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Mehr Vaterschaftsurlaub für das Bodenpersonal der SWISS

3.7.2023 – Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, ist eines der Kernanliegen des Kaufmännischen Verbands Schweiz. Daher begrüsst er, dass die Fluggesellschaft SWISS der Forderung nach mehr Vereinbarkeit zustimmt und den Vaterschafts- und Adoptionsurlaub für das Bodenpersonal von zwei auf vier Wochen erhöht. Es ist ein wichtiger Schritt in Zeiten des Fachkräftemangels, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern.

Bereits ab dem 1.7.2023 hat die Fluggesellschaft SWISS die Dauer des Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs für alle Bodenmitarbeitende von bisher zwei Wochen auf vier Wochen erhöht und kommt damit einer Kernforderung des Kaufmännischen Verbands Schweiz nach.  «Die Erhöhung des Vaterschaftsurlaubs auf vier Wochen ist ein wichtiger Schritt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern», erklärt Michael Horvath, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. «Die SWISS nimmt damit eine Vorreiterrolle im Luftverkehr ein und zeigt, dass auch in einer hoch kompetitiven Branche solche Verbesserungen möglich sind.»

Neue Regelung im Detail

  • Die neue Regelung gilt für alle Geburten sowie Adoptionen von Kindern unter vier Jahren ab dem 1. Juli 2023.
  • Für den Zeitraum des Urlaubs gilt eine 100-prozentige Lohnfortzahlung.
  • Der Urlaubsanspruch beträgt für Bodenmitarbeitende mit einer Vollzeitbeschäftigung 20 Tage. Dabei muss der gesamte Urlaub innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt beziehungsweise der Adoption bezogen werden, wobei zehn Tage auf die ersten sechs Monate entfallen müssen. 

Kontakte

Michael Horvath

Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft, Kaufmännischer Verband Schweiz
M Mail
Michael Horvath

Kaufmännischer Verband Schweiz, Kommunikation

T +41 44 283 45 13
M Mail
Kaufmännischer Verband Schweiz, Kommunikation

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