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Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a: So schliessen Sie Vorsorge-Lücken
Haben Sie 2025 die Einzahlung in die Säule 3a verpasst oder konnten nur einen Teilbetrag finanzieren? Ab 2026 haben Erwerbstätige in der Schweiz erstmals die Möglichkeit, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen.
Die Säule 3a ergänzt als private Vorsorge die staatliche AHV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule). Sie hilft, die finanzielle Sicherheit im Alter zu stärken. Die einbezahlten Beträge können voll und ganz vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Was hat sich geändert?
Bislang waren Einzahlungen in die Säule 3a nur im jeweiligen Kalenderjahr möglich. Seit dem 1. Januar 2026 sind auch nachträgliche Einzahlungen für verpasste Jahre erlaubt – bis zu zehn Jahre rückwirkend und zum damals geltenden Maximalbetrag. Diese Regelung gilt jedoch ausschliesslich für Beitragsjahre ab 2025. 2026 ist also nur die nachträgliche Einzahlung für das vergangene Jahr möglich - bis zum Maximalbetrag in Höhe von CHF 7258.
Wer profitiert?
Von der neuen Regelung profitieren Erwerbstätige, die in bestimmten Jahren nichts oder nur wenig in die Säule 3a einzahlen konnten – sei es wegen Teilzeit, Weiterbildung, Familienzeit oder finanziellen Engpässen. Nun haben sie die Möglichkeit, ihre Lücken nachträglich gezielt zu schliessen.
Voraussetzungen
Sie waren 2025 erwerbstätig mit AHV-pflichtigem Einkommen.
Sie haben noch keine Leistungen aus der Säule 3a altersbedingt vorbezogen.
Auch aktuell sind Sie noch erwerbstätig.
Tipps für die kommenden Jahre
In Jahren mit hohem Einkommen lohnt sich die Nachzahlung steuerlich besonders.
Schliessen Sie zuerst die ältesten Beitragslücken, denn bei diesen bleibt Ihnen wegen der 10-Jahres-Frist am wenigsten Zeit.
Stimmen Sie 3a-Nachzahlungen und Einkäufe in die Pensionskasse optimal aufeinander ab – so sparen Sie zusätzlich Steuern.
Erstmals veröffentlicht am: 5.03.2026
Autor:in: XY, Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG