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Übernahme CS: Für den Kaufmännischen Verband Schweiz hat der Schutz der Arbeitnehmer:innen Priorität

20.03.2023 – Für den Kaufmännischen Verband Schweiz als langjähriger Sozialpartner in der Bankenbranche steht der Schutz der 17 000 Arbeitnehmer:innen der CS und der 21 000 Arbeitnehmer:innen der UBS im Fokus. Es müssen möglichst viele Arbeitsstellen erhalten bleiben und die jeweiligen Sozialpläne eingehalten werden.

Der Kaufmännische Verband Schweiz nimmt die am 19. März 2023 angekündigte Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS zur Kenntnis. Er bedauert, dass dieser Schritt notwendig geworden ist und setzt eine offene und zeitnahe Kommunikation voraus, damit sozialverträgliche Lösungen zugunsten aller Mitarbeitenden gefunden werden können. Als langjähriger Sozialpartner beider beteiligter Grossbanken stehen für den Kaufmännischen Verband Schweiz die Mitarbeitenden im Zentrum sowie der Erhalt deren Arbeitsplätze.

Hannes Elmer, Fachverantwortlicher Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz betont: «Die ausgehandelten Sozialpläne müssen zum Zug kommen, da die Arbeitnehmer:innen kein Verschulden an der jetzigen Situation trifft». Gegenüber den Mitarbeitenden ist nun eine klare und transparente Kommunikation nötig, damit die Unsicherheiten möglichst abgefedert werden können. Zudem fordert der Kaufmännische Verband Schweiz den umgehenden Einbezug der Sozialpartner in den gesamten Integrationsprozess. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die Lernenden gerichtet werden, deren Ausbildungsstellen gesichert werden müssen.

Der Kaufmännische Verband Schweiz steht betroffenen Mitarbeitenden mit seinen Beratungsdiensten und mit wichtigem Informationsmaterial in dieser schwierigen Zeit tatkräftig zur Seite. «Wir werden uns aktiv dafür einsetzen, dass möglichst viele Arbeitsplätze in der Schweiz erhalten bleiben und, wo nötig, sozialverträgliche Lösungen gefunden werden», führt Elmer aus.

Langjähriger Sozialpartner

Seit 1920 engagiert sich der Kaufmännische Verband Schweiz in der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und in der Vereinbarung für die Arbeitszeiterfassung (VAZ). Die aktuelle VAB gilt seit Januar 2023 und bis Dezember 2026. Die aktuelle VAZ gilt seit Januar 2023 und hat eine unbefristete Laufzeit. Rund 80 000 Bankangestellte in rund 50 Bankinstituten sind diesen Vereinbarungen unterstellt.