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Die Corona-Krise darf sich auf keinen Fall zum Nachteil der Lernenden auswirken

Die aktuelle Corona-Krise stellt nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Berufsbildung vor grosse Herausforderungen. Von Kurzarbeit bis hin zu Lehrvertragsauflösungen über die Schulschliessung und Durchführung der QV-Prüfungen – Die Sorgen und Ungewissheiten sind derzeit gross. Als Kompetenzzentrum für Bildung und Beruf ist es dem Kaufmännischen Verband ein wichtiges Anliegen, dass die besondere Lage der rund 215'000 Lernenden besser berücksichtigt wird. Um sie bestmöglich zu schützen, fordert er alle Lehrbetriebe zu unkomplizierten und kreativen Lösungen insbesondere für die Arbeit im Homeoffice auf. Den Berufs- und Praxisbildner/innen sichert er seine volle Unterstützung zu.

26.03.2020

Wo immer möglich: Homeoffice auch Lernenden zugänglich machen

Lehrbetriebe haben ihren Lernenden gegenüber eine erhöhte Fürsorgepflicht. Um die Möglichkeit einer Ansteckung möglichst gering zu halten, müssen sie die Schutzmassnahmen des BAG einhalten und entsprechende Weisungen, die gebührend Rücksicht auf die Gesundheit nehmen, erteilen. Davon ausgehend, dass die Krise längere Zeit dauern wird, ist Homeoffice gerade für KV-Lernende eine sinnvolle und in der Regel praktikable Lösung, um sowohl den Gesundheitsschutz als auch die Weiterführung der Ausbildung zu gewährleisten. Der Kaufmännische Verband fordert alle Lehrbetriebe auf, ihren Lernenden das Arbeiten im Homeoffice, wo immer dies machbar ist, zu ermöglichen, sie bei der Einrichtung ihres neuen Arbeitsplatzes zu unterstützen und ihnen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Berufs- und Praxisbildner/innen stehen dabei in besonderer Umsetzungsverantwortung. Sie müssen die Ausbildung der Lernenden weiterhin sicherstellen, ihren Lernenden die Rahmenbedingungen – z.B. bezüglich Arbeitszeit und Erreichbarkeit – klar kommunizieren und ihnen entsprechende Anleitungen für die Nutzung digitaler Tools zur Verfügung stellen.

Schulaufträge zu Hause und nicht im Lehrbetrieb erledigen

Der Bundesrat hat vorerst bis zum 19. April 2020 sämtliche Präsenzveranstaltungen an Schulen verboten. Der Ausbildungsauftrag der Berufsfachschulen an die Lernenden wird jedoch grundsätzlich weitergeführt. Die Schulen bemühen sich um die Anwendung neuer digitaler Lehr- und Lernformen (Fernunterricht, virtuelle Klassenzimmer usw.) und die ausfallenden Schultage werden dazu genutzt, Aufträge der Schule zu bearbeiten. Nicole Cornu, Fachverantwortliche Grundbildung beim Kaufmännischen Verband betont: "Wir appellieren an alle Lehrbetriebe, ihre Lernenden die Schulaufträge von zuhause machen zu lassen. Das bedeutet: keine ÖV-Nutzung und kein physischer Kontakt zu anderen Mitarbeitenden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vom Bundesrat verordnete Schulschliessung auch tatsächlich zur Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus beiträgt."

Lehrvertragsauflösungen vermeiden und weiterhin in den Nachwuchs investieren

Der Kaufmännische Verband ruft ausserdem alle Lehrbetriebe auf, trotz der wirtschaftlich schwierigen Situation, Lehrvertragsauflösungen zu vermeiden. Unternehmen sind und werden auch weiterhin auf Fachkräfte angewiesen sein: Es ist im ureigenen Interesse der Lehrbetriebe, den beruflichen Nachwuchs weiterhin zu rekrutieren, auszubilden und damit zu sichern.

Mit dem Beschluss des Bundesrats vom 20. März 2020 wurden die Modalitäten für Kurzarbeitentschädigung ausgeweitet und vereinfacht. Ziel ist es, Entlassungen und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Neben einer Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens und der Zahlungen wurde die Möglichkeit für Kurzarbeit auch auf befristete Arbeitsverhältnisse, Temporärarbeitende, arbeitgeberähnliche Angestellte und Lehrverhältnisse ausgedehnt. Lehrbetriebe, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben neu die Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigung für ihre Lernenden zu beantragen. Dabei wird bis maximal 80% des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls entschädigt. Der Kaufmännische Verband macht sich jedoch dafür stark, dass Lehrbetriebe ihren Lernenden als Zeichen der Unterstützung den vollen Lernendenlohn auszahlen.

Qualifikationsverfahren und Lehrabschluss sicherstellen

Lernende, die dieses Jahr ihren Lehrabschluss machen sollen, setzen diese Massnahmen und die mit dem Coronavirus einhergehende Ungewissheit stark zu. Cornu führt fort: "Uns erreichen zahlreiche Fragen von besorgten Jugendlichen und Eltern, ob das Qualifikationsverfahren trotz Schulschliessung stattfinden kann und ob die Lernenden ihre Ausbildung in diesem Jahr überhaupt abschliessen können."

Die Verbundpartner der Berufsbildung arbeiten derzeit an einem national abgestimmten und auf die gegebenen Umstände angepassten Verfahren, um den rund 75'000 Lernenden, die in den Startlöchern stehen, dieses Jahr den Abschluss zu ermöglichen. Lernende sollen trotz Corona-Krise ihren Lehrabschluss mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis bzw. einem eidgenössischen Berufsattest realisieren können. Dabei müssen aus Sicht des Kaufmännischen Verbands möglichst schnell nationale Rahmenbedingungen geschaffen werden, auf deren Basis die jeweiligen Berufsträgerschaften die weitere Planung in Angriff nehmen können. Die aktuelle Situation darf sich auf keinen Fall zum Nachteil der Lernenden und so der zukünftigen Generation von Erwerbstätigen auswirken.

Solidarität in Zeiten der Krise zeigen

In diesen herausfordernden Zeiten macht der Kaufmännische Verband seine Beratungsleistungen auch Nichtmitgliedern zugänglich. Er steht Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, Lernenden sowie Berufs- und Praxisbilder/innen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus tatkräftig zur Seite. Auch die Fachgruppe "Wir Berufs- und Praxisbildner/innen" des Kaufmännischen Verbands bietet Unterstützung an. Mehr dazu auf kfmv.ch/coronavirus.

Kontakt

Kathrin Ziltener

Fachverantwortliche Berufsbildung, Kaufmännischer Verband Schweiz
T T +41 44 283 45 43
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Kathrin Ziltener

Emily Unser

T T +41 44 283 45 60
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