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Neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Bodenpersonal von Swiss
21.7.2026 - Gemeinsam mit seinen Sozialpartnern Kaufmännischer Verband Schweiz, SEV-GATA und VPOD hat Swiss einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) angenommen. Dieser verbessert die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden des Bodenpersonals und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Der Kaufmännische Verband Schweiz zeigt sich zufrieden mit den Resultaten der Verhandlungen.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern Kaufmännischer Verband Schweiz, SEV-GATA und VPOD sowie der Swiss. Er gilt für eine Mindestdauer von fünf Jahren, verbessert die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden des Bodenpersonals und schafft zugleich eine wichtige Grundlage für eine zukunftsfähige Swiss.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Reduktion der vertraglichen Wochenarbeitszeit, Anpassungen bei Lohnbändern und Zulagen, Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge sowie der Ausbau der Leistungen bei Mutterschaft und weiteren Sozialleistungen.
«Der neue GAV verbessert die Anstellungsbedingungen und trägt den heutigen Bedürfnissen der Mitarbeitenden Rechnung», sagt Jacqueline Perret, Fachverantwortliche Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz «Er steht zudem für die Kontinuität und Stabilität der Sozialpartnerschaft im Luftverkehr.»
Der bisherige GAV ist seit 2018 in Kraft und wurde während der Covid-Pandemie verlängert. Die Verhandlungen über einen neuen GAV wurden geführt, um die bestehenden Regelungen gemeinsam an die heutigen Anforderungen und Rahmenbedingungen anzupassen. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.