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Bankbranche verbindet Fortschritt mit Verantwortung und stellt Weichen für die Arbeitswelt von morgen

Zürich/Basel, 30.6.2026 – Die Sozialpartner der Bankbranche haben sich auf Anpassungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und der Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) per 1. Januar 2027 geeinigt. Im Zentrum stehen Verbesserungen bei Vereinbarkeit, verbindlichere Regelungen zu Gesundheitsschutz, mobil-flexiblem Arbeiten sowie dem Umgang mit neuen Technologien wie KI.

Die Sozialpartner der Bankbranche (Schweizerischer Bankpersonalverband, Kaufmännischer Verband Schweiz und Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz) haben nach sechs GAV-Verhandlungsrunden zwischen Januar 2026 und Juni 2026 eine Einigung erzielt. Diese fokussiert sich auf die zentralen Zukunftsthemen der Bankbranche: darunter Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mobil-flexibles Arbeiten und den Umgang mit neuen Technologien wie KI. Damit schafft sie verbindlichere Rahmenbedingungen für eine Branche, die sich weiterentwickelt und zugleich Schutz, Fairness und Mitwirkung sicherstellt. 

Konkret haben sich die Sozialpartner auf verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) per 1. Januar 2027 verständigt, insbesondere: 

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Ausbau des Mutterschaftsurlaubs von 16 auf 18 Wochen bei voller Bezahlung, ab dem 3. Dienstjahr.
  • Mitwirkungsrecht: Stärkung der Rolle der Arbeitnehmervertretung im Bereich Gesundheitsschutz und bei der Einführung neuer Technologien wie beispielsweise KI
  • Erhöhung des Ferienanspruchs von fünf auf sechs Wochen während der Grundbildung und vergleichbaren Ausbildungen bis zum 25. Altersjahr

Bei der Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) wurden ebenfalls per 1. Januar 2027 verschiedene Anpassungen beschlossen, namentlich:

  • Verschärfung des Sanktionsregimes bei gravierenden Verstössen gegen die VAZ
  • Verankerung der Massnahmen und Pflichten der Arbeitgeber im Bereich des Gesundheitsschutzes (inkl. Anlaufstelle)

  • Festlegung auf einen klaren und verbindlichen Rhythmus bei der Gesundheitsbefragung healthy@work.

Neben den erwähnten Änderungen der VAB und der VAZ haben sich die Sozialpartner auch auf die Weiterführung der projektbasierten Zusammenarbeit zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit, mobil-flexibles Arbeiten und Gesundheitsschutz verständigt. 

Eine ausführlichere Liste der Änderungen findet sich im beiliegenden Faktenblatt.

«Neue Technologien wie KI können Chancen schaffen, aber nur, wenn der Mensch im Zentrum bleibt. Die Stärkung des Mitwirkungsrechts in der neuen VAB ist deshalb ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Bankenbranche.»
Pascal Lamprecht, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft, Kaufmännischer Verband Schweiz

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