Eidgenössische AHV/IV-Kommission: Prisca D’Alessandro neu in der beratenden Kommission des Bundesrates
21.8.2026 – Der Bundesrat hat Prisca D’Alessandro, Verantwortliche Politik und Unternehmensentwicklung des Kaufmännischen Verbands Schweiz, für die laufende Amtsperiode bis Ende 2027 in die Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-/IV-Kommission) gewählt. Sie folgt auf Ursula Häfliger, ehemalige Verantwortliche Politik des Kaufmännischen Verbands Schweiz und Geschäftsführerin der plattform. Damit bleibt der Kaufmännische Verband Schweiz in einem wichtigen sozialpolitischen Beratungsgremium des Bundes vertreten.
Beratung für tragfähige Reformen
Die AHV-/IV-Kommission berät den Bundesrat in Grundsatzfragen der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung. Sie begleitet die Weiterentwicklung der beiden Sozialversicherungen und nimmt zu wichtigen Reform- und Gesetzgebungsvorhaben Stellung. In der Kommission kommen Fachwissen sowie die Perspektiven von Versicherten, Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden und weiteren betroffenen Kreisen zusammen.
Prisca D’Alessandro, Verantwortliche Politik und Unternehmensentwicklung des Kaufmännischen Verbands Schweiz, bedankt sich beim Bundesrat für das entgegengebrachte Vertrauen. «Ich freue mich, die Arbeit des Kaufmännischen Verbands Schweiz in der AHV-/IV-Kommission weiterzuführen und zu einer langfristig tragfähigen, fairen und zeitgemässen Weiterentwicklung von AHV und IV beizutragen», sagt D’Alessandro. «Eine stabile soziale Sicherheit ist zentral für das Vertrauen der Bevölkerung und für eine leistungsfähige Wirtschaft.»
Stimme für neue Erwerbsrealitäten
Mit seiner Vertretung bringt der Kaufmännische Verband Schweiz insbesondere die Erfahrungen der Berufsleute aus dem Dienstleistungssektor und den Wissensberufen ein. Diese umfassen rund 80% der Erwerbsbevölkerung. Dazu gehören seine Mitglieder, aber auch zahlreiche Personen, die keiner politischen, gewerkschaftlichen oder beruflichen Organisation angeschlossen sind und deren Perspektiven in politischen Entscheidungsprozessen entsprechend weniger direkt vertreten sind.
Flexible Arbeitsmodelle, Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigungen und wechselnde Erwerbsverläufe prägen den Arbeitsmarkt zunehmend. Diese Entwicklungen müssen auch in der Weiterentwicklung der AHV und IV berücksichtigt werden. «Die Systeme der sozialen Sicherheit müssen mit der Arbeitswelt Schritt halten» betont D’Alessandro. «Unser Ziel ist, dass auch Menschen mit Teilzeitpensen, mehreren Arbeitsverhältnissen oder nicht linearen Erwerbsbiografien angemessen abgesichert sind.» Reformen müssen deshalb unterschiedliche Lebens- und Erwerbsrealitäten berücksichtigen, die langfristige finanzielle Stabilität der Sozialversicherungen sichern und gleichzeitig solidarisch finanzierbar bleiben.
Für eine existenzsichernde Vorsorge
Der Kaufmännische Verband Schweiz engagiert sich seit über 100 Jahren für eine existenzsichernde soziale Sicherheit. Bereits in den 1920er-Jahren schuf er einen «Fonds für soziale Zwecke» und legte damit Grundlagen für eine eigene Vorsorgeeinrichtung, eine Invaliditäts- und Altersvorsorge sowie eine verbandsinterne Arbeitslosenkasse.
Angesichts des demografischen Wandels, veränderter Familienmodelle und vielfältigerer Beschäftigungsformen müssen die Sozialversicherungen laufend weiterentwickelt werden, um die Existenz der Berufsleute bei Erwerbsausfällen weiterhin zu sichern. Die Auswirkungen vielfältigerer Erwerbsformen zeigen sich auch in der beruflichen Vorsorge. Die Studie des Kaufmännischen Verbands Schweiz zur Pensionskassenabdeckung in kaufmännischen Berufen und im Detailhandel (Juni 2025) zeigt, dass insbesondere Teilzeitangestellte, Mehrfachbeschäftigte und Personen mit Arbeit auf Abruf einem erhöhten Risiko für Vorsorgelücken ausgesetzt sind. Besonders betroffen sind Frauen und Beschäftigte im Detailhandel.
Politisch breit verankert
Ausserparlamentarische Kommissionen, Aufsichtsgremien und sozialpartnerschaftliche Konsultationen ermöglichen es, Fachwissen und die Erfahrungen der Berufsleute frühzeitig in politische Vorhaben einzubringen. Neben seinem Engagement in der AHV-/IV-Kommission ist der Kaufmännische Verband Schweiz weiterhin in folgenden Gremien und eidgenössischen Kommissionen vertreten:
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF)
SUVA-Rat
Tripartite Kommission des Bundes (TPK Bund) im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
Damit verschafft der Kaufmännische Verband Schweiz den Berufsleuten in Dienstleistungs- und Wissensberufen, insbesondere in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Berufen und im Detailhandel, mehr Gehör bei arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Entscheidungen.