.02.2021

Bei allen drei Organisationen schluckten die Mitglieder die bittere Pille in der Erwartung, mit diesem Solidaritätsbeitrag die Zukunft ihrer Arbeitsplätze längerfristig zu sichern und bis Ende 2026 keine weiteren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen zu müssen.

Inhalt der Vereinbarung

Die Sozialpartner haben für das Swiss-Bodenpersonal nach mehrmonatigen Verhandlungen am 29. Januar 2021 folgende temporären Massnahmen vereinbart: eine Reduktion des 13. Monatslohns um einen Drittel, die Aussetzung einer Performance-Prämie gemäss GAV sowie Anpassungen am Sozialplan. Für das Paket gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Massnahmen sind zeitlich beschränkt ab Ende der Kurzarbeit bis spätestens Ende 2023.
  • Der bisher gültige GAV Bodenpersonal wird nach Ende der temporären Krisen-Massnahmen um drei Jahre verlängert.
  • Nach Erholung von der Krise wird das vom Sparpaket betroffene Personal eine «Corona-Prämie» über 2500 Franken erhalten.
  • Die Swiss verpflichtet sich, die Sozialpartner quartalsweise über die Wirkung der Sparmassnahmen und unternehmerische Kennzahlen zu informieren.

Zukunftsperspektive für das Bodenpersonal

«Mit diesen Massnahmen leistet das Bodenpersonal einen schmerzhaften, aber zumutbaren und wichtigen Beitrag, damit die Arbeitsplätze und auch die Arbeitsbedingungen längerfristig gesichert sind und Kündigungen verhindert werden», sagt SEV-GATA-Präsident Philipp Hadorn.

«Der GAV 2018 ist auf aktuellem Niveau bis Ende 2026 gesichert, und auch die Sozialplanleistungen sind klar geregelt», betont Stefan Brülisauer vom VPOD.

«Diese befristeten Kostensenkungsmassnahmen geben den Mitarbeitenden eine Zukunftsperspektive», ergänzt Caroline Schubiger vom Kaufmännischen Verband Schweiz. «Das ist wichtig für ihre Motivation und ihre Treue zum Unternehmen und trägt auch zum Know-how-Erhalt bei.»

Warum die Vereinbarung?

Die Corona-Pandemie trifft die Swiss wie alle Betriebe der Luftfahrtbranche hart. Die Airline schreibt weiterhin täglich Verluste, und die weitere Entwicklung der Krise ist offen. Die Gewerkschaften/Personalverbände trugen mit dazu bei, dass die Swiss Bundeshilfen bekam und Kurzarbeit bewilligt und verlängert erhielt. Damit ist für das Personal ein Lohnopfer verbunden, wobei die Airline immerhin die Tieflöhne aufzustocken verpflichtet ist. Insgesamt will die Swiss die Personalkosten um 15 bis 20% senken, wobei möglichst ohne Stellenabbau und weitestgehend über Fluktuation und freiwillige Massnahmen wie etwa Frühpensionierungen. Für die verschiedenen Personalkategorien versuchte die Swiss in den letzten Monaten Kostensenkungsmassnahmen im Detail auszuhandeln.

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